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Im Gespräch
An dieser Stelle wie immer ein kleiner Dank an unseren Sponsor – die Zurich Gruppe Deutschland.
Die News der Woche, Teil 1
Nun, Lebensversicherer dürfen vom nächsten Jahr an maximal noch einen Zins von 0,25 Prozent pro Jahr einkalkulieren. Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher liegt der Höchstrechnungszins – etwas verkürzt auch Garantiezins genannt – bei 0,9 Prozent. Ihn darf kein Versicherer bei der internen Kalkulation der neuen Produkte überschreiten. Im Grunde begrüßt die Branche diesen Schritt, denn das Dauertiefzinsniveau lastet immer schwerer auf den Bilanzen der Versicherer.
Auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt den Schritt. Doch dem Verein, der über 5.000 Versicherungsmathematikern als Sprachrohr dient, reicht das nicht – frei nach dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen. Konkret gesagt: Zugleich müsse bis Jahresende auch das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten gesenkt werden, fordert die DAV. „Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und keine Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, warnte der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader.
GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen sieht bereits dunkle Wolken am Riester-Horizont aufziehen: „Viele Riester-Anbieter werden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren können.“ Und das wiederum führe zu der eingangs zitierten „De-facto-Beerdigung der Riester-Rente“.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), kann den Thesen der „Versicherungslobbyisten“ vom GDV, wie er am Mittwoch erklärte, nicht sonderlich viel abgewinnen: „Wenn jetzt die Beitragsgarantie der Riester-Rente angefasst wird, dann muss dringend auch der Verrentungszwang fallen,“ forderte Kleinlein. „Aktuell werden Riester- und Rürup-Rentensparerinnen und -Sparer entmündigt, indem sie gezwungen werden, Kundinnen und Kunden bei einer Lebensversicherung zu werden und wertschwache Renten einzukaufen“, schimpfte der Verbraucherschützer.
Damit nicht genug: Ein niedrigerer Rechnungszins führe für die gleiche versicherte Leistung zu deutlich höheren Beiträgen, so Kleinlein. Und da sich die Provisionen an den Beiträgen orientierten, stiegen dann auch die Provisionen für Neuabschlüsse deutlich an, schlussfolgert der BdV-Chef und betont: „In einem Beispielfall, den wir auch dem Bundestag vorgestellt haben, geht es um eine Provisionssteigerung von 30 Prozent – bei gleicher garantierter Leistung. Deshalb brauchen wir endlich einen Provisionsdeckel.“ Wir meinen: Der Widerspruch aus der Branche gegen die von Kleinlein aufgemachte Rechnung dürfte wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
„Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis“, sagt Martin Klotz, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19.“ In ihrer Risikoeinschätzung im Hinblick auf Corona lägen die BU-Versicherer in Deutschland weit auseinander, entscheidend sei aber bei allen der Verlauf der Erkrankung, so Klotz.
„Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an“, teilt Finanztip mit. Anders verhalte es sich jedoch bei ausgeprägten Symptomen oder gar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt.
„In diesen Fällen prüfen die Versicherer den Antrag erst gar nicht, sondern stellen den Vorgang zurück“, sagt Martin Klotz. In so einem Fall sei wohl mit drei bis zwölf Monaten zu rechnen – aber viele Versicherer wollten sich laut Umfrage sogar gar nicht auf einen konkreten Zeitraum festlegen. Heißt: In dieser Zeit könnten sich Betroffene nicht versichern.
Ganz schlechte Karten hätten indes Betroffene, die nach einer Covid-19-Infektion dauerhaft beeinträchtigt seien. „Bei Long-Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, heißt es seitens Finanztip weiter.
Das Schwerpunktthema
Und nun liegen 40 Folgen Podcast hinter uns. Ein Wahnsinn. Geben Sie uns doch mal Feedback, wie sie das Ganze, was wir hier so machen finden. Einfach eine Email schreiben an [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
An dieser Stelle wie immer ein kleiner Dank an unseren Sponsor – die Zurich Gruppe Deutschland.
Die News der Woche, Teil 1
Nun, Lebensversicherer dürfen vom nächsten Jahr an maximal noch einen Zins von 0,25 Prozent pro Jahr einkalkulieren. Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher liegt der Höchstrechnungszins – etwas verkürzt auch Garantiezins genannt – bei 0,9 Prozent. Ihn darf kein Versicherer bei der internen Kalkulation der neuen Produkte überschreiten. Im Grunde begrüßt die Branche diesen Schritt, denn das Dauertiefzinsniveau lastet immer schwerer auf den Bilanzen der Versicherer.
Auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt den Schritt. Doch dem Verein, der über 5.000 Versicherungsmathematikern als Sprachrohr dient, reicht das nicht – frei nach dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen. Konkret gesagt: Zugleich müsse bis Jahresende auch das Garantieniveau bei den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten gesenkt werden, fordert die DAV. „Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und keine Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, warnte der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader.
GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen sieht bereits dunkle Wolken am Riester-Horizont aufziehen: „Viele Riester-Anbieter werden sich ab 2022 vom Markt zurückziehen, weil sie dann den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt unter dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren können.“ Und das wiederum führe zu der eingangs zitierten „De-facto-Beerdigung der Riester-Rente“.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), kann den Thesen der „Versicherungslobbyisten“ vom GDV, wie er am Mittwoch erklärte, nicht sonderlich viel abgewinnen: „Wenn jetzt die Beitragsgarantie der Riester-Rente angefasst wird, dann muss dringend auch der Verrentungszwang fallen,“ forderte Kleinlein. „Aktuell werden Riester- und Rürup-Rentensparerinnen und -Sparer entmündigt, indem sie gezwungen werden, Kundinnen und Kunden bei einer Lebensversicherung zu werden und wertschwache Renten einzukaufen“, schimpfte der Verbraucherschützer.
Damit nicht genug: Ein niedrigerer Rechnungszins führe für die gleiche versicherte Leistung zu deutlich höheren Beiträgen, so Kleinlein. Und da sich die Provisionen an den Beiträgen orientierten, stiegen dann auch die Provisionen für Neuabschlüsse deutlich an, schlussfolgert der BdV-Chef und betont: „In einem Beispielfall, den wir auch dem Bundestag vorgestellt haben, geht es um eine Provisionssteigerung von 30 Prozent – bei gleicher garantierter Leistung. Deshalb brauchen wir endlich einen Provisionsdeckel.“ Wir meinen: Der Widerspruch aus der Branche gegen die von Kleinlein aufgemachte Rechnung dürfte wohl nicht lange auf sich warten lassen.
Die Kolumne
Die News der Woche, Teil 2
„Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis“, sagt Martin Klotz, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19.“ In ihrer Risikoeinschätzung im Hinblick auf Corona lägen die BU-Versicherer in Deutschland weit auseinander, entscheidend sei aber bei allen der Verlauf der Erkrankung, so Klotz.
„Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an“, teilt Finanztip mit. Anders verhalte es sich jedoch bei ausgeprägten Symptomen oder gar einem schweren Verlauf mit Krankenhausaufenthalt.
„In diesen Fällen prüfen die Versicherer den Antrag erst gar nicht, sondern stellen den Vorgang zurück“, sagt Martin Klotz. In so einem Fall sei wohl mit drei bis zwölf Monaten zu rechnen – aber viele Versicherer wollten sich laut Umfrage sogar gar nicht auf einen konkreten Zeitraum festlegen. Heißt: In dieser Zeit könnten sich Betroffene nicht versichern.
Ganz schlechte Karten hätten indes Betroffene, die nach einer Covid-19-Infektion dauerhaft beeinträchtigt seien. „Bei Long-Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, heißt es seitens Finanztip weiter.
Das Schwerpunktthema
Und nun liegen 40 Folgen Podcast hinter uns. Ein Wahnsinn. Geben Sie uns doch mal Feedback, wie sie das Ganze, was wir hier so machen finden. Einfach eine Email schreiben an [email protected].
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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