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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 44 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. Mai 2021.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Wir sprachen mit Fonds-Finanz-Chef Norbert Porazik über den von vielen ersehnten Start der MMM-Messe als Präsenzveranstaltung im Oktober und wie er über den unmittelbar bevorstehenden Bundestagswahlkampf denkt.
In den News der Woche geht es um einen Schlagabtausch zwischen dem Maklerpool Maxpool und dem Finanzvertrieb DVAG und warum sich das Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann im Corona-Jahr 2020 so massiv zwischen den Sparten unterscheidet.
In der Kolumne der Woche geht Produktexperte Christian Geier auf die fondsgebundene Rentenversicherung Smart-Invest der Cosmos Direkt ein.
Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Mai, Geförderte Vorsorge, sprechen wir mit André Schröter, Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer, über die Basisrente – und warum er ihr eine glänzende Zukunft bescheinigt.
Aber bevor es losgeht, kommt an dieser Stelle ein kurzer Werbehinweis.
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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
Huch, was ist da denn los? Maxpool hat die DVAG abgemahnt. Der Grund: Der Finanzvertrieb soll seit einiger Zeit sogenannte „Mandantenschutzbriefe“ einsetzen, in denen Versicherungsmakler und Berater nicht gut wegkommen. In den Augen des Maklerpools stellen diese einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Was steht in diesen Mandantenschutzbriefen nun konkret drin? Es würde in den Schreiben darauf hingewiesen, so Maxpool, dass Berater und Versicherungsmakler mitunter „primär ihre eigenen monetären Interessen“ im Blick hätten und deshalb pauschal behaupten würden, eine vorzeitige Kündigung von Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sei mit erheblichen Vermögensverlusten verbunden.
Makler, die DVAG-Kunden trotzdem empfehlen würden, die von dem Finanzvertrieb einst vermittelten Verträge zu ändern oder zu kündigen, müssten deshalb ein undifferenziertes „Bestätigungsschreiben“ ausfüllen, schreibt Maxpool. Damit nicht genug: Makler sollen zudem den jeweiligen Vertrag und den möglicherweise entstehenden Verlust angeben und anschließend bestätigen, den betreffenden Kunden über alle Nachteile aufgeklärt zu haben, die mit der Kündigung in Zusammenhang stünden. Darüber hinaus müsse der Makler beziehungsweise Berater in dem Bestätigungsschreiben anerkennen, dass Schadensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden könnten, wenn er den Kunden nicht vollständig über die Nachteile eines Vertragswechsels aufkläre.
Doch Maxpool macht deutlich, dass man mit einem derartigen Schreiben nichts anfangen kann – oder will. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht. Etwa auf die zu zahlenden Prämien?“, verlautbart eine Maxpool-Anwältin am Mittwoch in einer Stellungnahme. Und wie solle ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Tatsächlich seien für einen Vertragswechsel viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend, wie es heißt. „Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert“, stellt die Anwältin klar. Und weiter: Das Ausfüllen und Unterzeichnen durch den Berater solle zudem suggerieren, dass dieser nur an seinen eigenen Verdienst denken würde, schreibt Maxpool und betont: „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst.“
Man werde deshalb „alle juristischen Mittel ausschöpfen um dem unzulässigen Treiben der DVAG ein Ende zu setzen“, fügt Maxpool-Vorstand Jürgens hinzu.
Und was sagt die DVAG zu den Vorwürfen aus Hamburg? Pfefferminzia hat in der Frankfurter DVAG-Zentrale nachgefragt: „Das Schreiben ‚Mandantenschutzbriefe‘ liegt der Deutschen Vermögensberatung AG nicht vor“, teilte uns eine Sprecherin am Mittwoch schriftlich mit. „Weder ist uns ein derartiges Vorgehen bekannt, noch verteilt die Deutsche Vermögensberatung AG ein solches Schreiben. Die DVAG steht mit über 18.000 selbstständigen Handelsvertretern als größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands für Transparenz und qualitativ hochwertige Kundenberatung und -betreuung. Sobald uns ein Schreiben vorgelegt werden sollte, werden wir den Sachverhalt intern prüfen.“ Das Ende dieses Papierkriegs scheint also noch nicht absehbar.
Die Kolumne
In eigener Sache
Kostprobe gefällig? Rechtsanwalt Norman Wirth wird sich mit der EU-Transparenzverordnung befassen und erklären, was Vermittler nun beachten müssen. Andreas Kick, Partner und Prokurist des IVFP, geht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen im Beratungsprozess ein. Versicherungsmakler Dirk Lauffer gibt Tipps, wie Vermittler auf ein nachhaltiges Vermittlerbüro umstellen. Und Tobias Reiter, Themenmanager Zurich Gruppe
Interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an unter nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de Dank unserer Co-Gastgeber Zurich und Bessergrün ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos!
Die News der Woche, Teil 2
Beschwerden zur Lebensversicherung gingen dabei um rund 10 Prozent zurück – und damit in ähnlicher Größenordnung wie solche aus der Hausratversicherung, gefolgt von der Haftpflichtversicherung mit minus 8 Prozent. Ein Zuwachs von 16 Prozent war dagegen in der Kfz-Kasko und von 10 Prozent in der Kfz-Haftpflichtversicherung festzustellen. Auch Beschwerden zur Rechtsschutzversicherung nahmen mit plus 8 Prozent wieder zu. Diese Sparte weist seit fünf Jahren die meisten Beschwerden auf – 2020 waren es knapp 3.465.
Die vielen kleineren Sparten, die unter „Sonstige Beschwerden“ statistisch erfasst werden, erhöhten sich ebenfalls deutlich um 15 Prozent – wobei die dazu zählende Reiseversicherung allein um ganze 80 Prozent zulegte. Die hohe Unzufriedenheit in dieser Sparte ist laut Schluckebier die auffälligste Folge der Corona-Pandemie. Viele Verbraucher haben die Erstattung der Beiträge zur Reiseversicherung gefordert, da diese wegen einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter eben nicht stattgefunden hat. Bei anderen Fällen ging es um die Frage, ob Versicherer die Stornokosten von Reisen tragen müssen, von denen die Kunden wegen der Reisebeschränkungen oder der Sorge, an Covid-19 zu erkranken, zurückgetreten waren.
Ein anderes Pandemie-Thema, nämlich das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Regulierungsverhalten in der Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung, hat sich laut Schluckebier dagegen nicht nennenswert ausgewirkt. Aber das liegt halt auch daran, das die Schlichtungsstelle auf Beschwerden von Verbrauchern ausgerichtet ist – und nicht auf die von Unternehmen. Nun ja.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende von Folge 44 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, sie hat Ihnen gefallen. Wenn Sie mögen, dann abonnieren Sie unseren Podcast doch auf einer der gängigen Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 44 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. Mai 2021.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Wir sprachen mit Fonds-Finanz-Chef Norbert Porazik über den von vielen ersehnten Start der MMM-Messe als Präsenzveranstaltung im Oktober und wie er über den unmittelbar bevorstehenden Bundestagswahlkampf denkt.
In den News der Woche geht es um einen Schlagabtausch zwischen dem Maklerpool Maxpool und dem Finanzvertrieb DVAG und warum sich das Beschwerdeaufkommen beim Versicherungsombudsmann im Corona-Jahr 2020 so massiv zwischen den Sparten unterscheidet.
In der Kolumne der Woche geht Produktexperte Christian Geier auf die fondsgebundene Rentenversicherung Smart-Invest der Cosmos Direkt ein.
Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Mai, Geförderte Vorsorge, sprechen wir mit André Schröter, Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer, über die Basisrente – und warum er ihr eine glänzende Zukunft bescheinigt.
Aber bevor es losgeht, kommt an dieser Stelle ein kurzer Werbehinweis.
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Die News der Woche, Teil 1
Huch, was ist da denn los? Maxpool hat die DVAG abgemahnt. Der Grund: Der Finanzvertrieb soll seit einiger Zeit sogenannte „Mandantenschutzbriefe“ einsetzen, in denen Versicherungsmakler und Berater nicht gut wegkommen. In den Augen des Maklerpools stellen diese einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
Was steht in diesen Mandantenschutzbriefen nun konkret drin? Es würde in den Schreiben darauf hingewiesen, so Maxpool, dass Berater und Versicherungsmakler mitunter „primär ihre eigenen monetären Interessen“ im Blick hätten und deshalb pauschal behaupten würden, eine vorzeitige Kündigung von Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sei mit erheblichen Vermögensverlusten verbunden.
Makler, die DVAG-Kunden trotzdem empfehlen würden, die von dem Finanzvertrieb einst vermittelten Verträge zu ändern oder zu kündigen, müssten deshalb ein undifferenziertes „Bestätigungsschreiben“ ausfüllen, schreibt Maxpool. Damit nicht genug: Makler sollen zudem den jeweiligen Vertrag und den möglicherweise entstehenden Verlust angeben und anschließend bestätigen, den betreffenden Kunden über alle Nachteile aufgeklärt zu haben, die mit der Kündigung in Zusammenhang stünden. Darüber hinaus müsse der Makler beziehungsweise Berater in dem Bestätigungsschreiben anerkennen, dass Schadensersatzansprüche gegen ihn gestellt werden könnten, wenn er den Kunden nicht vollständig über die Nachteile eines Vertragswechsels aufkläre.
Doch Maxpool macht deutlich, dass man mit einem derartigen Schreiben nichts anfangen kann – oder will. „Es ist nicht ersichtlich, worauf sich der anzugebende mögliche Verlust bezieht. Etwa auf die zu zahlenden Prämien?“, verlautbart eine Maxpool-Anwältin am Mittwoch in einer Stellungnahme. Und wie solle ein Berater die negative Entwicklung eines Fonds errechnen können? Tatsächlich seien für einen Vertragswechsel viel mehr Kriterien als nur ein möglicher Verlust maßgebend, wie es heißt. „Das Bestätigungsschreiben ist somit undifferenziert“, stellt die Anwältin klar. Und weiter: Das Ausfüllen und Unterzeichnen durch den Berater solle zudem suggerieren, dass dieser nur an seinen eigenen Verdienst denken würde, schreibt Maxpool und betont: „Dies stellt eine bewusste Irreführung des Kunden dar, die rechtlich relevant ist, da die Vorgehensweise der DVAG die Entscheidung des Kunden massiv beeinflusst.“
Man werde deshalb „alle juristischen Mittel ausschöpfen um dem unzulässigen Treiben der DVAG ein Ende zu setzen“, fügt Maxpool-Vorstand Jürgens hinzu.
Und was sagt die DVAG zu den Vorwürfen aus Hamburg? Pfefferminzia hat in der Frankfurter DVAG-Zentrale nachgefragt: „Das Schreiben ‚Mandantenschutzbriefe‘ liegt der Deutschen Vermögensberatung AG nicht vor“, teilte uns eine Sprecherin am Mittwoch schriftlich mit. „Weder ist uns ein derartiges Vorgehen bekannt, noch verteilt die Deutsche Vermögensberatung AG ein solches Schreiben. Die DVAG steht mit über 18.000 selbstständigen Handelsvertretern als größte eigenständige Finanzberatung Deutschlands für Transparenz und qualitativ hochwertige Kundenberatung und -betreuung. Sobald uns ein Schreiben vorgelegt werden sollte, werden wir den Sachverhalt intern prüfen.“ Das Ende dieses Papierkriegs scheint also noch nicht absehbar.
Die Kolumne
In eigener Sache
Kostprobe gefällig? Rechtsanwalt Norman Wirth wird sich mit der EU-Transparenzverordnung befassen und erklären, was Vermittler nun beachten müssen. Andreas Kick, Partner und Prokurist des IVFP, geht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen im Beratungsprozess ein. Versicherungsmakler Dirk Lauffer gibt Tipps, wie Vermittler auf ein nachhaltiges Vermittlerbüro umstellen. Und Tobias Reiter, Themenmanager Zurich Gruppe
Interessiert? Dann melden Sie sich jetzt an unter nachhaltigkeitstag.pfefferminzia.de Dank unserer Co-Gastgeber Zurich und Bessergrün ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos!
Die News der Woche, Teil 2
Beschwerden zur Lebensversicherung gingen dabei um rund 10 Prozent zurück – und damit in ähnlicher Größenordnung wie solche aus der Hausratversicherung, gefolgt von der Haftpflichtversicherung mit minus 8 Prozent. Ein Zuwachs von 16 Prozent war dagegen in der Kfz-Kasko und von 10 Prozent in der Kfz-Haftpflichtversicherung festzustellen. Auch Beschwerden zur Rechtsschutzversicherung nahmen mit plus 8 Prozent wieder zu. Diese Sparte weist seit fünf Jahren die meisten Beschwerden auf – 2020 waren es knapp 3.465.
Die vielen kleineren Sparten, die unter „Sonstige Beschwerden“ statistisch erfasst werden, erhöhten sich ebenfalls deutlich um 15 Prozent – wobei die dazu zählende Reiseversicherung allein um ganze 80 Prozent zulegte. Die hohe Unzufriedenheit in dieser Sparte ist laut Schluckebier die auffälligste Folge der Corona-Pandemie. Viele Verbraucher haben die Erstattung der Beiträge zur Reiseversicherung gefordert, da diese wegen einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter eben nicht stattgefunden hat. Bei anderen Fällen ging es um die Frage, ob Versicherer die Stornokosten von Reisen tragen müssen, von denen die Kunden wegen der Reisebeschränkungen oder der Sorge, an Covid-19 zu erkranken, zurückgetreten waren.
Ein anderes Pandemie-Thema, nämlich das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Regulierungsverhalten in der Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung, hat sich laut Schluckebier dagegen nicht nennenswert ausgewirkt. Aber das liegt halt auch daran, das die Schlichtungsstelle auf Beschwerden von Verbrauchern ausgerichtet ist – und nicht auf die von Unternehmen. Nun ja.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende von Folge 44 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, sie hat Ihnen gefallen. Wenn Sie mögen, dann abonnieren Sie unseren Podcast doch auf einer der gängigen Plattformen wie Spotify oder Apple Podcasts.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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