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Im Gespräch
Die News der Woche, Teil 1
Hintergrund für Scholz‘ Äußerungen ist das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Ende Mai. Der BFH hatte geurteilt, dass die seit 2005 in Deutschland geltende Rentenbesteuerung von der damaligen Bundesregierung keineswegs so sicher berechnet worden sei, wie es bis zuletzt immer wieder aus Berlin betont wurde. Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung bei künftigen Rentnergenerationen sei somit nicht auszuschließen – das Gericht forderte den Gesetzgeber zur Korrektur auf.
Aus Sicht von Experten steigt das Risiko der Doppelbesteuerung mit jedem neuen Rentnerjahrgang etwa von 2025 beginnend. Klar ist schon jetzt: Die von Scholz nun vorgeschlagene Korrektur wird für die Steuerzahler sehr teuer. Zwar müsste „nach der Wahl im Herbst wohl auch jede andere Bundesregierung in ähnlicher Weise auf das BFH-Urteil reagieren“, mutmaßt die „Süddeutsche Zeitung“. Allerdings kommt verschärfend hinzu, dass der SPD-Kanzlerkandidat in dem Interview auch ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent versprach, sofern er auch in einer neuen Regierung in der Verantwortung sei.
„Jeder Beitragszahler sollte bei einer CDU/CSU-Regierung darauf gefasst sein, dass das Rentenniveau sinkt“, wird Scholz zitiert. Das werde es mit ihm nicht geben, sagte er. „Ich garantiere ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent.“ Mögliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung über die kommenden Jahrzehnte kommentierte Scholz so: „Wenn es in Deutschland viele Jobs mit ordentlichen Löhnen gibt, ist die Rente sicher.“ Na, das haben wir hierzulande ja schon mal gehört.
Der Vertriebstipp
**
Immerhin: Nachdem sie ihren aktuellen Rentenbescheid zweimal gelesen hat, beschließt sie, sich endlich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, denn was sie darin las, hat sie kalt erwischt. Nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen und unter Berücksichtigung der Inflation blieben von ihrer Rente „nicht mal 500 Euro zum Leben“, schreibt sie – und wendet sich im Anschluss ratsuchend an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dort rät ihr die Beraterin zunächst „alle existenziellen Risiken“ abzudecken, etwa durch eine Berufsunfähigkeits- und eine Haftpflichtversicherung.
Nach Klärung dieser Fragen, einigen sich beide darauf, 10 bis 20 Prozent von Wrages Einkommen künftig „in den langfristigen Vermögensaufbau“ zu investieren. Konkret empfiehlt ihr die Verbraucherschützerin einen ETF-Sparplan. Denn aufgrund der Null- oder Minuszinsphase gebe es aktuell so gut wie keine Zinsen mehr für klassische Geldanlagen. „Auch die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge lohnen sich laut Finanzexpertin Lamping kaum noch“, schreibt Wrage. Was ein ETF-Sparplan konkret bedeuten könnte, rechnet die Beraterin von der Verbraucherzentrale der Autorin beispielhaft vor: „Stecke ich künftig monatlich 100 Euro in ETFs, die sich stabil im Wert steigern, habe ich in 15 Jahren 18.000 Euro eingezahlt, bekomme aber 34.000 Euro raus. In 25 Jahren sind es 91.500 statt 30.000 Euro, in 35 Jahren 216.000 statt 42.000 Euro“, schildert Wrage.
Abzüglich Steuerabgaben und Inflation blieben ihr dann laut Entnahmeplan rund 140.000 Euro Endkapital. „Angenommen, ich werde 88 Jahre alt und gehe mit 65 Jahren in Rente, könnte ich mir also 23 Jahre lang monatlich 500 Euro auszahlen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Das wäre auf jeden Fall eine Verbesserung“, schreibt die Autorin – und beschließt, sich „auch künftig weiter von der Verbraucherzentrale begleiten und beraten zu lassen“. Gemeinsam wolle sie nun einen Finanzplan für ETFs erstellen.
Auf unserer Facebook-Seite wird diese Planung überwiegend kritisch kommentiert. „Wann lernt die Verbraucherzentrale zwischen Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu unterscheiden?“, schreibt ein Nutzer. Was mache die Dame denn, „wenn sie älter als 88 Jahre wird?“, fragt er. „Mit der gesetzlichen Rente kann sie ja nicht mal ihre Lebenshaltungskosten im Alter adäquat abdecken. Fixe Ausgaben/Kosten im Alter gehören mit einer lebenslangen Rentenzahlung versichert“, so sein Fazit, für das er bis Donnerstagmorgen 15 Facebook-Likes erntete.
Ein anderer schreibt: „Langlebigkeit ist ein biometrisches Risiko und das einzige, was gegen ein biometrisches Risiko hilft, ist eine Lebensversicherung. Unabhängig davon ist Vermögensaufbau am Kapitalmarkt immer eine gute Idee und ETFs sind simpel, günstig und transparent. Das eine tun und das andere nicht lassen!?“, lautet sein Rat. Zusammengefasst kann man den Tenor der Versicherungsmakler in den sozialen Medien so beschreiben: Ein ETF-Sparplan ist keine Allzweckwaffe, um im Alter gut versorgt zu sein.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir mit Folge 49 unseres Podcasts durch. Verpassen Sie keine weitere Folge und abonnieren Sie ihn am besten gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Über eine Bewertung dort würden wir uns auch sehr freuen.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag zur 50. Folge wieder! Bis dahin gilt: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
Die News der Woche, Teil 1
Hintergrund für Scholz‘ Äußerungen ist das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung von Ende Mai. Der BFH hatte geurteilt, dass die seit 2005 in Deutschland geltende Rentenbesteuerung von der damaligen Bundesregierung keineswegs so sicher berechnet worden sei, wie es bis zuletzt immer wieder aus Berlin betont wurde. Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung bei künftigen Rentnergenerationen sei somit nicht auszuschließen – das Gericht forderte den Gesetzgeber zur Korrektur auf.
Aus Sicht von Experten steigt das Risiko der Doppelbesteuerung mit jedem neuen Rentnerjahrgang etwa von 2025 beginnend. Klar ist schon jetzt: Die von Scholz nun vorgeschlagene Korrektur wird für die Steuerzahler sehr teuer. Zwar müsste „nach der Wahl im Herbst wohl auch jede andere Bundesregierung in ähnlicher Weise auf das BFH-Urteil reagieren“, mutmaßt die „Süddeutsche Zeitung“. Allerdings kommt verschärfend hinzu, dass der SPD-Kanzlerkandidat in dem Interview auch ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent versprach, sofern er auch in einer neuen Regierung in der Verantwortung sei.
„Jeder Beitragszahler sollte bei einer CDU/CSU-Regierung darauf gefasst sein, dass das Rentenniveau sinkt“, wird Scholz zitiert. Das werde es mit ihm nicht geben, sagte er. „Ich garantiere ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent.“ Mögliche Schwierigkeiten bei der Finanzierung über die kommenden Jahrzehnte kommentierte Scholz so: „Wenn es in Deutschland viele Jobs mit ordentlichen Löhnen gibt, ist die Rente sicher.“ Na, das haben wir hierzulande ja schon mal gehört.
Der Vertriebstipp
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Immerhin: Nachdem sie ihren aktuellen Rentenbescheid zweimal gelesen hat, beschließt sie, sich endlich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, denn was sie darin las, hat sie kalt erwischt. Nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen und unter Berücksichtigung der Inflation blieben von ihrer Rente „nicht mal 500 Euro zum Leben“, schreibt sie – und wendet sich im Anschluss ratsuchend an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dort rät ihr die Beraterin zunächst „alle existenziellen Risiken“ abzudecken, etwa durch eine Berufsunfähigkeits- und eine Haftpflichtversicherung.
Nach Klärung dieser Fragen, einigen sich beide darauf, 10 bis 20 Prozent von Wrages Einkommen künftig „in den langfristigen Vermögensaufbau“ zu investieren. Konkret empfiehlt ihr die Verbraucherschützerin einen ETF-Sparplan. Denn aufgrund der Null- oder Minuszinsphase gebe es aktuell so gut wie keine Zinsen mehr für klassische Geldanlagen. „Auch die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge lohnen sich laut Finanzexpertin Lamping kaum noch“, schreibt Wrage. Was ein ETF-Sparplan konkret bedeuten könnte, rechnet die Beraterin von der Verbraucherzentrale der Autorin beispielhaft vor: „Stecke ich künftig monatlich 100 Euro in ETFs, die sich stabil im Wert steigern, habe ich in 15 Jahren 18.000 Euro eingezahlt, bekomme aber 34.000 Euro raus. In 25 Jahren sind es 91.500 statt 30.000 Euro, in 35 Jahren 216.000 statt 42.000 Euro“, schildert Wrage.
Abzüglich Steuerabgaben und Inflation blieben ihr dann laut Entnahmeplan rund 140.000 Euro Endkapital. „Angenommen, ich werde 88 Jahre alt und gehe mit 65 Jahren in Rente, könnte ich mir also 23 Jahre lang monatlich 500 Euro auszahlen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Das wäre auf jeden Fall eine Verbesserung“, schreibt die Autorin – und beschließt, sich „auch künftig weiter von der Verbraucherzentrale begleiten und beraten zu lassen“. Gemeinsam wolle sie nun einen Finanzplan für ETFs erstellen.
Auf unserer Facebook-Seite wird diese Planung überwiegend kritisch kommentiert. „Wann lernt die Verbraucherzentrale zwischen Altersvorsorge und Vermögensaufbau zu unterscheiden?“, schreibt ein Nutzer. Was mache die Dame denn, „wenn sie älter als 88 Jahre wird?“, fragt er. „Mit der gesetzlichen Rente kann sie ja nicht mal ihre Lebenshaltungskosten im Alter adäquat abdecken. Fixe Ausgaben/Kosten im Alter gehören mit einer lebenslangen Rentenzahlung versichert“, so sein Fazit, für das er bis Donnerstagmorgen 15 Facebook-Likes erntete.
Ein anderer schreibt: „Langlebigkeit ist ein biometrisches Risiko und das einzige, was gegen ein biometrisches Risiko hilft, ist eine Lebensversicherung. Unabhängig davon ist Vermögensaufbau am Kapitalmarkt immer eine gute Idee und ETFs sind simpel, günstig und transparent. Das eine tun und das andere nicht lassen!?“, lautet sein Rat. Zusammengefasst kann man den Tenor der Versicherungsmakler in den sozialen Medien so beschreiben: Ein ETF-Sparplan ist keine Allzweckwaffe, um im Alter gut versorgt zu sein.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir mit Folge 49 unseres Podcasts durch. Verpassen Sie keine weitere Folge und abonnieren Sie ihn am besten gleich auf einer der gängigen Podcast-Plattformen. Über eine Bewertung dort würden wir uns auch sehr freuen.
Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag zur 50. Folge wieder! Bis dahin gilt: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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