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Im Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
„Wir gehen jetzt von versicherten Schäden zwischen 4,5 Milliarden und 5,5 Milliarden Euro aus“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ein Grund: Neben den Schäden aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen habe man jetzt auch die anderen betroffenen Bundesländer mit einberechnet. So sei nun klar, dass auf Sachsen und Bayern insgesamt 5 bis 10 Prozent der Gesamtschadenhöhe entfalle. Die verbliebenen Schäden wiederum seien etwa zu zwei Dritteln Rheinland-Pfalz und zu einem Drittel Nordrhein-Westfalen zuzuordnen.
Allein rund 40.000 Kraftfahrzeuge seien nach aktuellem Stand durch die Fluten beschädigt oder zerstört worden, so Asmussen. Daraus resultieren für die Kfz-Versicherer rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden, auf die Transportversicherer entfallen rund 100 Millionen Euro. Ebenfalls zu Buche schlagen laut GDV verschiedene versicherte Großschäden im jeweils zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Die Branche rechnet nun damit, dass das Jahr 2021 den Versicherern so teuer kommt wie seit rund 20 Jahren nicht mehr. „Insgesamt dürfte dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zum schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden“, sagte Asmussen. Damals habe der versicherte Unwetterschaden bei 10,9 Milliarden Euro gelegen. Bereits im Juni hätten Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht.
Asmussen kündigte an, dass die Schadenzahlen laufend aktualisiert würden. „Bis detailliertere Daten vorliegen, können aber noch Wochen vergehen. Schadenaufnahme und schnelle Erstzahlungen haben erstmal Vorrang vor einer detaillierten Schadenstatistik“, betonte der GDV-Chef – und dem dürfte wohl auch Gothaer-Vertriebsvorstand Oliver Brüß zustimmen. Wenn Sie erfahren möchten, was Brüß bei seinen Besuchen vor Ort erlebte, welche Schadendimension sich bei dem Kölner Versicherer abzeichnet und ob er eine Pflichtversicherung ebenso skeptisch sieht, wie der GDV, dann bleiben Sie doch einfach dran – in unserem „Schwerpunktthema“ verrät er es Ihnen.
Die Kolumne
**Die News der Woche, Teil 2
Ein Beispiel: Einige Anbieter formulieren in ihren AVBs die folgende Anforderung, damit die Grundfähigkeit „Greifen und Halten“ als nicht mehr gegeben gilt: „Die versicherte Person kann nicht mit der rechten oder der linken Hand oder mit beiden Händen eine Tasse greifen, halten und daraus trinken.“ Hier stelle sich allein schon die Frage, wie schwer beziehungsweise groß die Tasse sein dürfe, meint Arndt von Eicken, Managing-Analyst bei Assekurata. Der Umstand, dass der versicherten Person auch zugemutet werden könne, mit beiden Händen die Tasse zu greifen, erschwere es, diesen Leistungsauslöser zu erreichen. Denn selbst vielen massiv eingeschränkten Personen dürfte es noch gelingen, durch Vorbeugen des Oberkörpers und der Fixierung der Tasse mit beiden Händen aus der Tasse zu trinken.
Trotzdem gibt es gute Nachrichten aus diesem Produktsegment. Denn erste Gesellschaften bemühen sich laut Assekurata bereits, die Versicherungsbedingungen besser und klarer zu formulieren. Beispielsweise habe sich die Nürnberger Versicherung im Zuge der Überarbeitung ihrer Grundfähigkeitsversicherung dazu entschieden, künftig die Anforderungen an das Greifen und Halten wie folgt zu formulieren:
Mit dieser Festlegung würden neben der Fingerfertigkeit auch die Kraft und die Ausdauer gewürdigt, heißt es seitens Assekurata. Könne der Versicherte demnach zum Beispiel den Stift gar nicht erst greifen, komme es zu einem Leistungsauslöser, da der Pinzettengriff nicht mehr funktioniere. Fehle es indes an der Ausdauer, den Gegenstand fünf Minuten zu halten, komme es ebenfalls zum Leistungsauslöser; und könne der Versicherte nicht fest genug zufassen, um das Wasserglas zu greifen, fehle es an der nötigen Kraft – und das sei ebenfalls ein Leistungsauslöser.
Das Fazit der Assekurata-Analysten: Die Beispiele zeigten, dass gerade in der Grundfähigkeitsversicherung der Teufel im Detail stecke. Positiv sei jedoch, dass die Bemühungen im Wettbewerb um eindeutigere Bedingungsformulierungen zunähmen.
Das Schwerpunktthema
So, und damit haben wir uns aus unserer kleinen Sommerpause zurückgemeldet. Haben Sie uns vermisst? Sind Ihnen ein paar Themen und/oder Gesprächspartner eingefallen, die Sie gerne mal in unserem Podcast hören wollen? Dann schreiben Sie uns gerne unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
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Die News der Woche, Teil 1
„Wir gehen jetzt von versicherten Schäden zwischen 4,5 Milliarden und 5,5 Milliarden Euro aus“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ein Grund: Neben den Schäden aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen habe man jetzt auch die anderen betroffenen Bundesländer mit einberechnet. So sei nun klar, dass auf Sachsen und Bayern insgesamt 5 bis 10 Prozent der Gesamtschadenhöhe entfalle. Die verbliebenen Schäden wiederum seien etwa zu zwei Dritteln Rheinland-Pfalz und zu einem Drittel Nordrhein-Westfalen zuzuordnen.
Allein rund 40.000 Kraftfahrzeuge seien nach aktuellem Stand durch die Fluten beschädigt oder zerstört worden, so Asmussen. Daraus resultieren für die Kfz-Versicherer rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden, auf die Transportversicherer entfallen rund 100 Millionen Euro. Ebenfalls zu Buche schlagen laut GDV verschiedene versicherte Großschäden im jeweils zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Die Branche rechnet nun damit, dass das Jahr 2021 den Versicherern so teuer kommt wie seit rund 20 Jahren nicht mehr. „Insgesamt dürfte dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zum schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden“, sagte Asmussen. Damals habe der versicherte Unwetterschaden bei 10,9 Milliarden Euro gelegen. Bereits im Juni hätten Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht.
Asmussen kündigte an, dass die Schadenzahlen laufend aktualisiert würden. „Bis detailliertere Daten vorliegen, können aber noch Wochen vergehen. Schadenaufnahme und schnelle Erstzahlungen haben erstmal Vorrang vor einer detaillierten Schadenstatistik“, betonte der GDV-Chef – und dem dürfte wohl auch Gothaer-Vertriebsvorstand Oliver Brüß zustimmen. Wenn Sie erfahren möchten, was Brüß bei seinen Besuchen vor Ort erlebte, welche Schadendimension sich bei dem Kölner Versicherer abzeichnet und ob er eine Pflichtversicherung ebenso skeptisch sieht, wie der GDV, dann bleiben Sie doch einfach dran – in unserem „Schwerpunktthema“ verrät er es Ihnen.
Die Kolumne
**Die News der Woche, Teil 2
Ein Beispiel: Einige Anbieter formulieren in ihren AVBs die folgende Anforderung, damit die Grundfähigkeit „Greifen und Halten“ als nicht mehr gegeben gilt: „Die versicherte Person kann nicht mit der rechten oder der linken Hand oder mit beiden Händen eine Tasse greifen, halten und daraus trinken.“ Hier stelle sich allein schon die Frage, wie schwer beziehungsweise groß die Tasse sein dürfe, meint Arndt von Eicken, Managing-Analyst bei Assekurata. Der Umstand, dass der versicherten Person auch zugemutet werden könne, mit beiden Händen die Tasse zu greifen, erschwere es, diesen Leistungsauslöser zu erreichen. Denn selbst vielen massiv eingeschränkten Personen dürfte es noch gelingen, durch Vorbeugen des Oberkörpers und der Fixierung der Tasse mit beiden Händen aus der Tasse zu trinken.
Trotzdem gibt es gute Nachrichten aus diesem Produktsegment. Denn erste Gesellschaften bemühen sich laut Assekurata bereits, die Versicherungsbedingungen besser und klarer zu formulieren. Beispielsweise habe sich die Nürnberger Versicherung im Zuge der Überarbeitung ihrer Grundfähigkeitsversicherung dazu entschieden, künftig die Anforderungen an das Greifen und Halten wie folgt zu formulieren:
Mit dieser Festlegung würden neben der Fingerfertigkeit auch die Kraft und die Ausdauer gewürdigt, heißt es seitens Assekurata. Könne der Versicherte demnach zum Beispiel den Stift gar nicht erst greifen, komme es zu einem Leistungsauslöser, da der Pinzettengriff nicht mehr funktioniere. Fehle es indes an der Ausdauer, den Gegenstand fünf Minuten zu halten, komme es ebenfalls zum Leistungsauslöser; und könne der Versicherte nicht fest genug zufassen, um das Wasserglas zu greifen, fehle es an der nötigen Kraft – und das sei ebenfalls ein Leistungsauslöser.
Das Fazit der Assekurata-Analysten: Die Beispiele zeigten, dass gerade in der Grundfähigkeitsversicherung der Teufel im Detail stecke. Positiv sei jedoch, dass die Bemühungen im Wettbewerb um eindeutigere Bedingungsformulierungen zunähmen.
Das Schwerpunktthema
So, und damit haben wir uns aus unserer kleinen Sommerpause zurückgemeldet. Haben Sie uns vermisst? Sind Ihnen ein paar Themen und/oder Gesprächspartner eingefallen, die Sie gerne mal in unserem Podcast hören wollen? Dann schreiben Sie uns gerne unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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