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Die News der Woche
Die Deka stellt ihr Riester-Angebot nicht komplett ein, wird es jedoch nicht mehr bewerben, heißt es in dem Bericht weiter. Um die Produkte für den Vertrieb zusätzlich unattraktiv zu machen, setze die Fondstochter der Sparkassen außerdem den Ausgabeaufschlag für beide Fonds zum 1. November auf 0 Prozent herab – von bisher 1,5 Prozent beim Zukunftsplan und 3,5 Prozent bei der Bonusrente. Für die 710.000 Riester-Bestandskunden würden die Produkte aber weitergeführt, heißt es. Diese profitierten von den Änderungen: Denn auch sie zahlen ab 1. November keinen Ausgabeaufschlag mehr.
Mitte Juni 2021 hatte bereit die DWS Schluss mit Riester gemacht. Grund für diese Rückzüge sind die ausbleibenden politischen Reformen, insbesondere in Hinblick auf die Bruttobeitragsgarantie. In Zeiten von Negativzinsen sei eine Bruttobeitragsgarantie einfach nicht mehr zeitgemäß, heißt es von der DWS. Man werde sich daher zukünftig verstärkt auf garantiefreie fondsbasierte Sparformen und Produktlösungen konzentrieren. Und weitere Anbieter werden wohl folgen.
Jingle
Beim Verivox-Vergleich hatte fast die Hälfte aller Anbieter gefehlt, „darunter viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, Continentale, WWK und Württembergische“, monierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der gegen das Portal geklagt hatte – und dieser Anbietermangel sei für die Verbraucher nicht wirklich ersichtlich gewesen, so der Vorwurf, dem die Richter schließlich folgten. Zwar ist Verivox laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht verpflichtet, alle Versicherungen vollständig abzubilden. Es muss dann aber transparent und deutlich auf eine eingeschränkte Auswahl verweisen. Das habe das Portal versäumt, so das OLG, indem es diesen Hinweis versteckt hinter zwei Links auf seiner Internetseite untergebracht habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) werden. Zuvor hatte sich schon das Landgericht Heidelberg mit dem Fall befasst und dem klagenden VZBV im März 2020 Recht gegeben. Das OLG Karlsruhe hat nun als nachfolgende Instanz ausdrücklich eine Revision vor dem BGH zugelassen, „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“, wie die Richter erklärten.
Zuletzt war bereits ein anderes bekanntes Portal gegen den VZBV unterlegen: Check24 müsse Nutzer darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nur 38 von 89 Versicherern und damit eine stark eingeschränkte Marktauswahl enthalte, entschied das Landgericht Frankfurt im Mai 2021. Na, das dürfte die Chancen von Verivox nicht gerade verbessern, sollte das Unternehmen in Revision gehen. Ob der Online-Makler diesen Schritt tatsächlich machen werde, sei aber noch nicht entschieden, teilte ein Verivox-Sprecher gegenüber Pfefferminzia mit.
Jingle
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 entpuppt sich mehr und mehr als das teuerste Überschwemmungsereignis der deutschen Versicherer aller Zeiten – und die Dimensionen steigern sich immer weiter in schwindelerregende Höhen. Nach Sondierungen auf einem Branchentreffen könne man davon ausgehen, „dass der Schaden eher an 10 Milliarden als an 9 Milliarden Euro herankommt“, kündigte kürzlich Michael Pickel, Chef der Deutschlandniederlassung der Hannover Rück, an.
Zur Erinnerung: Kurz nach den Flutereignissen war der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zunächst von 4,5, später dann von 5,5 und zuletzt dann von 7 Milliarden Euro ausgegangen. Sollte Pickel Recht behalten, wäre dies also die vierte Korrektur nach oben.
Der Grund für die steigende Gesamtschadenerwartung: Anfangs waren die Versicherer noch von durchschnittlichen Flutschäden ausgegangen. Inzwischen sei ihnen jedoch klar geworden, dass allein die Schäden an Automobilen etwa zwei- bis dreimal so hoch lägen wie üblich, so der Experte der Hannover Rück.
Beschädigte Häuser seien oft sogar überhaupt nicht mehr zu retten – und damit sei in vielen Fällen die volle Schadenssumme fällig. All das zeige sich aber erst nach und nach, so Pickel weiter. Besonders stark habe es das nördliche Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getroffen – hier seien auch die meisten Schäden zu regulieren, erklärte der Deutschlandchef weiter.
Jingle
Aber von vorn – was war geschehen? Der Mann schloss 2015 zusammen mit seiner Ehefrau eine Lebensversicherung ab. Die Versicherungssumme lag bei 1,2 Millionen Euro. Anfang 2016 reiste der Mann nach Kinshasa. Dort sei er bei einem Autounfall ums Leben gekommen – erfuhren Familie und Freunde kurz darauf. Der Lebensversicherer prüfte den Fall und zahlte der Ehefrau die 1,2 Millionen Euro aus.
Im März 2018 tauchte der Mann dann aber plötzlich wieder auf. Gegenüber der Botschaft in Kinshasa gab er an, entführt und dann gefangen gehalten worden zu sein. Mit der Einforderung der Versicherungssumme habe er nichts zu tun. Beim Prozessauftakt am Montag äußerten sich weder der Angeklagte noch seine Frau. Das Urteil wird für Mitte November erwartet. Man darf gespannt sein.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir mit Folge 63 unseres Podcasts fertig. Wenn Sie Feedback haben, schreiben Sie uns gerne unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
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Die News der Woche
Die Deka stellt ihr Riester-Angebot nicht komplett ein, wird es jedoch nicht mehr bewerben, heißt es in dem Bericht weiter. Um die Produkte für den Vertrieb zusätzlich unattraktiv zu machen, setze die Fondstochter der Sparkassen außerdem den Ausgabeaufschlag für beide Fonds zum 1. November auf 0 Prozent herab – von bisher 1,5 Prozent beim Zukunftsplan und 3,5 Prozent bei der Bonusrente. Für die 710.000 Riester-Bestandskunden würden die Produkte aber weitergeführt, heißt es. Diese profitierten von den Änderungen: Denn auch sie zahlen ab 1. November keinen Ausgabeaufschlag mehr.
Mitte Juni 2021 hatte bereit die DWS Schluss mit Riester gemacht. Grund für diese Rückzüge sind die ausbleibenden politischen Reformen, insbesondere in Hinblick auf die Bruttobeitragsgarantie. In Zeiten von Negativzinsen sei eine Bruttobeitragsgarantie einfach nicht mehr zeitgemäß, heißt es von der DWS. Man werde sich daher zukünftig verstärkt auf garantiefreie fondsbasierte Sparformen und Produktlösungen konzentrieren. Und weitere Anbieter werden wohl folgen.
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Beim Verivox-Vergleich hatte fast die Hälfte aller Anbieter gefehlt, „darunter viele große Versicherer wie Allianz, Huk-Coburg, Continentale, WWK und Württembergische“, monierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der gegen das Portal geklagt hatte – und dieser Anbietermangel sei für die Verbraucher nicht wirklich ersichtlich gewesen, so der Vorwurf, dem die Richter schließlich folgten. Zwar ist Verivox laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht verpflichtet, alle Versicherungen vollständig abzubilden. Es muss dann aber transparent und deutlich auf eine eingeschränkte Auswahl verweisen. Das habe das Portal versäumt, so das OLG, indem es diesen Hinweis versteckt hinter zwei Links auf seiner Internetseite untergebracht habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) werden. Zuvor hatte sich schon das Landgericht Heidelberg mit dem Fall befasst und dem klagenden VZBV im März 2020 Recht gegeben. Das OLG Karlsruhe hat nun als nachfolgende Instanz ausdrücklich eine Revision vor dem BGH zugelassen, „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“, wie die Richter erklärten.
Zuletzt war bereits ein anderes bekanntes Portal gegen den VZBV unterlegen: Check24 müsse Nutzer darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nur 38 von 89 Versicherern und damit eine stark eingeschränkte Marktauswahl enthalte, entschied das Landgericht Frankfurt im Mai 2021. Na, das dürfte die Chancen von Verivox nicht gerade verbessern, sollte das Unternehmen in Revision gehen. Ob der Online-Makler diesen Schritt tatsächlich machen werde, sei aber noch nicht entschieden, teilte ein Verivox-Sprecher gegenüber Pfefferminzia mit.
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Die Flutkatastrophe im Juli 2021 entpuppt sich mehr und mehr als das teuerste Überschwemmungsereignis der deutschen Versicherer aller Zeiten – und die Dimensionen steigern sich immer weiter in schwindelerregende Höhen. Nach Sondierungen auf einem Branchentreffen könne man davon ausgehen, „dass der Schaden eher an 10 Milliarden als an 9 Milliarden Euro herankommt“, kündigte kürzlich Michael Pickel, Chef der Deutschlandniederlassung der Hannover Rück, an.
Zur Erinnerung: Kurz nach den Flutereignissen war der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zunächst von 4,5, später dann von 5,5 und zuletzt dann von 7 Milliarden Euro ausgegangen. Sollte Pickel Recht behalten, wäre dies also die vierte Korrektur nach oben.
Der Grund für die steigende Gesamtschadenerwartung: Anfangs waren die Versicherer noch von durchschnittlichen Flutschäden ausgegangen. Inzwischen sei ihnen jedoch klar geworden, dass allein die Schäden an Automobilen etwa zwei- bis dreimal so hoch lägen wie üblich, so der Experte der Hannover Rück.
Beschädigte Häuser seien oft sogar überhaupt nicht mehr zu retten – und damit sei in vielen Fällen die volle Schadenssumme fällig. All das zeige sich aber erst nach und nach, so Pickel weiter. Besonders stark habe es das nördliche Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getroffen – hier seien auch die meisten Schäden zu regulieren, erklärte der Deutschlandchef weiter.
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Aber von vorn – was war geschehen? Der Mann schloss 2015 zusammen mit seiner Ehefrau eine Lebensversicherung ab. Die Versicherungssumme lag bei 1,2 Millionen Euro. Anfang 2016 reiste der Mann nach Kinshasa. Dort sei er bei einem Autounfall ums Leben gekommen – erfuhren Familie und Freunde kurz darauf. Der Lebensversicherer prüfte den Fall und zahlte der Ehefrau die 1,2 Millionen Euro aus.
Im März 2018 tauchte der Mann dann aber plötzlich wieder auf. Gegenüber der Botschaft in Kinshasa gab er an, entführt und dann gefangen gehalten worden zu sein. Mit der Einforderung der Versicherungssumme habe er nichts zu tun. Beim Prozessauftakt am Montag äußerten sich weder der Angeklagte noch seine Frau. Das Urteil wird für Mitte November erwartet. Man darf gespannt sein.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir mit Folge 63 unseres Podcasts fertig. Wenn Sie Feedback haben, schreiben Sie uns gerne unter [email protected]
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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