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Im Gespräch
**Die News der Woche
Warum der Wert auch für das Jahr 2023 beibehalten werden soll, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende, Herbert Schneidemann, so: In Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie sehe man „derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“. Zudem sei es noch zu früh, die langfristige Entwicklung der Inflation und die potenziellen Reaktionen der Europäischen Zentralbank zu prognostizieren, so Schneidemann. Mit der nun erfolgten Empfehlung wolle die DAV Planungssicherheit für die deutsche Altersvorsorge „in äußerst unsicheren Zeiten schaffen“, hieß es.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die Empfehlung der deutschen Aktuare – sie sei „vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen und der Unsicherheiten durch die Corona-Krise folgerichtig“, kommentierte GDV- Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einem Pressestatement. Zugleich appellierten sowohl der GDV als auch die DAV an die künftige Ampel-Koalition, die geförderte private sowie die betriebliche Altersvorsorge zügig zu reformieren.
„Die neue Bundesregierung sollte die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie schnell angehen“, forderte Asmussen. Anderenfalls drohten auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb „Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten. Diese werden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt“, so der GDV-Repräsentant.
Auch Herbert Schneidemann von der DAV betonte, dass die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte „schnell neu zu definieren“ seien. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, erklärte Schneidemann. Sinnvolle Garantien lägen laut DAV „deutlich unterhalb des Beitragserhalts“, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und auch „unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde“, so der Appell.
Jingle
Demnach betrugen die Einnahmen aus neu eingelösten Versicherungsscheinen 6,4 Milliarden Euro – gemessen anhand des „Annual Premium Equivalent“ -Aufkommens, sprich die Summe aus laufenden Beiträgen für ein Jahr plus 10 Prozent der Einmalbeiträge. Damit verzeichneten die Lebensversicherer rund 165 Millionen Euro weniger Neugeschäft als 2019. Das Neugeschäft der laufenden Beiträge sank 2020 um rund 4 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro – und jenes der Einmalbeiträge um ein Prozent auf 27,1 Milliarden Euro. Dennoch sei das eingelöste Neugeschäft in Anbetracht des Rekordjahres 2019 „immer noch sehr hoch“, meint Henning Maaß, Director Insurance Management Consulting bei Willis Towers Watson in Deutschland.
Makler und Mehrfachagenten erzielten 2020 der Analyse zufolge dabei einen Neugeschäftsanteil von 32 Prozent, gefolgt von den Banken mit 31 Prozent und den Einfirmenvermittlern mit 30 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr büßte insbesondere die Ausschließlichkeit 2 Prozentpunkte ein, während Makler und Mehrfachagenten um fast 2 Prozentpunkte zulegen konnten.
Für die Zukunft erwartet Maaß „weiterhin eine hohe Nachfrage nach betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie nach Versicherungen zur Einkommens- und Todesfallabsicherung, trotz oder gerade wegen der Niedrig- und Strafzinsen“, wie er sagt. Die Produkte der Lebensversicherer „sind und bleiben in diesem Umfeld attraktiv“, gibt sich der Experte überzeugt. Weiter zeigten die Daten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, dass die Zahl der Vertreter seit zehn Jahren kontinuierlich sinke, jene der Makler aber leicht steige. „Daher ist derzeit fraglich, ob den Einfirmenvermittlern ein Comeback gelingt“, so das Fazit des Experten.
Jingle
Die amtierende Bundesregierung hatte der GKV für das kommende Jahr einen Bundeszuschuss in einer Rekordhöhe von 28,5 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, um den Zusatzbeitrag zu stabilisieren, der durchschnittlich bei 1,3 Prozent liegt. Allerdings: „Was die darauffolgenden Jahre angeht, da muss die Ampel wohl noch nachlegen“, so die Ansage Pfeiffers im „Handelsblatt“.
Zugleich betonte Pfeiffer, dass die gesetzliche Krankenversicherung generell „nicht auf Dauer“ auf Bundesmittel angewiesen sein solle, um ihre Defizite zu decken. „Steuern sollten nur dann kommen, wenn die Krankenkassen gesamtgesellschaftliche Aufgaben stemmen müssen, wie etwa die Finanzierung der Beiträge der Arbeitslosengeldempfänger oder den Bevölkerungsschutz in der Pandemie. Diese ordnungspolitische Trennung muss die Ampel sauber vollziehen“, forderte die Kassenverbands-Chefin.
Unterdessen warnen Gesundheitsökonomen vor „Verteilungskämpfen um Steuermittel“. In einem Gutachten für den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) stellten Volker Ulrich von der Universität Bayreuth und Eberhard Wille von der Universität Mannheim fest, dass mehr Steuern zur Finanzierung für Rente, Gesundheit oder Pflege im Bundeshaushalt „unmittelbar konkurrierten“ mit Mitteln für Verkehr, Digitales, Bildung, Klima oder Infrastruktur. Diese Budget-Konkurrenz könne zu einer „medizinischen Versorgung nach Kassenlage“ führen, warnten die Wissenschaftler. Gerade in Ländern mit steuerfinanziertem Gesundheitswesen komme es immer wieder zur Rationierung von Leistungen, gaben die Gesundheitsökonomen zu bedenken.
Für die Defizite der gesetzlichen Krankenkassen sehen die Autoren des Gutachtens vor allem strukturelle Ursachen, wie es in einer ergänzden Mitteilung des PKV-Verbandes hieß. Neue Leistungen hätten demnach die Kosten deutlich stärker steigen lassen als die Beitragseinnahmen. Die Folge aus Sicht der Autoren: „Ohne Anstrengungen zur Begrenzung der Ausgaben wird eine stabile Lösung nicht gelingen.“ Bundeszuschüsse erzeugten bei Versicherten sowie bei Arbeitgebern eine „Finanzierungsillusion“: Sie freuten sich über vermeintlich stabile Beiträge, übersähen dabei aber, wie stark sie als Steuerzahler belastet würden. Nun, dass es laut Koalitionsvertrag eigentlich gar keine höheren Belastungen für Steuerzahler geben dürfte, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter erörtern.
Jingle
Allen voran müssten die Bundesländer „endlich ihrer Pflicht nachkommen“, so Straub, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dadurch würde bereits eine Entlastung bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erreicht. Zudem sollten die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung einmalig angehoben und dann regelmäßig dynamisiert werden, heißt es im Report weiter. Der ab dem kommenden Jahr vorgesehene jährliche Steuerzuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro solle im Gleichschritt mit den jährlichen Ausgaben der Pflegeversicherung steigen.
Der Autor des Barmer-Pflegereports, Heinz Rothgang vom Socium – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen, weist daher auf einen deutlich größeren Finanzbedarf in der Pflege hin. Dieser werde ohne weitere Leistungsverbesserungen von 49 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 59 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 steigen. „Neben den Herausforderungen bei der Finanzierung muss der Blick auch auf die Frage gerichtet werden, wer künftig die Pflegebedürftigen betreuen soll“, betont Rothgang.
Den Report-Ergebnissen zufolge würden bis zum Jahr 2030 etwa 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit und 14.000 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung fehlen. Der Pflegeberuf müsse vor diesem Hintergrund deutlich attraktiver werden. Daher sei es richtig, geteilte Dienste abzuschaffen und den Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten einzuführen. Außerdem müsse mehr getan werden, um die Belastungen dieser enorm anstrengenden Arbeit abzufedern, so der abschließende Appell der Barmer.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir mit Folge 69 unseres Podcasts durch. Sie haben Feedback für uns? Dann schreiben Sie uns doch gerne unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
**Die News der Woche
Warum der Wert auch für das Jahr 2023 beibehalten werden soll, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende, Herbert Schneidemann, so: In Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie sehe man „derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“. Zudem sei es noch zu früh, die langfristige Entwicklung der Inflation und die potenziellen Reaktionen der Europäischen Zentralbank zu prognostizieren, so Schneidemann. Mit der nun erfolgten Empfehlung wolle die DAV Planungssicherheit für die deutsche Altersvorsorge „in äußerst unsicheren Zeiten schaffen“, hieß es.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte die Empfehlung der deutschen Aktuare – sie sei „vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen und der Unsicherheiten durch die Corona-Krise folgerichtig“, kommentierte GDV- Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einem Pressestatement. Zugleich appellierten sowohl der GDV als auch die DAV an die künftige Ampel-Koalition, die geförderte private sowie die betriebliche Altersvorsorge zügig zu reformieren.
„Die neue Bundesregierung sollte die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie schnell angehen“, forderte Asmussen. Anderenfalls drohten auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb „Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten. Diese werden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt“, so der GDV-Repräsentant.
Auch Herbert Schneidemann von der DAV betonte, dass die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte „schnell neu zu definieren“ seien. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, erklärte Schneidemann. Sinnvolle Garantien lägen laut DAV „deutlich unterhalb des Beitragserhalts“, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und auch „unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde“, so der Appell.
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Demnach betrugen die Einnahmen aus neu eingelösten Versicherungsscheinen 6,4 Milliarden Euro – gemessen anhand des „Annual Premium Equivalent“ -Aufkommens, sprich die Summe aus laufenden Beiträgen für ein Jahr plus 10 Prozent der Einmalbeiträge. Damit verzeichneten die Lebensversicherer rund 165 Millionen Euro weniger Neugeschäft als 2019. Das Neugeschäft der laufenden Beiträge sank 2020 um rund 4 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro – und jenes der Einmalbeiträge um ein Prozent auf 27,1 Milliarden Euro. Dennoch sei das eingelöste Neugeschäft in Anbetracht des Rekordjahres 2019 „immer noch sehr hoch“, meint Henning Maaß, Director Insurance Management Consulting bei Willis Towers Watson in Deutschland.
Makler und Mehrfachagenten erzielten 2020 der Analyse zufolge dabei einen Neugeschäftsanteil von 32 Prozent, gefolgt von den Banken mit 31 Prozent und den Einfirmenvermittlern mit 30 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr büßte insbesondere die Ausschließlichkeit 2 Prozentpunkte ein, während Makler und Mehrfachagenten um fast 2 Prozentpunkte zulegen konnten.
Für die Zukunft erwartet Maaß „weiterhin eine hohe Nachfrage nach betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie nach Versicherungen zur Einkommens- und Todesfallabsicherung, trotz oder gerade wegen der Niedrig- und Strafzinsen“, wie er sagt. Die Produkte der Lebensversicherer „sind und bleiben in diesem Umfeld attraktiv“, gibt sich der Experte überzeugt. Weiter zeigten die Daten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, dass die Zahl der Vertreter seit zehn Jahren kontinuierlich sinke, jene der Makler aber leicht steige. „Daher ist derzeit fraglich, ob den Einfirmenvermittlern ein Comeback gelingt“, so das Fazit des Experten.
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Die amtierende Bundesregierung hatte der GKV für das kommende Jahr einen Bundeszuschuss in einer Rekordhöhe von 28,5 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, um den Zusatzbeitrag zu stabilisieren, der durchschnittlich bei 1,3 Prozent liegt. Allerdings: „Was die darauffolgenden Jahre angeht, da muss die Ampel wohl noch nachlegen“, so die Ansage Pfeiffers im „Handelsblatt“.
Zugleich betonte Pfeiffer, dass die gesetzliche Krankenversicherung generell „nicht auf Dauer“ auf Bundesmittel angewiesen sein solle, um ihre Defizite zu decken. „Steuern sollten nur dann kommen, wenn die Krankenkassen gesamtgesellschaftliche Aufgaben stemmen müssen, wie etwa die Finanzierung der Beiträge der Arbeitslosengeldempfänger oder den Bevölkerungsschutz in der Pandemie. Diese ordnungspolitische Trennung muss die Ampel sauber vollziehen“, forderte die Kassenverbands-Chefin.
Unterdessen warnen Gesundheitsökonomen vor „Verteilungskämpfen um Steuermittel“. In einem Gutachten für den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) stellten Volker Ulrich von der Universität Bayreuth und Eberhard Wille von der Universität Mannheim fest, dass mehr Steuern zur Finanzierung für Rente, Gesundheit oder Pflege im Bundeshaushalt „unmittelbar konkurrierten“ mit Mitteln für Verkehr, Digitales, Bildung, Klima oder Infrastruktur. Diese Budget-Konkurrenz könne zu einer „medizinischen Versorgung nach Kassenlage“ führen, warnten die Wissenschaftler. Gerade in Ländern mit steuerfinanziertem Gesundheitswesen komme es immer wieder zur Rationierung von Leistungen, gaben die Gesundheitsökonomen zu bedenken.
Für die Defizite der gesetzlichen Krankenkassen sehen die Autoren des Gutachtens vor allem strukturelle Ursachen, wie es in einer ergänzden Mitteilung des PKV-Verbandes hieß. Neue Leistungen hätten demnach die Kosten deutlich stärker steigen lassen als die Beitragseinnahmen. Die Folge aus Sicht der Autoren: „Ohne Anstrengungen zur Begrenzung der Ausgaben wird eine stabile Lösung nicht gelingen.“ Bundeszuschüsse erzeugten bei Versicherten sowie bei Arbeitgebern eine „Finanzierungsillusion“: Sie freuten sich über vermeintlich stabile Beiträge, übersähen dabei aber, wie stark sie als Steuerzahler belastet würden. Nun, dass es laut Koalitionsvertrag eigentlich gar keine höheren Belastungen für Steuerzahler geben dürfte, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter erörtern.
Jingle
Allen voran müssten die Bundesländer „endlich ihrer Pflicht nachkommen“, so Straub, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dadurch würde bereits eine Entlastung bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erreicht. Zudem sollten die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung einmalig angehoben und dann regelmäßig dynamisiert werden, heißt es im Report weiter. Der ab dem kommenden Jahr vorgesehene jährliche Steuerzuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro solle im Gleichschritt mit den jährlichen Ausgaben der Pflegeversicherung steigen.
Der Autor des Barmer-Pflegereports, Heinz Rothgang vom Socium – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen, weist daher auf einen deutlich größeren Finanzbedarf in der Pflege hin. Dieser werde ohne weitere Leistungsverbesserungen von 49 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 59 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 steigen. „Neben den Herausforderungen bei der Finanzierung muss der Blick auch auf die Frage gerichtet werden, wer künftig die Pflegebedürftigen betreuen soll“, betont Rothgang.
Den Report-Ergebnissen zufolge würden bis zum Jahr 2030 etwa 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit und 14.000 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung fehlen. Der Pflegeberuf müsse vor diesem Hintergrund deutlich attraktiver werden. Daher sei es richtig, geteilte Dienste abzuschaffen und den Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten einzuführen. Außerdem müsse mehr getan werden, um die Belastungen dieser enorm anstrengenden Arbeit abzufedern, so der abschließende Appell der Barmer.
Das Schwerpunktthema
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Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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