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Im Gespräch
**Die News der Woche **
Dazu kommen wir gleich. Vorher aber ein paar Zahlen aus dem Bericht: 18.344 Beschwerden gingen 2021 insgesamt beim Ombudsmann ein – 17.300 Anträge richteten sich gegen Versicherer, 677 gegen Vermittler. Im Vergleich zu 2020 nahmen die Beschwerden zu Versicherungen also ein bisschen ab, da waren es 17.413 Stück. Und gegen Vermittler recht ordentlich zu, 2020 waren es nämlich nur 422.
Vor allem in den Bereichen Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung und Gebäudeversicherung ärgerten sich die Menschen über Versicherer und Vermittler. In der Gebäudeversicherung kam es mit 410 Anträgen mit deutlichem Abstand am häufigsten zum Zwist mit Vermittlern. 2020 waren es gerade mal 16 Beschwerden.
Was war also los? Laut Bericht kam es zu „einer konfliktbehafteten Umdeckung von Verträgen zu Sachversicherungen (hauptsächlich Wohngebäude, zum Teil Hausrat) durch einen Assekuradeur“. Die Versicherten sollten in der Folge nämlich Versicherungsbeiträge zu zwei Verträgen – alt und neu – bezahlen. „Im Schlichtungsverfahren ließ sich nicht endgültig klären, ob die Altverträge wirksam gekündigt wurden“, schreibt Schluckebier in seinem Bericht weiter.
Der Assekuradeur hatte sich auf der einen Seite als Makler von den Versicherten zur Umdeckung bevollmächtigen lassen. Daneben hatte der alte (wie auch der neue) Versicherer die Verwaltung der Verträge auf ihn ausgelagert und ihn auch mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. Und was wurde draus? „Trotz intensiver Bemühungen des Streitmittlers gelang es nicht, zwischen den heftig zerstrittenen Parteien (Vorversicherer und Assekuradeur) eine Regelung zu vereinbaren, die den unverschuldet in die Situation geratenen Verbrauchern unproblematisch eine Entscheidung für das künftige Versicherungsverhältnis ermöglicht hätte“, so das Fazit.
Jingle
Bei der Schelte geht es um das Versichertenentlastungsgesetz von 2018 und um das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019. So ging es beim Versichertenentlastungsgesetz um die Finanzreserven der Krankenkassen. Diese durften den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Krankenkassen, die mehr Geld auf die hohe Kante legten, durften ihren Zusatzbeitrag dann nicht mehr anheben. Beim GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war das Ziel, pflichtversicherte Betriebsrentner zu entlasten. Dazu wurde unter anderem ein monatlicher Freibetrag in Höhe von gut 159 Euro eingeführt. Erst wenn Betriebsrenten darüber rangierten, mussten die Rentnerinnen und Rentner darauf Krankenkassenbeiträge zahlen – aber auch nicht gleich den vollen Beitrag, sondern gestaffelt.
Wie es im Bericht der „Rheinischen Post“ weiter heißt, führten beide Gesetze zu jährlichen Mindereinnahmen der Krankenkassen von 3,0 bis 3,5 Milliarden Euro. Außerdem mussten öffentliche Arbeitgeber und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nun pro Jahr 2,1 Milliarden Euro mehr berappen.
Im Prüfbericht heißt es dazu: „Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft.“ Vorrangiges Ziel sei es dagegen wohl gewesen, Beitragszahler und Betriebsrentner zu entlasten, ohne dabei die verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems im Blick zu haben. Nun ja, wir sagen mal so: Politiker sind nicht unbedingt dafür bekannt, besonders langfristig zu denken, sondern eher in 4-Jahres-Abschnitten.
Jingle
Und was bringt das alles? Nun, der grüne Investment-Dschungel soll mit Hilfe allgemein verbindlicher Standards gelichtet werden, um Versicherern, Banken, Investoren und privaten Anlegern hier einen besseren Durchblick zu ermöglichen. Fondsgesellschaften müssen dann zum Beispiel angeben, welcher Anteil ihres Fondsvermögens Taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen ist. Außerdem sind Bankberater und Versicherungsvermittler spätestens ab August 2022 dazu verpflichtet, ihre Kunden nicht nur nach ihrer Risikobereitschaft zu befragen, sondern auch nach ihren Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit.
Doch auch wenn das Thema Nachhaltigkeit in aller Munde ist – geht es um konkrete Anlage-Entscheidungen spielt Nachhaltigkeit bislang noch keine große Rolle. So ist den Deutschen bei der Kapitalanlage der Faktor Sicherheit mit einem Wert von 40 Prozent am wichtigsten, gefolgt von Rentabilität (27 Prozent) und Liquidität (18 Prozent). Erst dann kommt Nachhaltigkeit mit 15 Prozent. Das geht aus einer Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) hervor, das dem Finanzvertrieb DVAG nahesteht. Immerhin: Im Vergleich zur Sommerbefragung 2021 hat Nachhaltigkeit um 2 Prozentpunkte zugelegt.
Es tut sich also was: Und laut der Diva-Umfrage ist die Mehrheit von 54 Prozent der Deutschen überzeugt, dass nachhaltige Geldanlagen zu einer nachhaltigeren Gesamtwirtschaft beitragen können. Aber ist dem wirklich so? Nicht wirklich, meinen Fachleute. „Wer in grüne Finanzanlagen investiert, macht dadurch zwar sein eigenes Portfolio grüner, aber es ändert sich nichts an den Emissionen der Gesamtwirtschaft“, sagt Jan Pieter Krahnen, Direktor des Frankfurter Leibniz-Instituts SAFE. Der Forscher stützt sich auf eine Studie, die sein Haus zusammen mit dem Dresdner Ifo-Institut erarbeitet hat. Das Kernergebnis: Grüne Finanzanlagen haben weit weniger Einfluss auf die Investitionen von Unternehmen und Staat als gewünscht. Aber wie heißt es so schön: grün ist die Hoffnung.
Jingle
Und so lief die Studie ab: Eine Handvoll junger Leute hatte die Aufgabe bekommen, sich bei großen Versicherern online selbst beraten zu lassen und Verträge abzuschließen. Die Tester stammten allesamt aus der Generation Z. Sie kamen also etwa um die Jahrtausendwende oder in den Nullerjahren zur Welt und haben deshalb einen entsprechenden Hang zu Digitalangeboten. Die jungen Leute stiegen also in die Seite ein, ließen sich online selbst beraten, versuchten so ihren Bedarf zu ermitteln und gingen dann zu Antrag und Abschluss über. Dabei beachteten sie, wie das Kundenportal aufgebaut ist und welche unterschiedlichen Kommunikationskanäle verfügbar sind.
Doch was den jungen Menschen in der Sachversicherung widerfuhr, war dann doch recht ernüchternd: Interessenten können sich nur unzureichend selbst beraten, lautete eine wesentliche Erkenntnis der Studie. Allgemein bleibt demnach die Frage „was benötige ich in meiner Lebenssituation“ unbeantwortet und Prämienrechner gibt es nur für eine eingeschränkte Auswahl an Produkten, so die Kritik. Und weiter: Außer bei den großen Anbietern sind moderne, zeitgemäße Websites aus Sicht der Generation Z nicht sonderlich verbreitet. Immerhin haben aber fast alle Anbieter ihre Seiten auf Mobilgeräte abgestimmt. Aber nur wenige bieten auch gute Apps. Zugleich gilt: Wenn Produkte für den Online-Abschluss vorgesehen sind, funktionieren Angebot und Antrag gut oder sogar sehr gut. Nun, was wir daran mal wieder sehen: Der persönliche Versicherungsprofi bleibt wohl unverzichtbar.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende dieser Podcast-Folge angelangt. Wir hoffen, sie hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns gerne Feedback unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsIm Gespräch
**Die News der Woche **
Dazu kommen wir gleich. Vorher aber ein paar Zahlen aus dem Bericht: 18.344 Beschwerden gingen 2021 insgesamt beim Ombudsmann ein – 17.300 Anträge richteten sich gegen Versicherer, 677 gegen Vermittler. Im Vergleich zu 2020 nahmen die Beschwerden zu Versicherungen also ein bisschen ab, da waren es 17.413 Stück. Und gegen Vermittler recht ordentlich zu, 2020 waren es nämlich nur 422.
Vor allem in den Bereichen Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung und Gebäudeversicherung ärgerten sich die Menschen über Versicherer und Vermittler. In der Gebäudeversicherung kam es mit 410 Anträgen mit deutlichem Abstand am häufigsten zum Zwist mit Vermittlern. 2020 waren es gerade mal 16 Beschwerden.
Was war also los? Laut Bericht kam es zu „einer konfliktbehafteten Umdeckung von Verträgen zu Sachversicherungen (hauptsächlich Wohngebäude, zum Teil Hausrat) durch einen Assekuradeur“. Die Versicherten sollten in der Folge nämlich Versicherungsbeiträge zu zwei Verträgen – alt und neu – bezahlen. „Im Schlichtungsverfahren ließ sich nicht endgültig klären, ob die Altverträge wirksam gekündigt wurden“, schreibt Schluckebier in seinem Bericht weiter.
Der Assekuradeur hatte sich auf der einen Seite als Makler von den Versicherten zur Umdeckung bevollmächtigen lassen. Daneben hatte der alte (wie auch der neue) Versicherer die Verwaltung der Verträge auf ihn ausgelagert und ihn auch mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. Und was wurde draus? „Trotz intensiver Bemühungen des Streitmittlers gelang es nicht, zwischen den heftig zerstrittenen Parteien (Vorversicherer und Assekuradeur) eine Regelung zu vereinbaren, die den unverschuldet in die Situation geratenen Verbrauchern unproblematisch eine Entscheidung für das künftige Versicherungsverhältnis ermöglicht hätte“, so das Fazit.
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Bei der Schelte geht es um das Versichertenentlastungsgesetz von 2018 und um das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019. So ging es beim Versichertenentlastungsgesetz um die Finanzreserven der Krankenkassen. Diese durften den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Krankenkassen, die mehr Geld auf die hohe Kante legten, durften ihren Zusatzbeitrag dann nicht mehr anheben. Beim GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war das Ziel, pflichtversicherte Betriebsrentner zu entlasten. Dazu wurde unter anderem ein monatlicher Freibetrag in Höhe von gut 159 Euro eingeführt. Erst wenn Betriebsrenten darüber rangierten, mussten die Rentnerinnen und Rentner darauf Krankenkassenbeiträge zahlen – aber auch nicht gleich den vollen Beitrag, sondern gestaffelt.
Wie es im Bericht der „Rheinischen Post“ weiter heißt, führten beide Gesetze zu jährlichen Mindereinnahmen der Krankenkassen von 3,0 bis 3,5 Milliarden Euro. Außerdem mussten öffentliche Arbeitgeber und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nun pro Jahr 2,1 Milliarden Euro mehr berappen.
Im Prüfbericht heißt es dazu: „Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft.“ Vorrangiges Ziel sei es dagegen wohl gewesen, Beitragszahler und Betriebsrentner zu entlasten, ohne dabei die verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems im Blick zu haben. Nun ja, wir sagen mal so: Politiker sind nicht unbedingt dafür bekannt, besonders langfristig zu denken, sondern eher in 4-Jahres-Abschnitten.
Jingle
Und was bringt das alles? Nun, der grüne Investment-Dschungel soll mit Hilfe allgemein verbindlicher Standards gelichtet werden, um Versicherern, Banken, Investoren und privaten Anlegern hier einen besseren Durchblick zu ermöglichen. Fondsgesellschaften müssen dann zum Beispiel angeben, welcher Anteil ihres Fondsvermögens Taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen ist. Außerdem sind Bankberater und Versicherungsvermittler spätestens ab August 2022 dazu verpflichtet, ihre Kunden nicht nur nach ihrer Risikobereitschaft zu befragen, sondern auch nach ihren Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit.
Doch auch wenn das Thema Nachhaltigkeit in aller Munde ist – geht es um konkrete Anlage-Entscheidungen spielt Nachhaltigkeit bislang noch keine große Rolle. So ist den Deutschen bei der Kapitalanlage der Faktor Sicherheit mit einem Wert von 40 Prozent am wichtigsten, gefolgt von Rentabilität (27 Prozent) und Liquidität (18 Prozent). Erst dann kommt Nachhaltigkeit mit 15 Prozent. Das geht aus einer Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) hervor, das dem Finanzvertrieb DVAG nahesteht. Immerhin: Im Vergleich zur Sommerbefragung 2021 hat Nachhaltigkeit um 2 Prozentpunkte zugelegt.
Es tut sich also was: Und laut der Diva-Umfrage ist die Mehrheit von 54 Prozent der Deutschen überzeugt, dass nachhaltige Geldanlagen zu einer nachhaltigeren Gesamtwirtschaft beitragen können. Aber ist dem wirklich so? Nicht wirklich, meinen Fachleute. „Wer in grüne Finanzanlagen investiert, macht dadurch zwar sein eigenes Portfolio grüner, aber es ändert sich nichts an den Emissionen der Gesamtwirtschaft“, sagt Jan Pieter Krahnen, Direktor des Frankfurter Leibniz-Instituts SAFE. Der Forscher stützt sich auf eine Studie, die sein Haus zusammen mit dem Dresdner Ifo-Institut erarbeitet hat. Das Kernergebnis: Grüne Finanzanlagen haben weit weniger Einfluss auf die Investitionen von Unternehmen und Staat als gewünscht. Aber wie heißt es so schön: grün ist die Hoffnung.
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Und so lief die Studie ab: Eine Handvoll junger Leute hatte die Aufgabe bekommen, sich bei großen Versicherern online selbst beraten zu lassen und Verträge abzuschließen. Die Tester stammten allesamt aus der Generation Z. Sie kamen also etwa um die Jahrtausendwende oder in den Nullerjahren zur Welt und haben deshalb einen entsprechenden Hang zu Digitalangeboten. Die jungen Leute stiegen also in die Seite ein, ließen sich online selbst beraten, versuchten so ihren Bedarf zu ermitteln und gingen dann zu Antrag und Abschluss über. Dabei beachteten sie, wie das Kundenportal aufgebaut ist und welche unterschiedlichen Kommunikationskanäle verfügbar sind.
Doch was den jungen Menschen in der Sachversicherung widerfuhr, war dann doch recht ernüchternd: Interessenten können sich nur unzureichend selbst beraten, lautete eine wesentliche Erkenntnis der Studie. Allgemein bleibt demnach die Frage „was benötige ich in meiner Lebenssituation“ unbeantwortet und Prämienrechner gibt es nur für eine eingeschränkte Auswahl an Produkten, so die Kritik. Und weiter: Außer bei den großen Anbietern sind moderne, zeitgemäße Websites aus Sicht der Generation Z nicht sonderlich verbreitet. Immerhin haben aber fast alle Anbieter ihre Seiten auf Mobilgeräte abgestimmt. Aber nur wenige bieten auch gute Apps. Zugleich gilt: Wenn Produkte für den Online-Abschluss vorgesehen sind, funktionieren Angebot und Antrag gut oder sogar sehr gut. Nun, was wir daran mal wieder sehen: Der persönliche Versicherungsprofi bleibt wohl unverzichtbar.
Das Schwerpunktthema
Und damit sind wir am Ende dieser Podcast-Folge angelangt. Wir hoffen, sie hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns gerne Feedback unter [email protected].
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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