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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 95 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 1. Juli 2022.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Im Gespräch
IN EIGENER SACHE
Am 07.07. um 17 Uhr geht die zweite Folge des Formats online auf www.biomex.tv live. Die Moderatoren Christian Schwalb vom Biometrie Experten Service und Pfefferminzia-Chefredakteurin Karen Schmidt haben dieses Mal zu Gast: Izabella Rupprechter von der Nürnberger, BU-Leistungsfall-Experte Stephan Kaiser, Zurich-Bereichsvorstand Jan Roß und Versicherungsmakler Philip Wenzel.
Außerdem hat sich Pfefferminzia-Geschäftführer Matthias Heß im Entscheider-Interview mit Georg Birkenstock von der Barmenia unterhalten. Und für Wenzels Mittelscharfen Senf hat Philip Wenzel ein Produkt der Hannoverschen unter die Lupe genommen.
Interessiert? Dann schalten Sie am 07.07. um 17 Uhr ein auf auf www.biomex.tv
Die News der Woche
Aber von vorn: Der Zusatzbeitrag zur GKV soll im kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte steigen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, als er in Berlin die Eckpunkte zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung vorstellte. Derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Somit steigt der Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung auf 16,2 Prozent vom Brutto.
Lauterbach reagiert damit darauf, dass der GKV demnächst ein Jahresdefizit von 17 Milliarden Euro droht. Als weitere Maßnahmen will er den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt um 2 Milliarden Euro aufstocken und einen Kredit über eine Milliarde Euro vergeben. Außerdem will er 3 Milliarden Euro im Gesundheitssystem einsparen, ohne zunächst Einzelheiten zu nennen. Und die Pharma-Industrie soll einen Solidarbeitrag von einer Milliarde Euro zahlen. Dafür betonte Lauterbach erneut, keine Leistungen kürzen zu wollen.
Der GKV-Spitzenverband zeigt sich enttäuscht. „Die heute vorgelegten Eckpunkte verschaffen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt allenfalls eine finanzielle Atempause“, lässt er verlauten und begründet das wie folgt: Das Aufbrauchen von Rücklagen, ein kleiner Extra-Bundeszuschuss in Verbindung mit einem Bundesdarlehen und Beitragserhöhungen seien keine solide und nachhaltige Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Wichtig sei allerdings, dass der Bundesgesundheitsminister Leistungskürzungen für Versicherte erneut ausgeschlossen habe.
Ob der nun verkündete Beitragsanstieg wirklich ausreicht, sei völlig offen, meint der Verband weiter. Sicher sei nur, dass die Politik nun wohl auch die letzten Rücklagen der Krankenkassen verbrauche. Ein Eingriff in „die Finanzhoheit der einzelnen Krankenkassen“, der dem Verband überhaupt nicht schmeckt.
Wie übrigens noch ein weiterer Aspekt: Denn der Bund will nach wie vor die Ausgaben für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz-IV) nicht komplett übernehmen. Doris Pfeiffer, Vorstandschefin des Spitzenverbands, sagt dazu: „So bleibt es dabei, dass die Krankenkassen den Bundeshaushalt Jahr für Jahr mit rund 10 Milliarden Euro subventionieren.“
Auch der Verband der Ersatzkassen zeigt sich von Lauterbachs Plänen wenig begeistert. Dessen Chefin Ulrike Elsner bemängelt, dass die Maßnahmen nicht nachhaltig, dafür aber unausgewogen seien. Neben dem nach wie vor fehlenden kostendeckenden Beitrag für die Versicherung von ALG-II-Empfängern, fehle auch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen. Elsner weiter: „Stattdessen werden die Beitragszahler belastet und der Staat greift erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu. Das ist ein einmaliger Effekt. Eine nachhaltige Finanzierung sieht anders aus“, so das Fazit der Verbandschefin.
Jingle
Ein Beispiel: Die private Unfallversicherung liegt mit 26 Prozent weit hinter den Top 3 der Policen hierzulande. Noch schlechter steht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung, die laut Experten eigentlich zu den wichtigsten Policen überhaupt gehört. Aber nur 15 Prozent der Deutschen haben eine. Immerhin: 2021 waren es noch 12 Prozent.
Trotz der niedrigen Abschlussquoten hält ein Viertel der Menschen hierzulande aber die BU-Versicherung für besonders wichtig. Vor allem die jüngere Generation in ihren ersten Berufsjahren (zwischen 25 und 34 Jahren) schätzt diese mit 35 Prozent als besonders bedeutend ein, wie die Umfrage weiter zeigt.
Außerdem besitzt mit 12 Prozent nur jeder Achte eine Risikolebensversicherung, während 20 Prozent eine private oder betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen haben. Nur jeder Zehnte besitzt wiederum eine private Pflegeversicherung. „Die Absicherung der Schäden anderer ist natürlich absolut empfehlenswert und sinnvoll“, kommentiert Marco Adelt, Co-Gründer von Clark, die Ergebnisse. „Jedoch sollten existenzbedrohende Risiken, die eventuell in der Zukunft liegen, nicht auf die leichte Schulter genommen oder als unrealistisch eingestuft werden“, warnt er.
Jingle
„Die zuletzt abrupt gestiegenen Zinsen führen zu einer völlig neuen Situation, da der branchenweite Referenzzins für die ZZR-Zuführungen nicht weiter sinkt“, sagt Lars Heermann, der bei Assekurata für Analyse und Bewertung zuständig ist. „Das hat zur Folge, dass viele Lebensversicherer den Höchstwert an ZZR nun bereits erreicht haben.“
Auch in Richtung Solvency II sind die gestiegenen Zinsen eine gute Sache. Jahrelang hatte der abwärts gerichtete Trend die Solvenzquoten belastet. „In der jetzigen Situation tritt jedoch der gegenläufige Effekt ein: Die Solvenzquoten sind bereits 2021 deutlich gestiegen und werden ihren Positivtrend auch 2022 fortsetzen“, meint Heermann, kippt aber zugleich Wasser in den Wein: „Unter dem Strich führt der Zinsanstieg dazu, dass sich unser Rating-Augenmerk bei Lebensversicherern wieder stärker von Solvency II nach Handelsgesetzbuch verlagert, wo der Einfluss von steigenden Zinsen auch belastend wirken kann.“
Womit wir bei der Schattenseite der steigenden Zinsen wären. Bei Assekurata geht man davon aus, dass Lebensversicherer 77 Prozent ihrer Gesamtanlagen in Anleihen gepackt haben – die nun natürlich kräftig unter Druck geraten sind. Je länger die Laufzeiten, desto stärker der Druck. Rutschen die Kurse dann unter die in den Büchern angesetzten Werte, bilden sich sogenannte stille Lasten, also nicht verbuchte Verluste. Verortete Assekurata die Bewertungsreserven branchenweit Ende 2021 noch bei plus 150 Milliarden Euro oder auch 15 Prozent der Buchwerte, geht die Rating-Agentur nun von stillen Lasten in Höhe von 40 Milliarden Euro aus. Wobei die Versicherer, das sei noch betont, diese Lasten nicht unbedingt abschreiben müssen.
Ein weiterer Negativpunkt: Was das Sparaufkommen betrifft, zeigt sich Assekurata nicht sehr optimistisch. „Die hohe Inflation schränkt die Sparmöglichkeiten vieler Bürger ein und zehrt an der Realverzinsung der Policen“, sagt Geschäftsführer Reiner Will. Zugleich könnten konkurrierende Bankprodukte jetzt wieder interessanter werden – sobald die Banken dort die Zinsen erhöhen. Fürs laufende Jahr rechnet Assekurata damit, dass der Prämienbestand um ein Prozent sinkt, nachdem er im vergangenen Jahr um 1,7 Prozent zurückging.
Jingle
Bei dem Fall geht es um die Frage, wann und warum ein Lebensversicherer bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen Überschüsse kürzen darf – und wann nicht. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erlaubt das zwar, wenn zum Beispiel Verpflichtungen aus Garantieverträgen sonst gefährdet sind. Doch geht es nach dem BdV, soll der Versicherer diese Not auch ausreichend detailliert und nachprüfbar beweisen. Was die Victoria – zumindest nach Meinung des Vereins – nicht getan hatte.
Doch bislang kamen die Verbraucherschützer vor Gericht nicht durch. Zuletzt ging es vor dem Landgericht Düsseldorf um eben diese geforderte Nachweispflicht. Im März hatten die Richter auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen, keine Revision zugelassen und zudem im Mai die dagegen gerichtete Anhörungsrüge abgewiesen. Weshalb der BdV nun vor das Verfassungsgericht ziehen will. „Nach diesem Urteil können die Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirklich Rechenschaft ablegen zu müssen. Das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Vorstand Stephen Rehmke.
Mit der Beschwerde will der Bund der Versicherten gegen die abgewiesene Revision und Anhörungsrüge vorgehen. Bei diesen Maßnahmen wollte er nämlich eigenen Angaben zufolge ein Gutachten von Sachverständigen präsentieren, was ihm nun aber verwehrt geblieben war. Somit sieht er drei Rechte verletzt: das Recht auf effektiven Rechtsschutz wegen der Nichtzulassung der Revision, das Recht auf rechtliches Gehör wegen unzureichender Beweiserhebung und der Zurückweisung der Anhörungsrüge und schließlich
Doch vor dem Bundesverfassungsgericht soll es nun wieder um mehr gehen als nur die Nachweispflichten für Versicherer. Der BdV will nämlich am LVRG rütteln. Dazu teilt er wörtlich mit: „Die vom LVRG gedeckte Kürzung der Bewertungsreserven ist ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht aller Versicherungsnehmerinnen und -nehmer, der nicht zu tolerieren ist.“ Das LVRG beteilige Versicherte nicht angemessen an den Überschüssen und Bewertungsreserven und entspreche damit nicht der Verfassung. Na, wir sind gespannt, wie der Fall ausgehen wird.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit Podcast-Folge 95. Wenn Sie keine weitere verpassen wollen, abonnieren Sie „Die Woche“ doch einfach bei Spotify oder wo Sie sonst Ihre Podcasts hören.
Und dieses Mal hören wir uns nicht am kommenden Freitag wieder, denn wir machen eine kurze Sommerpause. Am 22.07. sind wir wieder für Sie da. Trotzdem gilt bis dahin aber wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
By Karen Schmidt, Andreas HarmsMoin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 95 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 1. Juli 2022.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
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Im Gespräch
IN EIGENER SACHE
Am 07.07. um 17 Uhr geht die zweite Folge des Formats online auf www.biomex.tv live. Die Moderatoren Christian Schwalb vom Biometrie Experten Service und Pfefferminzia-Chefredakteurin Karen Schmidt haben dieses Mal zu Gast: Izabella Rupprechter von der Nürnberger, BU-Leistungsfall-Experte Stephan Kaiser, Zurich-Bereichsvorstand Jan Roß und Versicherungsmakler Philip Wenzel.
Außerdem hat sich Pfefferminzia-Geschäftführer Matthias Heß im Entscheider-Interview mit Georg Birkenstock von der Barmenia unterhalten. Und für Wenzels Mittelscharfen Senf hat Philip Wenzel ein Produkt der Hannoverschen unter die Lupe genommen.
Interessiert? Dann schalten Sie am 07.07. um 17 Uhr ein auf auf www.biomex.tv
Die News der Woche
Aber von vorn: Der Zusatzbeitrag zur GKV soll im kommenden Jahr um 0,3 Prozentpunkte steigen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, als er in Berlin die Eckpunkte zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung vorstellte. Derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Somit steigt der Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung auf 16,2 Prozent vom Brutto.
Lauterbach reagiert damit darauf, dass der GKV demnächst ein Jahresdefizit von 17 Milliarden Euro droht. Als weitere Maßnahmen will er den Zuschuss aus dem Bundeshaushalt um 2 Milliarden Euro aufstocken und einen Kredit über eine Milliarde Euro vergeben. Außerdem will er 3 Milliarden Euro im Gesundheitssystem einsparen, ohne zunächst Einzelheiten zu nennen. Und die Pharma-Industrie soll einen Solidarbeitrag von einer Milliarde Euro zahlen. Dafür betonte Lauterbach erneut, keine Leistungen kürzen zu wollen.
Der GKV-Spitzenverband zeigt sich enttäuscht. „Die heute vorgelegten Eckpunkte verschaffen der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt allenfalls eine finanzielle Atempause“, lässt er verlauten und begründet das wie folgt: Das Aufbrauchen von Rücklagen, ein kleiner Extra-Bundeszuschuss in Verbindung mit einem Bundesdarlehen und Beitragserhöhungen seien keine solide und nachhaltige Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Wichtig sei allerdings, dass der Bundesgesundheitsminister Leistungskürzungen für Versicherte erneut ausgeschlossen habe.
Ob der nun verkündete Beitragsanstieg wirklich ausreicht, sei völlig offen, meint der Verband weiter. Sicher sei nur, dass die Politik nun wohl auch die letzten Rücklagen der Krankenkassen verbrauche. Ein Eingriff in „die Finanzhoheit der einzelnen Krankenkassen“, der dem Verband überhaupt nicht schmeckt.
Wie übrigens noch ein weiterer Aspekt: Denn der Bund will nach wie vor die Ausgaben für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz-IV) nicht komplett übernehmen. Doris Pfeiffer, Vorstandschefin des Spitzenverbands, sagt dazu: „So bleibt es dabei, dass die Krankenkassen den Bundeshaushalt Jahr für Jahr mit rund 10 Milliarden Euro subventionieren.“
Auch der Verband der Ersatzkassen zeigt sich von Lauterbachs Plänen wenig begeistert. Dessen Chefin Ulrike Elsner bemängelt, dass die Maßnahmen nicht nachhaltig, dafür aber unausgewogen seien. Neben dem nach wie vor fehlenden kostendeckenden Beitrag für die Versicherung von ALG-II-Empfängern, fehle auch die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gesundheitsleistungen. Elsner weiter: „Stattdessen werden die Beitragszahler belastet und der Staat greift erneut auf die Finanzreserven der Krankenkassen und die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu. Das ist ein einmaliger Effekt. Eine nachhaltige Finanzierung sieht anders aus“, so das Fazit der Verbandschefin.
Jingle
Ein Beispiel: Die private Unfallversicherung liegt mit 26 Prozent weit hinter den Top 3 der Policen hierzulande. Noch schlechter steht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung, die laut Experten eigentlich zu den wichtigsten Policen überhaupt gehört. Aber nur 15 Prozent der Deutschen haben eine. Immerhin: 2021 waren es noch 12 Prozent.
Trotz der niedrigen Abschlussquoten hält ein Viertel der Menschen hierzulande aber die BU-Versicherung für besonders wichtig. Vor allem die jüngere Generation in ihren ersten Berufsjahren (zwischen 25 und 34 Jahren) schätzt diese mit 35 Prozent als besonders bedeutend ein, wie die Umfrage weiter zeigt.
Außerdem besitzt mit 12 Prozent nur jeder Achte eine Risikolebensversicherung, während 20 Prozent eine private oder betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen haben. Nur jeder Zehnte besitzt wiederum eine private Pflegeversicherung. „Die Absicherung der Schäden anderer ist natürlich absolut empfehlenswert und sinnvoll“, kommentiert Marco Adelt, Co-Gründer von Clark, die Ergebnisse. „Jedoch sollten existenzbedrohende Risiken, die eventuell in der Zukunft liegen, nicht auf die leichte Schulter genommen oder als unrealistisch eingestuft werden“, warnt er.
Jingle
„Die zuletzt abrupt gestiegenen Zinsen führen zu einer völlig neuen Situation, da der branchenweite Referenzzins für die ZZR-Zuführungen nicht weiter sinkt“, sagt Lars Heermann, der bei Assekurata für Analyse und Bewertung zuständig ist. „Das hat zur Folge, dass viele Lebensversicherer den Höchstwert an ZZR nun bereits erreicht haben.“
Auch in Richtung Solvency II sind die gestiegenen Zinsen eine gute Sache. Jahrelang hatte der abwärts gerichtete Trend die Solvenzquoten belastet. „In der jetzigen Situation tritt jedoch der gegenläufige Effekt ein: Die Solvenzquoten sind bereits 2021 deutlich gestiegen und werden ihren Positivtrend auch 2022 fortsetzen“, meint Heermann, kippt aber zugleich Wasser in den Wein: „Unter dem Strich führt der Zinsanstieg dazu, dass sich unser Rating-Augenmerk bei Lebensversicherern wieder stärker von Solvency II nach Handelsgesetzbuch verlagert, wo der Einfluss von steigenden Zinsen auch belastend wirken kann.“
Womit wir bei der Schattenseite der steigenden Zinsen wären. Bei Assekurata geht man davon aus, dass Lebensversicherer 77 Prozent ihrer Gesamtanlagen in Anleihen gepackt haben – die nun natürlich kräftig unter Druck geraten sind. Je länger die Laufzeiten, desto stärker der Druck. Rutschen die Kurse dann unter die in den Büchern angesetzten Werte, bilden sich sogenannte stille Lasten, also nicht verbuchte Verluste. Verortete Assekurata die Bewertungsreserven branchenweit Ende 2021 noch bei plus 150 Milliarden Euro oder auch 15 Prozent der Buchwerte, geht die Rating-Agentur nun von stillen Lasten in Höhe von 40 Milliarden Euro aus. Wobei die Versicherer, das sei noch betont, diese Lasten nicht unbedingt abschreiben müssen.
Ein weiterer Negativpunkt: Was das Sparaufkommen betrifft, zeigt sich Assekurata nicht sehr optimistisch. „Die hohe Inflation schränkt die Sparmöglichkeiten vieler Bürger ein und zehrt an der Realverzinsung der Policen“, sagt Geschäftsführer Reiner Will. Zugleich könnten konkurrierende Bankprodukte jetzt wieder interessanter werden – sobald die Banken dort die Zinsen erhöhen. Fürs laufende Jahr rechnet Assekurata damit, dass der Prämienbestand um ein Prozent sinkt, nachdem er im vergangenen Jahr um 1,7 Prozent zurückging.
Jingle
Bei dem Fall geht es um die Frage, wann und warum ein Lebensversicherer bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen Überschüsse kürzen darf – und wann nicht. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erlaubt das zwar, wenn zum Beispiel Verpflichtungen aus Garantieverträgen sonst gefährdet sind. Doch geht es nach dem BdV, soll der Versicherer diese Not auch ausreichend detailliert und nachprüfbar beweisen. Was die Victoria – zumindest nach Meinung des Vereins – nicht getan hatte.
Doch bislang kamen die Verbraucherschützer vor Gericht nicht durch. Zuletzt ging es vor dem Landgericht Düsseldorf um eben diese geforderte Nachweispflicht. Im März hatten die Richter auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen, keine Revision zugelassen und zudem im Mai die dagegen gerichtete Anhörungsrüge abgewiesen. Weshalb der BdV nun vor das Verfassungsgericht ziehen will. „Nach diesem Urteil können die Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirklich Rechenschaft ablegen zu müssen. Das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Vorstand Stephen Rehmke.
Mit der Beschwerde will der Bund der Versicherten gegen die abgewiesene Revision und Anhörungsrüge vorgehen. Bei diesen Maßnahmen wollte er nämlich eigenen Angaben zufolge ein Gutachten von Sachverständigen präsentieren, was ihm nun aber verwehrt geblieben war. Somit sieht er drei Rechte verletzt: das Recht auf effektiven Rechtsschutz wegen der Nichtzulassung der Revision, das Recht auf rechtliches Gehör wegen unzureichender Beweiserhebung und der Zurückweisung der Anhörungsrüge und schließlich
Doch vor dem Bundesverfassungsgericht soll es nun wieder um mehr gehen als nur die Nachweispflichten für Versicherer. Der BdV will nämlich am LVRG rütteln. Dazu teilt er wörtlich mit: „Die vom LVRG gedeckte Kürzung der Bewertungsreserven ist ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht aller Versicherungsnehmerinnen und -nehmer, der nicht zu tolerieren ist.“ Das LVRG beteilige Versicherte nicht angemessen an den Überschüssen und Bewertungsreserven und entspreche damit nicht der Verfassung. Na, wir sind gespannt, wie der Fall ausgehen wird.
Das Schwerpunktthema
Und das war es mit Podcast-Folge 95. Wenn Sie keine weitere verpassen wollen, abonnieren Sie „Die Woche“ doch einfach bei Spotify oder wo Sie sonst Ihre Podcasts hören.
Und dieses Mal hören wir uns nicht am kommenden Freitag wieder, denn wir machen eine kurze Sommerpause. Am 22.07. sind wir wieder für Sie da. Trotzdem gilt bis dahin aber wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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