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Nach § 218 begeht eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, eine strafbare Handlung, auch wenn diese innerhalb bestimmter Fristen straffrei bleibt. Eine Kommission zur Reform des § 218 kommt zu dem Schluss, dass die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs durch das Strafrecht nicht haltbar sei. Doch in der Politik ist die Liberalisierung des Gesetzes umstritten.
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Nach § 218 begeht eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, eine strafbare Handlung, auch wenn diese innerhalb bestimmter Fristen straffrei bleibt. Eine Kommission zur Reform des § 218 kommt zu dem Schluss, dass die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs durch das Strafrecht nicht haltbar sei. Doch in der Politik ist die Liberalisierung des Gesetzes umstritten.
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