Nicht immer sind Betriebsräte mit dem
Spruch einer Einigungsstelle glücklich. Manchmal wurden wesentliche Themenpunkte nicht geregelt, ein anderes Mal sind die getroffenen Regelungen für die Beschäftigten nachteilig.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie man als Betriebsrat dem Spruch der Einigungsstelle einen Riegel vorschieben kann. Eine
Anfechtung ist natürlich dann immer der erste Mittel der Wahl.
Doch gibt es eine Möglichkeit, die Umsetzung des Einigungsstellenspruchs
sofort zu stoppen - z.B. per einstweiliger Verfügung?
Darum geht es in dieser Folge, die sich mit einer sehr interessanten
Entscheidung des Thüringischen Landesarbeitsgerichts eingehend befasst.
Viel Spaß!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
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