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In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“ (EuGH, 13.05.2014 – C-131/12).
Das Gericht entschied zum einen, dass auch europäische Niederlassungen von Google in Europa für Datenschutzverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Zum anderen sagten die Richter, dass Suchmaschinen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Umständen auch Links zu rechtmäßigen Quellen entfernen müssen.
Wir erläutern, was das Gericht eigentlich gesagt hat, was es wohl gemeint haben könnte und warum dieses „Recht auf Vergessenwerden“ weder Google noch Geheimdiensten schaden wird.
Tweets zu der Terminologie und meiner Mindmap, die Marcus am Anfang anspricht:
Wird oft verwechselt: "Recht auf Vergessenwerden"= Recht auf Datenschutz, "Recht auf Vergessen"=Recht auf Kneipenbesuch #EuGH #Pedanterie
— Thomas Schwenke (@thsch) May 13, 2014
Rechtsbelehrung zu #Google & #EuGH morgen über @RBL_rfm und MindMaps taugen nur bedingt zur Podcastvorbereitung. pic.twitter.com/1U8HH8mShF
— Thomas Schwenke (@thsch) May 15, 2014
Link zum Podcastbeitrag im Blog von Marcus Richter (richter.fm).
Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden.
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
Der Beitrag EuGH: Google muss vergessen – Rechtsbelehrung Folge 14 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“ (EuGH, 13.05.2014 – C-131/12).
Das Gericht entschied zum einen, dass auch europäische Niederlassungen von Google in Europa für Datenschutzverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Zum anderen sagten die Richter, dass Suchmaschinen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Umständen auch Links zu rechtmäßigen Quellen entfernen müssen.
Wir erläutern, was das Gericht eigentlich gesagt hat, was es wohl gemeint haben könnte und warum dieses „Recht auf Vergessenwerden“ weder Google noch Geheimdiensten schaden wird.
Tweets zu der Terminologie und meiner Mindmap, die Marcus am Anfang anspricht:
Wird oft verwechselt: "Recht auf Vergessenwerden"= Recht auf Datenschutz, "Recht auf Vergessen"=Recht auf Kneipenbesuch #EuGH #Pedanterie
— Thomas Schwenke (@thsch) May 13, 2014
Rechtsbelehrung zu #Google & #EuGH morgen über @RBL_rfm und MindMaps taugen nur bedingt zur Podcastvorbereitung. pic.twitter.com/1U8HH8mShF
— Thomas Schwenke (@thsch) May 15, 2014
Link zum Podcastbeitrag im Blog von Marcus Richter (richter.fm).
Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden.
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
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