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Den Haufe-Beitrag finden Siehier: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eugh-stellt-rechtsauffassung-des-ovg-muenster-in-frage_170_658702.html?chorid=80167700&em_src=socialmedia&em_cmp=linkedin/vertical/org/beitrag/80167700&akttyp=socialmedia&med=linkedin&wnr=80167700&cmp=org
Mehr Informationen &Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: [email protected]www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132
In dieser Folge, die am 20.8.2025erscheint, hören Sie eine Audio-Version des neuen Beitrags von Tanja Ehls undDennis Hillemann auf Haufe.de. Der Beitrag stellt dar, warum der EuGH von einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abweicht und warum dies einegroße Erleichterung für Steuerberater und Unternehmen bei denÜberbrückungshilfen ist. Insbesondere für die Verfahren der Überbrückungshilfe4 stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein dar.
By Dennis HillemannDen Haufe-Beitrag finden Siehier: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/eugh-stellt-rechtsauffassung-des-ovg-muenster-in-frage_170_658702.html?chorid=80167700&em_src=socialmedia&em_cmp=linkedin/vertical/org/beitrag/80167700&akttyp=socialmedia&med=linkedin&wnr=80167700&cmp=org
Mehr Informationen &Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
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Rechtsanwalt Dennis Hillemann
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E-Mail: [email protected]www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 -132
In dieser Folge, die am 20.8.2025erscheint, hören Sie eine Audio-Version des neuen Beitrags von Tanja Ehls undDennis Hillemann auf Haufe.de. Der Beitrag stellt dar, warum der EuGH von einerEntscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abweicht und warum dies einegroße Erleichterung für Steuerberater und Unternehmen bei denÜberbrückungshilfen ist. Insbesondere für die Verfahren der Überbrückungshilfe4 stellt diese Entscheidung einen wichtigen Meilenstein dar.

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