Über 58 Milliarden Euro hat der Bund während der Corona-Pandemie an Unternehmen ausgezahlt – als Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, Neustarthilfen. Was damals als Rettung gedacht war, wird jetzt zum rechtlichen Risiko. Denn mehrere Verwaltungsgerichte haben entschieden: Die Förderprogramme verstoßen gegen EU-Beihilferecht. Die Folge kann die vollständige Rückzahlung sein – zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.
In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, was hinter dieser Entwicklung steckt. Er ordnet die aktuelle Rechtsprechung ein – vom OVG Münster über das VG Köln bis zum VG Düsseldorf – und erklärt, warum Bewilligungsbescheide, die nach dem 30. Juni 2022 erlassen wurden, nach Auffassung der Gerichte rechtswidrig sein können. Er erläutert die drei zentralen Konstruktionsfehler, die das VG Köln in den Förderprogrammen identifiziert hat, und was die sogenannte Alcan-Doktrin des EuGH für den Vertrauensschutz betroffener Unternehmen bedeutet.
Das Audiobuch richtet sich an drei Gruppen: an Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und ihr Risiko einschätzen müssen. An Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als prüfende Dritte Anträge eingereicht haben und ein eigenes Haftungsrisiko tragen. Und an Juristen, die sich in die beihilferechtliche Problematik einarbeiten wollen.
Hillemann gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Welche Fristen laufen, warum voreilige Rückzahlungen ein Fehler sind, und weshalb jeder Schlussabrechnungsbescheid fachlich geprüft werden sollte. Die Rechtslage gibt er auf dem Stand vom 6. März 2026 wieder.
Dennis Hillemann vertritt bundesweit rund 1.000 Mandanten in Schlussabrechnungsverfahren und hat das Überbrückungshilfe-Netzwerk mit über 2.500 Mitgliedern gegründet.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
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