Ein Online-Reisebüro muss seine Dezemberhilfe zurückzahlen. Es hatte sich im Antrag als indirekt über Dritte betroffen eingeordnet, obwohl es Reisen an Privatpersonen vermittelte. Das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt die Rückforderung.
In dieser Folge hören Sie den Haufe-Beitrag zur Entscheidung vom 20. August 2026. Er erläutert, weshalb das Gericht den Vertrauensschutz verneint und wie sich der Fall von Anträgen mit zutreffenden Tatsachenangaben unterscheidet. Außerdem geht es um die Abgrenzung zwischen Widerruf und Rücknahme sowie um den Beginn der einjährigen Rücknahmefrist.
Die Folge richtet sich an Steuerberater, Unternehmen und Rechtsanwälte, die mit der Rückforderung von Corona-Hilfen befasst sind.
Grundlage: VG Schwerin, Urteil vom 20.08.2026, 3 A 1500/23 SN, BeckRS 2026, 22154. Die Rechtskraft ist laut Beitrag unbekannt.
Originalbeitrag von Dennis Hillemann und Tanja Ehls, veröffentlicht am 16.09.2026 auf Haufe.de: (https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/falsche-angaben-schliessen-vertrauensschutz-aus_170_698190.html)
Diese Folge ist eine automatisierte Lesung mit der KI-Stimme von Dennis Hillemann.
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Dennis Hillemann auf Substack: hillemann.substack.vom
Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: [email protected]
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132