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Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: [email protected]
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Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
In dieser Folge, die am 3.8.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1.7.2025 (4 A 2468/24). In dieser Entscheidung führt das OVG Münster aus, dass die Gewährung von Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 gegen EU-Beihilferecht verstoßen haben kann. Das kann zu Tausenden neuen Rückforderungen im Schlussabrechnungsverfahren führen. Insbeosndere könnten viele Tausende gewährte Überbrückungshilfen IV gefährdet sein.
Dennis Hillemann ordnet die Entscheidung ein. Er erklärt und bewertet die Entscheidung. Er erklärt ferner
- wann die Entscheidung eine Rolle spielt,
- wie die weitere Entwicklung sein kann,
- welche Argumente gegen die Entscheidung sprechen.