Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, 30.07.2025 – X R 7/23) hat grundlegende Bedeutung für alle, die sich bei den Corona-Überbrückungshilfen auf die FAQ des Bundesministeriums berufen. Der BFH stellt klar: FAQ sind keine Verwaltungsvorschriften, sie binden die Behörden nicht – und Vertrauensschutz gibt es nur im Rahmen des Gesetzes.
Was bedeutet das für Ihre Schlussabrechnung? Können Sie sich noch auf die FAQ berufen, wenn die Bewilligungsstelle Rückforderungen stellt? Und was passiert, wenn FAQ-Aussagen gegen EU-Beihilferecht verstoßen?
Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, analysiert das Urteil und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis der Überbrückungshilfen.
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