Vorbemerkung:
Ich bitte die möglicherweise andere Darstellung dieser Folge zu entschuldigen. Hintergrund ist, dass das Programm, mit dem ich die Kapitelmarken und Metadaten hinzufüge, nach einem Update nicht mehr einsatzfähig ist und ich insoweit auf den notwendigen Patch warten muss. Die Folge wird an das übliche Format angepasst, sobald das Programm wieder einsatzbereit ist.
Was ist ein Vergleich?
* § 779 Abs. 1 BGB
Prozessvergleich:
* § 278 ZPO* § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Abschluss eines Prozessvergleiches:
* § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO* § 162 Abs. 1 ZPO* § 278 Abs. 6 ZPO
Der nicht zur Entscheidung berufene Güterichter:
* § 278 Abs. 5 ZPO
Rechtsnatur des Prozessvergleiches:
* BGH, Urteil vom 20.09.2005, Az.: V ZR 275/04* § 127a BGB