PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Follow the Rechtsstaat Folge 20


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... mit Stefan Brink: WIDA, Datenschutz, Facebook-Fanpage der Bundesregierung

Stefan Brink hat seit dem neuen Jahr einen ziemlich großen Koffer in Berlin. Im Gespräch mit Niko Härting berichtet er von dem Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt (WIDA), das er in Berlin gegründet hat. Stefan Brink bleibt somit dem Datenschutz und der Informationsfreiheit erhalten.

Stefan Brink sieht sich jetzt in einer „noch unabhängigeren“ Position als zu seiner Zeit als Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg bis Ende 2022. Er müsse nach seinem Ausscheiden aus dem Beamtendienst in politischen Fragestellungen keine Rücksichten mehr nehmen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat einen Verwarnungsbescheid erlassen gegen das Bundespresseamt wegen der Facebook-Fanpage der Bundesregierung. Stefan Brink begrüßt es, dass angesichts der aus seiner Sicht klaren Rechtslage jetzt gegen Behörden vorgegangen wird.

Dass man bislang zögerlich gewesen sei, liege auch daran, dass es nicht einfach sei, als Landesdatenschutzbeuftragter mir der eigenen Landesregierung anzulegen. In Baden-Württemberg habe man daher lieber auf Alternativangebote - auf Mastodon - gesetzt. Nach 2018 habe es bislang bundesweit wenig Bereitschaft gegeben, gegen Behörden mit den Instrumenten der DSGVO vorzugehen.

Die Punkte, die der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem 44-seitigen Bescheid setze, hält Stefan Brink für valide. Dies gelte insbesondere für die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.

In dem Gespräch geht es auch um das Zögern der Datenschutzbehörden beim Erlass von Bescheiden und um die wünschenswerte Klärung streitiger Rechtsfragen durch die Gerichte.

Stefan Brink meint, manchmal wolle man bei den Behörden gar nicht wissen, was die Gerichte von den Rechtsauffassungen der Behörden halte. Hier seien auch die Beraterinnen und Berater gefragt, die selbstbewusst und kritisch mit den Papieren und Stellungnahmen der Behörden umgehen sollten. Schließlich handele es sich nur um Meinungsäußerungen ohne jede rechtliche Verbindlichkeit. Es sei das gute Recht der Unternehmen, für ihre eigenen Überzeugungen - auch vor Gericht - zu kämpfen. Der aufgeklärte, kritische und verantwortungsbewusste Verantwortliche werde gebraucht.

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PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"By Prof. Niko Härting

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