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Von dem Vorhaben der „Ampel“, Cannabis in Deutschland weitestgehend zu liberalisieren, scheint wenig übrig zu bleiben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach begründet dies mit Bedenken aus Brüssel.
Was ist von diesen Bedenken zu halten? Ist die Kehrtwende der Ampel wirklich „alternativlos“? Niko Härting spricht mit Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
Ambos und Härting besprechen die internationalen und europäischen Abkommen und Rechtsakte, die bei einer Freigabe von Cannabis zu beachten sind. Die Rechtslage ist komplex, erlaubt jedoch nach Ambos‘ Überzeugung eine deutlich weitergehende Legalisierung, als dies jetzt von Lauterbach geplant wird, wenn es einen entsprechenden politischen Willen gäbe.
Es geht unter anderem um folgende Fragen:
Anders als das europäische Recht schränken die seit 1961 bestehenden, mehrfach im Zeichen des „War on Drugs“ geänderten internationalen Abkommen nicht nur den Handel mit Cannabis, sondern auch den Konsum ein. Hier liegt nach Ambos‘ Auffassung eine größere Herausforderung als bei der Auslegung des europäischen Recht. Allerdings müsse man bei der Interpretation der Abkommen berücksichtigen, dass die Anschauungen sich seit den 60er-Jahren stark geändert haben. Der „War on Drugs“ ist Geschichte, und US-Staaten wie Kalifornien gehören zu den Vorreitern einer Cannabis-Legalisierung. Der Wortlaut der einschlägigen Normen der Abkommen eröffnet zudem Auslegungsspielräume, die eine Kontextualisierung erlauben und genutzt werden sollten.
By Prof. Niko Härting1
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Von dem Vorhaben der „Ampel“, Cannabis in Deutschland weitestgehend zu liberalisieren, scheint wenig übrig zu bleiben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach begründet dies mit Bedenken aus Brüssel.
Was ist von diesen Bedenken zu halten? Ist die Kehrtwende der Ampel wirklich „alternativlos“? Niko Härting spricht mit Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
Ambos und Härting besprechen die internationalen und europäischen Abkommen und Rechtsakte, die bei einer Freigabe von Cannabis zu beachten sind. Die Rechtslage ist komplex, erlaubt jedoch nach Ambos‘ Überzeugung eine deutlich weitergehende Legalisierung, als dies jetzt von Lauterbach geplant wird, wenn es einen entsprechenden politischen Willen gäbe.
Es geht unter anderem um folgende Fragen:
Anders als das europäische Recht schränken die seit 1961 bestehenden, mehrfach im Zeichen des „War on Drugs“ geänderten internationalen Abkommen nicht nur den Handel mit Cannabis, sondern auch den Konsum ein. Hier liegt nach Ambos‘ Auffassung eine größere Herausforderung als bei der Auslegung des europäischen Recht. Allerdings müsse man bei der Interpretation der Abkommen berücksichtigen, dass die Anschauungen sich seit den 60er-Jahren stark geändert haben. Der „War on Drugs“ ist Geschichte, und US-Staaten wie Kalifornien gehören zu den Vorreitern einer Cannabis-Legalisierung. Der Wortlaut der einschlägigen Normen der Abkommen eröffnet zudem Auslegungsspielräume, die eine Kontextualisierung erlauben und genutzt werden sollten.

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