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Rechtfertigungsgründe - Notstände - § 228 BGB - Defensivnotstand - § 904 BGB - Aggressivnotstand - § 34 StGB - Güterabwägung - Interessenabwägung - Gefahrabwendungswillen - Festnahmerecht - § 127 StPO - Einwilligung - Einverständnis - disponible Rechtsgüter - mutmaßliche Einwilligung - hypothetische Einwilligung - Fahrlässigkeitsdelikte - § 32 StGB - § 303 StGB - § 35 StGB - Art. 1 GG - § 216 StGB - § 212 StGB - § 123 StGB - § 315 StGB - § 104 ff. BGB
In dieser Examens-Edition begrüßt Marc erneut Prof. Dr. Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld. Aufbauend auf der vorherigen Examens-Episode, in der grundlegende Rechtfertigungsgründe und die Notwehr thematisiert wurden, geht es in dieser Folge vor allem um die weiteren strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe wie die Notstände, das Festnahmerecht sowie die Einwilligung. Ausführlich wird dargelegt, wie Defensiv- und Aggressivnotstand nach BGB und der klassische Notstand nach § 34 StGB aufgebaut sind, welche Fallstricke es bei der Abgrenzung gibt und wie man diese Konstellationen in Klausuren erkennt. Sie besprechen das Festnahmerecht gemäß § 127 StPO, die dazugehörigen dogmatischen Dispute und typische Fehlerquellen. Abschließend gibt die Episode einen Überblick über die Prüfungspraxis der Einwilligung als Rechtfertigungsgrund und grenzt diese sauber vom Einverständnis ab. Wie lassen sich Notstandssituationen präzise abgrenzen? Welche Argumentationsstrategien sollten bei Interessenabwägungen verfolgt werden und wie geht man mit Sonderfällen bei Einwilligungen um? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Viel Spaß 🎉 und vielen Dank für Euer Feedback! 🙏🏼
By Marc Ohrendorf5
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Rechtfertigungsgründe - Notstände - § 228 BGB - Defensivnotstand - § 904 BGB - Aggressivnotstand - § 34 StGB - Güterabwägung - Interessenabwägung - Gefahrabwendungswillen - Festnahmerecht - § 127 StPO - Einwilligung - Einverständnis - disponible Rechtsgüter - mutmaßliche Einwilligung - hypothetische Einwilligung - Fahrlässigkeitsdelikte - § 32 StGB - § 303 StGB - § 35 StGB - Art. 1 GG - § 216 StGB - § 212 StGB - § 123 StGB - § 315 StGB - § 104 ff. BGB
In dieser Examens-Edition begrüßt Marc erneut Prof. Dr. Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld. Aufbauend auf der vorherigen Examens-Episode, in der grundlegende Rechtfertigungsgründe und die Notwehr thematisiert wurden, geht es in dieser Folge vor allem um die weiteren strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe wie die Notstände, das Festnahmerecht sowie die Einwilligung. Ausführlich wird dargelegt, wie Defensiv- und Aggressivnotstand nach BGB und der klassische Notstand nach § 34 StGB aufgebaut sind, welche Fallstricke es bei der Abgrenzung gibt und wie man diese Konstellationen in Klausuren erkennt. Sie besprechen das Festnahmerecht gemäß § 127 StPO, die dazugehörigen dogmatischen Dispute und typische Fehlerquellen. Abschließend gibt die Episode einen Überblick über die Prüfungspraxis der Einwilligung als Rechtfertigungsgrund und grenzt diese sauber vom Einverständnis ab. Wie lassen sich Notstandssituationen präzise abgrenzen? Welche Argumentationsstrategien sollten bei Interessenabwägungen verfolgt werden und wie geht man mit Sonderfällen bei Einwilligungen um? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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