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Wissenschaftliche Karriere - Habilitation - Promotion - Juniorprofessur - Tenure-Track - Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Max-Planck-Institut - Bucerius Law School - Völkerrecht - Familienrecht - Private Militär- und Sicherheitsdienstleister - Juridical Othering - Wissenschaft und Familie - Netzwerke - Vorbilder - Genfer Konventionen - Zusatzprotokoll Genfer Konventionen - Art. 47 Zusatzprotokoll I GK - Wissenschaftszeitvertragsgesetz
In der 282. Episode von Irgendwas mit Recht begrüßt Marc zwei Gäste, die sich der wissenschaftlichen Laufbahn im juristischen Bereich verschrieben haben: Dr. Henrike von Scheliha, die bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig war und nun eine Juniorprofessur für Familien- und Erbrecht an der Bucerius Law School innehat, sowie Dr. Sarah Katharina Stein, Habilitandin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg. Gemeinsam sprechen sie darüber, wie man Wissenschaftlerin in Jura wird, welche Herausforderungen und Chancen dieser Weg mit sich bringt und warum es vorteilhaft ist, sich schon früh an einem Lehrstuhl zu engagieren. Was bringt einem eine Lehrstuhltätigkeit für das Examen? Welche Rolle spielen Netzwerke und Vorbilder? Warum entscheiden sich viele nach der Promotion gegen eine Habilitation? Wie lassen sich Wissenschaft und Familie vereinbaren? Wie geht man mit dem Druck im Wissenschaftsumfeld um? Wie sehen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit im selbigen aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Viel Spaß 🎉 und vielen Dank für Euer Feedback! 🙏🏼
By Marc Ohrendorf5
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Wissenschaftliche Karriere - Habilitation - Promotion - Juniorprofessur - Tenure-Track - Wissenschaftliche Mitarbeiterin - Max-Planck-Institut - Bucerius Law School - Völkerrecht - Familienrecht - Private Militär- und Sicherheitsdienstleister - Juridical Othering - Wissenschaft und Familie - Netzwerke - Vorbilder - Genfer Konventionen - Zusatzprotokoll Genfer Konventionen - Art. 47 Zusatzprotokoll I GK - Wissenschaftszeitvertragsgesetz
In der 282. Episode von Irgendwas mit Recht begrüßt Marc zwei Gäste, die sich der wissenschaftlichen Laufbahn im juristischen Bereich verschrieben haben: Dr. Henrike von Scheliha, die bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig war und nun eine Juniorprofessur für Familien- und Erbrecht an der Bucerius Law School innehat, sowie Dr. Sarah Katharina Stein, Habilitandin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg. Gemeinsam sprechen sie darüber, wie man Wissenschaftlerin in Jura wird, welche Herausforderungen und Chancen dieser Weg mit sich bringt und warum es vorteilhaft ist, sich schon früh an einem Lehrstuhl zu engagieren. Was bringt einem eine Lehrstuhltätigkeit für das Examen? Welche Rolle spielen Netzwerke und Vorbilder? Warum entscheiden sich viele nach der Promotion gegen eine Habilitation? Wie lassen sich Wissenschaft und Familie vereinbaren? Wie geht man mit dem Druck im Wissenschaftsumfeld um? Wie sehen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit im selbigen aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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