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Lieferkettenrecht - Menschenrechte - Umweltschutz - Globalisierung - Völkerrecht - UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte - Soft Law - LkSG - Sorgfaltspflichten - Risikomanagement - CSDDD (europäische Lieferkettenrichtlinie) - Zivilrechtliche Haftung - Internationales Privatrecht (IPR) - Mangelbegriff - Öffentliches Recht - BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - § 3 Abs. 3 LkSG - § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB - Rom II-Verordnung
In Episode 332, die zugleich die letzte Episode der 1. Staffel von Irgenwas mit ESG ist, beleuchtet mit Professor Leonhard Hübner von der Universität Augsburg zusammen mit Marc und Professorin Anne Mittwoch die Entstehung, Systematik und Zukunft des Lieferkettenrechts. Warum liegen dessen Wurzeln im völkerrechtlichen Soft Law? Warum zwangen Governance Gaps in Produktionsländern den Gesetzgeber zum Handeln? Wie verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu Risikoanalysen, Prävention und Abhilfe? Was ändert sich, wenn künftig die europäische CSDDD greift und eventuell eine Haftungspflicht einführt? Wird das IPR zur entscheidenden Weichenstellung für Geschädigte aus dem Ausland und schaffen Eingriffsnormen den Durchgriff auf deutsches Recht? Inwiefern beeinflusst Nachhaltigkeitswerbung den Mangelbegriff des Kaufrechts und könnte eine faire Jeans plötzlich mangelhaft sein, obwohl sie tadellos sitzt? Für Experten: Wie verknüpfen sich hier öffentlich-rechtliche Aufsicht, gesellschaftsrechtliche Schwellenwerte und klassische BGB-Dogmatik in Klausuren und Praxis? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Viel Spaß 🎉 und vielen Dank für Euer Feedback! 🙏🏼
By Marc Ohrendorf5
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Lieferkettenrecht - Menschenrechte - Umweltschutz - Globalisierung - Völkerrecht - UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte - Soft Law - LkSG - Sorgfaltspflichten - Risikomanagement - CSDDD (europäische Lieferkettenrichtlinie) - Zivilrechtliche Haftung - Internationales Privatrecht (IPR) - Mangelbegriff - Öffentliches Recht - BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - § 3 Abs. 3 LkSG - § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB - Rom II-Verordnung
In Episode 332, die zugleich die letzte Episode der 1. Staffel von Irgenwas mit ESG ist, beleuchtet mit Professor Leonhard Hübner von der Universität Augsburg zusammen mit Marc und Professorin Anne Mittwoch die Entstehung, Systematik und Zukunft des Lieferkettenrechts. Warum liegen dessen Wurzeln im völkerrechtlichen Soft Law? Warum zwangen Governance Gaps in Produktionsländern den Gesetzgeber zum Handeln? Wie verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu Risikoanalysen, Prävention und Abhilfe? Was ändert sich, wenn künftig die europäische CSDDD greift und eventuell eine Haftungspflicht einführt? Wird das IPR zur entscheidenden Weichenstellung für Geschädigte aus dem Ausland und schaffen Eingriffsnormen den Durchgriff auf deutsches Recht? Inwiefern beeinflusst Nachhaltigkeitswerbung den Mangelbegriff des Kaufrechts und könnte eine faire Jeans plötzlich mangelhaft sein, obwohl sie tadellos sitzt? Für Experten: Wie verknüpfen sich hier öffentlich-rechtliche Aufsicht, gesellschaftsrechtliche Schwellenwerte und klassische BGB-Dogmatik in Klausuren und Praxis? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
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