Heute sprechen wir über ein Thema, das für viele Betroffene eine echte Chance sein kann: Das aktuelle BGH-Urteil, das zahlreiche hochpreisige Trading-Coaching-Verträge für nichtig erklärt.
Ich habe dazu den Saarbrücker Rechtsanwalt Michael Strauß eingeladen. Er erklärt verständlich:
Was das BGH konkret entschieden hat
Warum viele Online-Coachings – insbesondere Trading-Programme – unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Vertrag rechtlich unwirksam ist
Wie Betroffene prüfen können, ob ihr Coaching betroffen ist
Welche Fristen jetzt enorm wichtig sind
Und was man tun kann, um Geld zurückzufordern
Besonders spannend: Dieses Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer, die teure Coaching-Pakete gebucht haben.
Wenn du selbst schon einmal mehrere Tausend Euro für ein Trading-Coaching ausgegeben hast oder jemanden kennst, der betroffen sein könnte, dann ist diese Folge für dich Pflichtprogramm.
Viel Spaß beim Zuhören — und wie immer: Danke, dass du dabei bist!
Kontakt zur Kanzlei von RA Michael Strauß: https://www.ts-rechtsanwaelte.de/
Artikel der Kanzlei zum BGH-Urteil: https://www.ts-rechtsanwaelte.de/online-coaching-bgh-urteil-erfahrungen/
Lehrgangssuche nach FernUSG: https://zfu.de/lehrgangssuche***
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