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„Gleichlange Spieße“ im Wettbewerb mit MVZ: Nachdem Medizinische Versorgungszentren 2003 als neue Versorgungsform zugelassen waren, suchten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den Folgejahren nach Antworten, wie sie mit den neuen Anbietern mithalten könnten. Die Antwort waren flexiblere Möglichkeiten der Kooperation, die 2004 vom Deutschen Ärztetag in die Berufsordnung aufgenommen wurden – und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das Anfang 2007 in Kraft trat.
Im „ÄrzteTag“-Podcast zieht Professor Karsten Scholz, Justiziar der Bundesärztekammer, Zwischenbilanz des Strukturwandels in der ambulanten Medizin, der damals eingeläutet worden ist – und nach wie vor anhält.
Vertragsärzte hätten in Folge des Gesetzes mit neuen Kooperationsformen viele Grenzen ausgetestet, manche auch überschritten, sagt Scholz. Im Gespräch erläutert er, wo aktuell Fallen für Vertragsärzte liegen könnten, etwa durch neue telemedizinische Modelle, die eine versteckte Zuweisung gegen Entgelt enthalten könnten.
Aber auch neue Ansätze für Praxisvertretungen auf dem Land kann sich der Justiziar vorstellen, wenn die Gesetzeslage noch angepasst wird. Nicht zuletzt hat er auch eine klare Meinung dazu, ob die Einzelpraxis in Zukunft noch Bestand haben wird.
By Ärzte Zeitung„Gleichlange Spieße“ im Wettbewerb mit MVZ: Nachdem Medizinische Versorgungszentren 2003 als neue Versorgungsform zugelassen waren, suchten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den Folgejahren nach Antworten, wie sie mit den neuen Anbietern mithalten könnten. Die Antwort waren flexiblere Möglichkeiten der Kooperation, die 2004 vom Deutschen Ärztetag in die Berufsordnung aufgenommen wurden – und das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das Anfang 2007 in Kraft trat.
Im „ÄrzteTag“-Podcast zieht Professor Karsten Scholz, Justiziar der Bundesärztekammer, Zwischenbilanz des Strukturwandels in der ambulanten Medizin, der damals eingeläutet worden ist – und nach wie vor anhält.
Vertragsärzte hätten in Folge des Gesetzes mit neuen Kooperationsformen viele Grenzen ausgetestet, manche auch überschritten, sagt Scholz. Im Gespräch erläutert er, wo aktuell Fallen für Vertragsärzte liegen könnten, etwa durch neue telemedizinische Modelle, die eine versteckte Zuweisung gegen Entgelt enthalten könnten.
Aber auch neue Ansätze für Praxisvertretungen auf dem Land kann sich der Justiziar vorstellen, wenn die Gesetzeslage noch angepasst wird. Nicht zuletzt hat er auch eine klare Meinung dazu, ob die Einzelpraxis in Zukunft noch Bestand haben wird.

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