Der Spielplatz-Fall betrifft die durchaus umstrittene Rechtsfolge der gestörten Gesamtschuld, welche wir innerhalb des Anspruches eines verletzten Kindes gegen eine Stadt inzident besprechen. Dabei nehmen wir auch die damals von der Stadt vertretene Rechtsauffassung einmal näher unter die Lupe. Viel Spaß!
Podcast zur Wiederholung der Gesamtschuld: Folge 67 von beyourbestlawstudent
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Urteil: BGH, Urt. v. 01.03.1988 – VI ZR 190/87