In dieser Episode stehen erneut Aspekte des Jahressteuergesetzes 2022, dem der Bundesrat am 16.12.2022 ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, im Fokus. Bzgl. der beschränkten Steuerpflicht in sog. Registerfällen hat es kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes noch wesentliche Änderungen gegeben, sodass die Besteuerung in den Registerfällen nicht so umfangreich eingeschränkt wird wie zunächst erwartet wurde und künftig u.a. von dem Vorhandensein eines DBA abhängig ist. Auch die Einführung der befristeten "Übergewinnsteuer" i.H.v. 33% als EU-Energiekrisenbeitrag zur Umsetzung einer EU-Verordnung wurde noch spät im Gesetzgebungsprozess in das JStG 2022 aufgenommen. Zur Vermeidung des doppelten Anfalls von Grunderwerbsteuer sowohl beim Signing in Bezug auf Anteilsveräußerungen an grundbesitzenden Gesellschaften als auch beim zeitlich nachfolgenden Closing wurde eine Regelung aufgenommen, im Rahmen derer eine fristgerechte und vollständige Anzeige in Bezug auf die Erwerbsvorgänge wichtig ist.