Mit dem
Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde der zeitliche
Schutz der Gründung von Betriebsräten auf Wahlintiatoren erweitert. Vorbereitungshandlungen können ausreichen, um einen Sonderkündigungsschutz zu begründen.
Doch gilt das auch dann, wenn der Arbeitnehmer erst
seit kurzer Zeit dabei ist und er deswegen keinen allgemeinen Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz hat?
Das ist eine interessante Frage, mit der sich zuletzt das
Landesarbeitsgericht München auseinanderesetzen musste.
Die Entscheidung stellen wir Dir im Detail vor.
Heute wieder dabei: Hamza Gülbas.
Wir wünschen Dir viel Spaß!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Hamza Gülbas
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