10%-Modell, Grunderwerbsteuer und GmbH-Einbringung
Shownotes
Einstieg: Ankündigung einer besonderen Folge zum Thema Steuerrecht und „Steuercoaching“-Mythen.Thema: Einbringung eines seit über 10 Jahren im Privatvermögen gehaltenen und vermieteten Grundstücks in eine GmbH zur Nutzung der erweiterten Grundstückskürzung und niedriger Besteuerung (KSt ca. 15%, perspektivisch 10%).Kernaussage: Das „10%-Modell“ zur Reduktion der Grunderwerbsteuer (GrESt) funktioniert unter bestimmten Voraussetzungen.Begründung: Grunderwerbsteuergesetz kennt keine Mindestbemessungsgrundlage; maßgeblich ist zivilrechtlich Vereinbartes, solange kein symbolischer Preis (z. B. 1 €) vorliegt; Literatur und Rechtsprechung akzeptieren 10% des Verkehrswerts als „spürbaren“ Kaufpreis.Beispiel: Verkehrswert 1.000.000; Kaufvertrag über 100.000 (10%); Einlage in die GmbH mit bilanzieller Abbildung zum vollen Wert über Kapitalrücklage.Bilanzielle Umsetzung HGB: Aktivierung Grundstück/Gebäude mit 1.000.000; Kaufpreis 100.000; 900.000 als Kapitalrücklage (stille Reserven).Abschreibung: Abschreibung auf den vollen Wert möglich, aber mit Einschränkung nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG (verkürzt als „715“ bezeichnet) – bisher in Anspruch genommene AfA mindern das verbleibende Abschreibungsvolumen.Kapitalrücklage: Unverzüglich Beschluss zur Auflösung der Kapitalrücklage und Umwandlung in ein Gesellschafterdarlehen; Voraussetzung: keine Gewinnvorträge/Gewinne, sonst erst Ausschüttung nötig.Cashflow-Optimierung: Laufende Gewinne in der GmbH (z. B. 100.000) werden mit KSt/GewSt besteuert (ca. 15%, später ggf. 10%); nach Steuern verbleibende Mittel können zur Tilgung des Gesellschafterdarlehens genutzt werden, ohne Abgeltungsteuer.Ergebnis: GrESt massiv reduzierbar, bilanzielle Einlage zum vollen Wert möglich, steuerlich vorteilhafte Tilgungsstruktur; zu beachten ist die AfA-Kürzung nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG.Hinweis: Keine Gewähr; individuelle Prüfung erforderlich.Kommunikation: Geplante unregelmäßige Serie zu Steuergestaltungen in Ergänzung zu KanzleiführungsthemenCommunity: Rückmeldungen aus dem Mallorca Bootcamp zeigen hohen Bedarf; Aufruf an Hörer, Themenwünsche einzureichen.Besser als Mentor erlaubt: Katzenbasar
Der Katzenbasar ist unbezahlte und unbezahlbare Werbung für Firmen und Produkte für die Steuerszene. Man kann um einen Auftritt in Mentors Katzenbasar bitten, ihn aber nicht erkaufen. Denn die VIP-ler verkaufen ihr Publikum nicht. Albanerindianerehrenwort! Alle vier Wochen wird der Katzenbasar durch den nächsten ersetzt.