kreativ[ge]recht

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By Sebastian DeubelliBusinessEducation
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kreativ[ge]recht episodes

  • Die interessantesten Bildrechts-Urteile des vergangenen Jahres (Teil 2)

    In der aktuellen Podcastfolge bekommt Ihr einen Mitschnitt des Webinars „Update Urheberrecht ​- die Top 10 der Fotorechtsfälle 2020", das ich für den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) halten durfte.

    In dieser Folge gehe ich auf zwei aktuelle Urteile ein:

    Am 10.11.2020 (AZ: VI ZR 62/17) wurde vom BGH entschieden, dass mit einer Bildberichterstattung über das Grab des für das Germanwings-Unglück verantwortlichen Ko-Piloten kein „Grabtourismus" befördert werden darf. Die Karlsruher RichterInnen erklärten die Veröffentlichung des Fotos, das dem Online-Artikel der „Bild" beigefügt war, für rechtswidrig mit der Begründung, dass auch die Hinterbliebenen und Angehörigen ein Recht darauf haben, bei der Trauerfeier „nicht zum Objekt von Schaulust und Sensationsgier" zu werden

    Die zweite Entscheidung vom 09.09.2020 des Landgericht München I (AZ: 21 O 15821/19) befasst sich beinahe lehrbuchmäßig mit der in der Praxis nicht immer trennscharf zu beantwortenden Frage, wann lediglich eine Idee übernommen wurde (und damit keine Urheberrechtsverletzung vorliegt) und wann eine unfreie Bearbeitung eines geschützten Werkes vorliegt. Anlass dafür war die Zeichnung „The Real Badman & Robben", welche der FC Bayern München auf seine Merchandise-Artikel druckte. Denn diese basiert auf einer anderen Zeichnung, deren Vermarktung der Fussballclub gegenüber dem ursprünglichen Grafiker zuvor abgelehnt hatte.

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    Wenn Ihr neugierig geworden seid, findet Ihr den Link zum Mitschnitt mit allen 10 der releantesten Bildrechte-Urteile sowie den Link zur Anmekdung zum 5. Kongress Urheberrechtspolitik des Erich Pommer Instituts im Blogpost zu dieser Folge auf https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-2-der-interessantesten-bildrechts-urteile-des-vergangenen-jahres.html

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    Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden.

    [email protected]

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    34 min
  • Die interessantesten Bildrechts-Urteile des vergangenen Jahres

    In der aktuellen Podcastfolge bekommt Ihr einen Mitschnitt des Webinars „Update Urheberrecht ​- die Top 10 der Fotorechtsfälle 2020", das ist für den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) halten durfte.

    In dieser Folge gehe ich auf zwei aktuelle Urteile ein:

    Die Entscheidung des OLG Köln vom 17.12.2020 (Az. 15 U 37/20​) befasst sich mit der Frage, ob die Werbung mit einer Tina Turner Doppelgängerin auf Plakaten, die zu einer Tribute Show einladen sollen, rechtmäßig ist und spielt sich hauptsächlich im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sowie des Datenschutzrechtes bei der Darstellung von Personenbildern ab.

    Die Entscheidung des Landgericht Frankfurt am Main vom 25.11.2020, (Az. 2-06 O 136/20​) stellt meiner Ansicht eine leichte Trendwende der Behandlung von Drohnen-Fotografie im Kontext der Panoramafreiheit dar. So wurde die Drohne bislang in der Rechtsprechung als ein Hilfsmittel gesehen, welches dazu geführt hat, dass Bilder, die damit erstellt wurden, nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt waren und damit unter Umständen Einwilligungen von Rechteinhabern an urheberrechtlich relevanten Bauwerken eingeholt werden mussten, wenn diese auf den Bildern zu erkennen waren. Das Landgericht Frankfurt am Main sieht die Sache anders.

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    Wenn Ihr neugierig geworden seid, findet Ihr den Link zum Mitschnitt mit allen 10 der releantesten Bildrechte-Urteile sowie den Link zur Anmekdung zum 5. Kongress Urheberrechtspolitik des Erich Pommer Instituts im Blogpost zu dieser Folge auf https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-2-der-interessantesten-bildrechts-urteile-des-vergangenen-jahres.html

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    39 min
  • Was Ihr bei Bildnutzungen auf Clubhouse unbedingt berücksichtigen müsst

    In der heutigen Podcastfolge erfahrt Ihr, was Ihr bei Bildnutzungen in sozialen Netzwerken unbedingt beachten solltet. Entgegen der Überschrift befassen wir uns dabei vordergründig mit den Netzwerken, in denen Bildverwendungen etwas populärer sind, als bei Clubhouse.

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    Wenn Ihr einen kompakten Überblick über sämtliche rechtlichen Themen haben möchtet, die Ihr bei der Verwendung von Bildern beachten solltet, könnt Ihr hier unseren neuen Newsletter abonnieren und bekommt unsere Checkliste!

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    Der Bedarf an guten Bildern nimmt stetig zu und gerade in den sozialen Netzwerken werden täglich Tonnen von Bildern hochgeladen. Was Ihr dabei rechtlich beachten solltet, erfahrt Ihr in dieser Podcastfolge.

    Die Öffentlichkeit in sozialen Netzwerken

    Die wesentliche Verwertungsart bei Bildnutzungen in sozialen Netzwerken ist das öffentliche Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG. Gerade bei der Betrachtung privater Accounts oder kleinerer und vor allem geschlossener Gruppen könnte man auf den Gedanken kommen, dass dies keine "Öffentlichkeit" im Sinne dieser Norm darstellen könnte, da der Zugang zu den Gruppen limitiert und moderiert wird. Zudem finden sich teilweise recht kleine Gruppen wieder.

    Diese Fragen hat das Landgericht München I LG München I ( 37 O 17964/17) beantwortet und festgestellt, dass auch eine geschlossene Gruppe mit nur 390 Mitgliedern als Öffentlichkeit im urheberrechtlichen Sinn zu sehen ist.

    Das Gericht stellt hier auf die Frage ab, ob die Mitglieder eine Art innere Verbindung aufweisen, oder ob auch "Fremde" der Gruppe beitreten können. Bloß allgemeine gemeinsame Interessen reichen hierfür nicht aus, sodass wohl für die meisten geschlossenen Gruppen auch unterhalb von 390 Mitgliedern gelten dürfte, dass Bildnutzungen als öffentlich und damit urheberrechtlich relevant zu qualifizieren sind.

    Werbekennzeichnung

    Das Thema der Werbekennzeichnung in sozialen Netzwerken beschäftigt uns nach wie vor. Erfreulich ist, dass viele Firmen mittlerweile dazu übergehen, das anfangs noch weitgehend unregulierte Zusammenarbeiten mit Influencern in vertragliche Bahnen zu lenken und damit vielen rechtlichen Stolpersteinen aus dem Weg gehen. Angesichts der nach wie vor uneinheitlichen Rechtsprechung dürfte das auch weiterhin der einzige Weg sein, sich rechtlich bestmöglich abzusichern.

    Nach den unterschiedlich ausfallenden Urteilen in den Fällen Cathy Hummels und Pamela Reif bleiben viele Fragen zur Notwendigkeit der Werbekennzeichnung offen.

    Allerdings wurde im November 2020 ein Gesetzesentwurf vorgestellt, nach dem fortan nur noch solche Posts als Werbung gekennzeichnet werden sollen, für die der Account-Betreiber auch wirklich eine Gegenleistung erhalten hat.

    Ich halte Euch über die Entwicklungen dazu natürlich auf dem Laufenden.

    Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum

    Die Tatsache, dass ich für Bildnutzungen aller Art auch und gerade in sozialen Netzwerken ein valides Nutzungsrecht benötige, ist nichts Neues. Die Zeiten, in denen die Betreiber großer Accounts glücklich darüber sind, dass ihre Bilder ungefragt von anderen Usern veröffentlicht werden, dürften vorbei sein und viele gehen mittlerweile erfolgreich gegen ungefragte Bildverwendungen vor.

    Nachdem sich auch der Agenturmarkt nach anfänglichen kleineren Schwierigkeiten darauf eingestellt hat, dass Kunden die Bilder aus dem jeweiligen Agenturbestand auch für soziale Netzwerke benötigen, haben wir in letzter Zeit immer häufiger die Frage auf dem Tisch, was denn mit den kostenfreien Bilddatenbanken ist.

    Darf ich Bilder von Unsplash und Co. auch in sozialen Netzwerken verwenden?

    Auch wenn es fast schon zu schön scheint, um wahr zu sein, finden wir in den meisten Nutzungsbedingungen kostenfreier Bilddatenbanken eine umfassende Nutzungsgestattung ohne Einschränkungen für die Verwendung in sozialen Netzwerken. So heißt es zum Beispiel bei Unsplash:

    "Unsplash grants you an irrevocable, nonexclusive, worldwide copyright license to download, copy, modify, distribute, perform, and use photos from Unsplash for free, including for commercial purposes, without permission from or attributing the photographer or Unsplash. This license does not include the right to compile photos from Unsplash to replicate a similar or competing service."

    Wenn Ihr mehr zum Thema kostenfreie Bilder erfahren möchtet, könnt Ihr Euch hier meine Podcasfolge zu diesem Thema anhören.

    Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden.

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    17 min
  • Kostenpflichtige vs. kostenfreie Bilder

    In der heutigen Folge beschäftigt mich die Frage, ob man denn wirklich immer Bilder bei kostenpflichtigen Agenturen beziehen muss oder ob man nicht doch der Versuchung unterliegen darf, kostenfreies Material zu verwenden.

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    Gerade was das Bildangebot angeht, haben die kostenfreien Plattformen in den letzten Jahren wirklich nachgezogen und teilweise großartige Bilder im Bestand.

    Doch worin genau liegt nun der Unterschied zwischen kostenfreien Bildplattformen und kostenpflichtigen Bildagenturen?

    Dafür sehen wir uns zunächst mal die jeweils gültigen Rechtsordnungen bei Agenturmaterial und solchen Bildern an, die man direkt vom Urheber bezieht.

    Der größte Unterschied liegt darin, dass Bildagenturen und Plattformen aller Art in der Regel Vertragswerk – zumeist in Form von Nutzungsbedingungen auf der Website – vorhalten, die allerhand Relevantes rund um Bildrechte regeln.

    Beziehe ich meine Bilder direkt vom Urheber und schließe ich dabei keinen ausdrücklichen Vertrag, gilt dagegen das Gesetz.

    Ihr unterliegt dann insbesondere den gesetzlichen Pflichten bei Bildnutzungen, wie der Nennungspflicht des § 13 UrhG, der besagt, dass die Nennung des Urhebers in Zusammenhang mit einer jeden Bildnutzung zu erfolgen hat. Zudem dürft Ihr die Bilder beispielsweise auch nur mit vorheriger Zustimmung bearbeiten, da Ihr ansonsten nach § 23 UrhG ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung begeht.

    Ein zusätzliches Thema bei der Verwendung von Bildmaterial ohne ausdrückliche vertragliche Absprachen mit Eurer Bildquelle ist die sogenannte Zweckübertragungslehre, die in § 31 Abs. 5 UrhG geregelt ist und besagt, dass Ihr in diesem Fall nur diejenigen Nutzungsrechte erwerbt, die unter Beachtung der übrigen vertraglichen Bestimmungen zwischen Euch und dem Urheber zwingend erforderlich sind. Klärt man also keine oder nur unzureichend Nutzungsrechte und Nutzungsarten, erhält man keineswegs alle, sondern im Gegenteil, nur die allernötigsten Nutzungsrechte übertragen.

    Was, wenn ein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde?

    All die oben genannten Themen und noch viel mehr lassen sich durch einen Vertrag klären. Dies kann durch einen individuellen Vertrag geschehen, wie er beispielsweise in der Praxis häufig zwischen Bildnutzern und Urhebern abgeschlossen wird.

    Die Besonderheit bei Bildagenturmaterial ist, dass Euch der Vertag in der Regel einseitig vorgegeben wird und meist auch nicht verhandelt werden kann. Das Gute daran ist aber, dass Ihr Euch die Agentur Eures Vertrauens damit auch ganz einfach aussuchen könnt, indem Ihr die verschiedenen Nutzungsrechte online vergleichen könnt. Ihr könnt damit ganz einfach sehen, ob die Agenturen oder Plattformen, die für Euch aufgrund der vorgehaltenen Bildauswahl in die nähere Auswahl kommen, auch rechtlich das hergeben, was für Euch wichtig ist.

    Kostenfrei vs. kostenpflichtig

    Wo liegt nun aber die Besonderheit kostenfreier Bildangebote? Es ist die Haftung. Zu diesem Thema ist bei kostenfreiem Material zugunsten der Kunden meistens recht wenig zu finden.

    Darüber hinaus werden Drittrechte teilweise nicht geklärt und oder die Haftung wird bei einigen der Plattformen sogar komplett ausgeschlossen.

    Doch ist das wirklich das generelle Aus für kostenfreies Bildmaterial?

    Nein.

    Was tun?

    Man könnte sich in der Praxis seine Bildnutzungen durchsehen und versuchen, diese im Rahmen einer Art Risikoeinschätzung zu bündeln. Man sollte dabei insbesondere darauf achten, wie exponiert die Nutzung ist und ob man vielleicht in Kauf nehmen kann und möchte, dass das ein oder andere Recht nicht geklärt sein kann.

    Weniger intensive Nutzungen können dabei durchaus bei einer kostenfreien Plattform bezogen werden.

    Wenn es aber wirklich darum geht, abgesichert zu sein, sollte man auf kostenpflichtiges Material einer validen Quelle beziehen und sich mit dieser auch einen haftenden Partner mit ins Boot holen.

    Hat man auf diese mitunter schwierige Einschätzung keine Lust, empfehle ich im Zweifel zu kostenpflichtigen Agenturen zu greifen, die Euch auch hinsichtlich des Haftungsumfanges und nicht nur hinsichtlich der Bildauswahl zusagen.

    Egal ob Ihr nun Bilder bei Bildagenturen kauft oder bei kostenfreien Plattformen bezieht – eines solltet Ihr Euch angewöhnen: Lest die Nutzungsbedingungen. Nur dann habt Ihr überhaupt die Möglichkeit, Euch ein Bild davon zu machen, ob bei der aktuellen Bildquelle gut aufgehoben seid oder doch lieber einen Mitbewerber auswählen solltet.

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    Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar "Kostenfreie Bilder in der Unternehmenskommunikation – Schnäppchen oder Haftungsfalle?"

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    22 min
  • Bilder rechtssicher nutzen

    In der Aktuellen Podcastfolge gehen wir auf die relevantesten Bildrechte ein und geben Euch damit das Grundlagenwissen für einen rechtlich sicheren Umgang mit Bildmaterialn in der Unternehmenskommunikation.

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    Ein Bild – viele Rechte. Das Thema Bildrechte ist deutlich komplexer, als man auf den ersten Blick vermuten möchte und gerade aufgrund der vielen verschiedenen Bildrechte hat man hier die Möglichkeit, mit einer Bildnutzung mehrere Ansprüche auszulösen.

    Damit Euch das nicht passiert, streifen wir in dieser Podcastfolge die nachfolgenden Rechtsgebiete:

    Das Urheberrecht des Fotografen/der Fotografin

    Dieses ist aufgrund der Tatsache, dass alle Bilder urheberrechtlichen Schutz genießen, das stärkste und stets zu beachtende Bildrecht und man kann sich als Faustformel merken, dass die Einwilligung des Urhebers bei jeder Bildverwendung eingeholt sein muss.

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von abgebildeten Personen

    Sind Menschen erkennbar abgebildet, so spielt auch deren allgemeines Persönlichkeitsrecht eine wichtige Rolle. Auch hier ist eine Bildveröffentlichung grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen möglich, wobei es mitunter Ausnahmen gibt, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen beispielsweise auch ohne Einwilligung verwendet werden. Bei Personenbilden spielt auch der Datenschutz eine tragende Rolle.

    Das Hausrecht

    Steht man bei der Erstellung eines Bildes nicht auf öffentlichen Grund (was meist gar nicht so einfach zu erkennen ist), benötigt man eine Fotoerlaubnis des Hausrechtsinhabers. Dieses Bildrecht zieht sich auch auf weitere Bildnutzer in der Rechtekette durch, sodass nicht nur der Fotograf davon betroffen ist.

    Das Markenrecht an abgebildeten Logos

    Sofern ein abgebildetes Logo markenrechtlich geschützt ist, so ist auch hier zu beachten, dass zumindest eine markenmäßige Nutzung der abgebildeten Marke nur mit Erlaubnis des Markeninhabers erlaubt ist.

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    Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar "Update zum Urheberrecht – Top 10 der Bildrechts-Entscheidungen 2020"

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    30 min
  • Der Umgang mit negativen Bewertungen im Internet

    Bewertungen im Internet sind Fluch und Segen zugleich und schlechte Bewertungen nicht selten ein richtiger Alptraum.

    In dieser Folge erkläre ich Euch, wann man gegen eine negative Bewertung Chancen hat und wie man diese am besten durchsetzen kann.

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    Shownotes:

    Der Rabatt-Code für 20% Nachlass auf das Update Medienrecht am 14. und 15.12. von 10-18:00 Uhr (Originalpreis: 699 EUR) lautet:

    #Deubelli_20

    Hier geht es direkt zur Anmeldung: https://www.epi.media/programm/prd.423.online-update-medienrecht-2020-schulung-fur-rechts-und-fachanwaltinnen/

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    Drei Dinge, die Du beachten solltest, bevor Du ein Fass aufmachst:

    https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-drei-dinge-die-beachten-solltest-bevor-du-ein-fass-aufmachst.html

    hier geht es zum Blogpost zur aktuellen Folge:

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    23 min
  • Über Scheinselbstständigkeit von Freelancern mit Rechtsanwältin Nicola Simon

    In der heutigen Folge konnte ich meine Kollegin Nicola Simon für ein Interview gewinnen. Nicola ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und hat jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen aus der Kreativbranche.

    Mit Ihr spreche ich in diesem Interview insbesondere über Freelancer und das Thema der Scheinselbstständigkeit und darüber, was man Im Falle einer Prüfung durch die Rentenversicherung beachten sollte.

    Einerseits empfiehlt Nicola, das Auftragsverhältnis mit dem Freelancer anständig in einem Vertrag zu regeln. Andererseits kommt es aber neben der Vertragslage auch und ganz besonders darauf an, wie die Zusammenarbeit in der Praxis gelebt wird. So hilft der schönste Vertrag nur wenig, wenn der freie Mitarbeiter in Wirklichkeit der Weisungsbefugnis des Auftragsgebers unterliegt und auch ansonsten so in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden ist, dass die tatsächlichen Umstände eher für eine Anstellung als Arbeitnehmer sprechen.

    Für diesen Fall droht neben einer saftigen Nachzahlung auch ein mögliches Strafverfahren, weshalb man bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern von vornherein sorgfältig vorgehen sollte. Nicola erklärt Euch in dieser Folge sehr genau, was Ihr beachten müsst, um Euch rechtlich korrekt zu verhalten.

    Daneben empfehle ich Euch zwei weitere Blogposts in diesem Zusammenhang. Hier erfahrt Ihr, wie es sich mit Nutzungsrechten im Anstellungsverhältnis verhält und hier, welche 5 Dinge Ihr beachten solltet, wenn Ihr einen Kreativjob an einen anderen Kreativen vergebt.

    weitere Links zu Artikeln aus diesem Themengebiet und die Möglichkeit zur kostenfreien Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei findet Ihr unter https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-ueber-scheinselbststaendigkeit-von-freelancern-mit-rechtsanwaeltin-nicola-simon.html

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    Shownotes

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    Rechtsanwältin Nicola Simon

    Website https://www.kanzlei-simon.net/

    Mail [email protected]

    Telefon 087197495544

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    47 min
  • Verträge oder AGB? Die richtige Wahl für Kreative

    Aus unseren Erfahrungen im Bereich Vertragserstellung aber auch der Vertretung von Kreativen in Auseinandersetzungen mit ihren Auftraggebern konnten wir ein ganz gutes Gefühl dafür entwickeln, wie man die größten vertraglichen Stolpersteine vermeiden kann. Diese Podcastfolge befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, ob man Verträge, AGB, beides oder nichts davon braucht.

    Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob Eure Rechtstexte zu Euch passen, schickt Sie mir einfach und Ihr erhaltet einen kostenfreien Vertrags-Check von mir, mit dem ich Euch eine erste grobe Einschätzung gebe.

    Falls Ihr allgemeine Fragen zu vertraglichen Regelungen habt, schreibt mir immer gerne einen Nachricht.

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    Shownotes:

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    hier geht es zum Blogpost zur Folge: https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-vertraege-oder-agb-die-richtige-wahl-fuer-kreative.html

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    21 min
  • Über Branding und Markenrecht mit Andrea Yildiz

    in der heutigen Podcastfolge geht es um die Themen Markenrecht und Markenaufbau. Ich habe mir mit Andrea Yildiz dabei eine echte Markenspezialistin ins Boot geholt, die mit Ihrer Agentur stern+berg Unternehmen insbesondere bei Thema des Rebrandings begleitet.

    Wir sprechen darüber, was eine Marke überhaupt ist und beleuchte die Themen Markenaufbau und die Überarbeitung bestehender Unternehmensmarken genauer.

    Dabei bekommst Du von mir natürlich die nötigen Informationen zu den wichtigsten markenrechtlichen Themen, die Du während eines Branding-Prozesses auf dem Schirm haben solltest.

    Ich erklären Dir in der Folge, wann eine Markenanmeldung Sinn macht, worauf man im Vorfeld bei der Rechereche, ob die Marke überhaupt noch frei ist, achten sollte und welche Ansprüche bestehen, wenn jemand die Marke eines anderen zu Unrecht verwendet.

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    Shownotes:

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    Links zu Andrea Yildiz:

    instagram https://www.instagram.com/sternundberg/

    web https://sternundberg.de/

    facebook https://www.facebook.com/sternundberg

    linkedin https://linkedin.com/in/andreayildiz

    mail [email protected]

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    55 min
  • Q&A zum Thema Bildrechte - Antworten auf Eure brennendsten Fragen

    In dieser Folge beantworte ich Eure Fragen zum Thema Bildrechte. Ein bunter Mix aus Spezialfragen und ganz klassischen Alltagsproblemen, die jeder kennt.

    Die Problemstellungen im Bereich der Bildrechte sind oftmals recht komplex. Einige Konstellationen, die auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, haben es in sich: Persönlichkeitsrecht, DSGVO, Markenrecht, Designrecht - die Rechte, die im Einzelfall tangiert sein können, sind vielfältig. Ein rechtlicher Dschungel quasi. Doch wenn Ihr zumindest die Klassiker der immer wiederkehrenden Probleme im Hinterkopf behaltet, tut sich schon ein betretbarer Pfad durch das Dickicht auf, den ich versuche, mit meinem Podcast zu ebnen.

    Ausgewählte Klassiker:

    Stichwort „Mein Grund und Boden": Achtet beim Shooting darauf, ob Ihr womöglich auf einem Privatgrundstück steht. Ob Blumenwiese in Bayern oder Berliner U-Bahn: Möglicherweise bedarf es der Einwilligung eines Hausherrn, obwohl Ihr gar nicht ahnt, dass die Situation problematisch sein könnte. Und: Dass Ihr möglicherweise nicht wusstet, dass es sich im Einzelfall um Privatgrund handelt, ist rechtlich nicht beachtlich!

    Stichwort „Eigennutzung von Auftragsfotos": Ständig macht Ihr wunderbare Fotos im Auftrag Eurer Kunden und möchtet sie als Referenzen auf Eurer Website nutzen? Das solltet Ihr vorab konkret vertraglich vereinbaren. Wenn Ihr ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragt, müsst Ihr einen entsprechenden Vorbehalt in den Vertrag aufnehmen. Bei Hochzeitsfotos aufpassen: Ihr mögt vielleicht die Einwilligung des Hochzeitspaares haben, doch die ersetzt nicht die von den Gästen, dem Pfarrer, dem Caterer.... Allerdings gilt auch der klassische Juristenspruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wer als Gast in die Kamera lacht, wird auch den Fotografen bemerkt haben, der da auf den Auslöser knipst. Bei Großveranstaltungen sollte man mit dem Veranstalter vereinbaren, dass dieser sich um die Information bzw. die Einwilligungen der Teilnehmer kümmert. Schließlich laufen bei ihm alle Fäden zusammen.

    Stichwort „Menschen als Beiwerk": Wenn Ihr in der Öffentlichkeit eine Menschengruppe fotografiert, ist das rechtlich nicht ganz unproblematisch. Ihr kennt das. Ein maßgebliches Kriterium ist noch immer, ob die Menschen bloß „Beiwerk" sind. Konkret: Hättet Ihr das Foto genau so gemacht, wenn keinerlei Menschen abgebildet wären?

    Diese weiteren Fragen werden im Podcast behandelt:

    Darf man Fotos, auf denen Markenprodukte (z.B. der eigene BMW, Kleidung mit sichtbarem Markenzeichen) abgebildet sind, kommerziell nutzen? Wie wahrscheinlich sind Klagen von Autoherstellern oder Fashion-Labels?

    Was ist die Panoramafreiheit?

    Ist eine Rechnung als Model-Release ausreichend?

    Wie ist die Rechtslage, wenn ich Fotos aus alten Büchern abscanne?

    Darf ich im Museum Fotos von Originalen anfertigen?

    Diese und weitere Fragen werden in der Folge behandelt. Für Nachfragen und Anmerkungen stehe ich Euch wie immer gern zur Verfügung.

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    Shownotes:

    Hier geht es zum Studiengang Digital Media Law and Management LL.M. | MBA

    https://www.epi.media/master/

    Als Hörer dieses Podcasts erhaltet Ihr bei der Anmeldung einen Rabatt von 1.000,00 €!

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    54 min

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