Es passiert relativ selten, dass Arbeitgeber und Betriebsrat das
Entgelt von Arbeitnehmern
per Betriebsvereinbarung kürzen. Doch manchmal ist das erforderlich, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
In jedem Fall stellt sich dann immer die Frage, ob eine solche
Kürzung auch wirksam ist. Zentral ist hierbei, ob die Parteien an einer Regelung gehindert sind, weil es einen einschlägigen
Tarifvertrag gibt, der einen
Regelungsvorbehalt auslöst.
Genau darum ging es in einer sehr interessanten Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts in Bezug auf den Entgeltbestandteil "Sockelbetrag". In dieser Folge stellen wir Dir die Entscheidung im Einzelnen vor.
Viel Spaß dabei!
Viele Grüße
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
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