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Wenn Menschen im Pflegeheim wieder sichtbar werden
In dieser Folge von Mein Pflege-Café sprechen wir mit der Fotografin Desirée Buchwald über ihr besonderes Projekt „Hedwig & Heribert“.
Mit ihrer Kamera besucht sie Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen und rückt etwas in den Mittelpunkt, das im Pflegealltag manchmal verloren zu gehen droht: den Menschen selbst. Seine Persönlichkeit. Seine Geschichte. Seine Würde.
Denn wer in einem Pflegeheim lebt, ist nicht einfach „pflegebedürftig“. Da ist ein ganzes Leben. Da sind Erfahrungen, Erinnerungen, Stolz, Humor, Eitelkeit und Persönlichkeit.
Mit „Hedwig & Heribert“ entstehen deshalb keine klassischen Bewohnerfotos. Desirée Buchwald schafft Porträts, in denen Menschen sich selbst neu entdecken können – und in denen auch Angehörige, Mitarbeitende und andere Betrachter vielleicht plötzlich etwas sehen, das vorher in den Hintergrund gerückt war.
Wir sprechen darüber, was passiert, wenn ältere und pflegebedürftige Menschen nicht über ihre Defizite, sondern über ihre Persönlichkeit wahrgenommen werden. Warum Sichtbarkeit etwas mit Würde zu tun hat. Und warum ein einziges Foto manchmal mehr über einen Menschen erzählen kann als eine ganze Pflegedokumentation.
Eine besondere Folge über das Älterwerden, Pflege, Fotografie – und vor allem über die Frage, wie wir Menschen sehen, wenn sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zu Gast: Desirée Buchwald, Fotografin
Mehr über das Projekt:
Pflegereform: Ein Zwischenstand – Was passiert gerade wirklich?
Die angekündigte Pflegereform sorgt für viele Diskussionen – doch wie ist der aktuelle Stand wirklich? In dieser Zwischenfolge ordnen wir die Entwicklungen ein, sprechen über den bisherigen Referentenentwurf und erklären, warum derzeit so viele Leistungsanträge bei den Pflegekassen zunächst abgelehnt werden.
Wir berichten aus unserer täglichen Praxis als Pflegesachverständige und Pflegeberater und teilen die Erfahrungen, die uns auch viele von euch in den letzten Wochen geschildert haben.
In dieser Folge sprechen wir unter anderem über:
Außerdem geben wir euch einen kleinen Ausblick auf unsere nächste Friends-Folge. Zu Gast ist eine Fotografin, die mit ihren Bildern Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen sichtbar macht und damit einen ganz besonderen Blick auf das Leben in der Pflege eröffnet.
💬 Uns interessiert eure Erfahrung:
👍 Wenn euch die Folge gefällt, freuen wir uns über ein Like, ein Abo und wenn ihr den Podcast mit anderen Betroffenen, Angehörigen oder Fachkräften teilt.
In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns erneut das geplante Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) vor – und zwar im Detail. Nach der überwältigenden Resonanz auf unsere letzte Folge gehen wir diesmal tiefer auf die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege ein, beleuchten die Auswirkungen auf pflegebedürftige Kinder und deren Familien, erklären das sogenannte Pflege-Cockpit und zeigen auf, wie die Zuschüsse in der stationären Pflege verschoben werden sollen. Vor allem aber rufen wir dazu auf, aktiv zu werden – denn dieser Referentenentwurf ist noch nicht beschlossen.
Verhinderungspflege: geplant Überbrückungsbudget
Wir hatten bereits in unserer letzten Folge zur Pflegereform darüber berichtet, dass ein sogenanntes Überbrückungsbudget die bisherige Verhinderungspflege ersetzen soll. In dieser Episode steigen wir tiefer ein, weil viele von euch in den Kommentaren konkrete Fragen dazu hatten.
Zur Erinnerung: Aktuell stehen Pflegebedürftigen bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn die Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen erfolgt. Bei Verwandten bis zum zweiten Grad ist es der zweifache Satz des Pflegegeldes. Dieses System – so komplex es auch war – funktionierte in der Praxis und ermöglichte es Familien, flexible Lösungen zu finden.
Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Betrag aufzulösen und stattdessen monatlich zwischen 39 und 89 Euro mehr ins sogenannte Entlastungsbudget (das heutige Pflegegeld) einzufließen. Je nach Pflegegrad variiert der Betrag, und es wird zwischen Pflegegrad 2 und 3 einerseits sowie 4 und 5 andererseits unterschieden.
Was uns jedoch am meisten alarmiert: Die Verhinderungspflege soll künftig ausschließlich über zugelassene Dienstleister erfolgen – also Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Private Pflegepersonen, Freundinnen, Nachbarn oder Bekannte, die bisher einspringen konnten, wären damit außen vor.
geplant: Pflege-Cockpit: Eine gute Idee – aber nicht neu
Nicht alles im Entwurf ist schlecht, das wollen wir ausdrücklich betonen. Das geplante Pflegecockpit ist grundsätzlich eine sinnvolle Neuerung: Eine digitale Plattform, über die Pflegebedürftige und Angehörige auf einen Blick sehen können, welche Budgets ihnen zur Verfügung stehen und wie viel bereits verbraucht wurde.
Allerdings: Diesen Anspruch gibt es bereits seit 2022. Schon jetzt müssen Pflegekassen auf Anfrage eine Aufstellung der in Anspruch genommenen und verfügbaren Leistungen bereitstellen. Viele Kassen ignorieren das schlichtweg. Dass dies nun als großes Highlight präsentiert wird, empfinden wir als fragwürdig.
Stationäre Pflege: Zuschüsse sollen nach hinten verschoben werden
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil in stationären Einrichtungen. Aktuell staffeln sich diese Zuschüsse nach Aufenthaltsdauer:
| Aktuell | Zuschuss | Geplant (PNOG) |
Die Zeiträume werden also um sechs bis achtzehn Monate verlängert, bevor die höheren Zuschüsse greifen. Statistisch gesehen erreichen viele Pflegeheimbewohner die höchste Stufe gar nicht mehr – die durchschnittliche Verweildauer ist schlicht zu kurz. Im Klartext: Der Staat spart sich die höchsten Zuschüsse, weil die meisten Betroffenen sie nie in Anspruch nehmen werden.
Sachleistungsbudget und Kombinationsleistung bleiben erhalten.
In dieser Episode unseres Pflegecafés nehmen wir uns den brandaktuellen Referentenentwurf zur Pflegereform vor, der für massive Unruhe in der Branche sorgt. Wir erklären euch, warum diese sogenannte Reform in Wahrheit ein Kürzungsprogramm auf Kosten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ist. Von neuen Budgetstrukturen über gestrichene Verhinderungspflege bis hin zu höheren Hürden beim Pflegegrad – wir gehen die geplanten Änderungen im Detail durch und zeigen auf, was ab Januar 2027 auf euch zukommen könnte.
Die neuen Budgets: Was sich konkret ändert
Das bisherige System wird in vier neue Budgets überführt: das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Überbrückungsbudget und das Sozialraumbudget. Klingt modern, ist aber in der Praxis eine Katastrophe.
Entlastungsbudget: Pflegegeld mit bitterem Beigeschmack
Das Entlastungsbudget ersetzt das heutige Pflegegeld. Auf den ersten Blick sieht es nach einer leichten Erhöhung aus – rund 39 Euro mehr pro Monat bei Pflegegrad 2 und 3, 89 Euro mehr bei Pflegegrad 4 und 5. Doch der Haken ist gewaltig: In dieses Budget werden auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (bisher 42 Euro monatlich) und die Verhinderungspflege durch pflegende Angehörige hineingepackt. Die bisherige Verhinderungspflege von 3.539 Euro jährlich, soll mit diesen 39 Euro Mehrleistung abgegolten sein.
Überbrückungsbudget: Verhinderungspflege nur noch professionell
Das Überbrückungsbudget ersetzt die Verhinderungspflege – allerdings nur noch für professionelle Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Eine private Ersatzpflege durch Familienmitglieder oder Vertrauenspersonen ist hier nicht mehr vorgesehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sollen lediglich 1.855 Euro pro Halbjahr zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Schon die bisherigen 3.539 Euro reichen kaum für acht Wochen Kurzzeitpflege aus.
Besonders dramatisch ist das für Familien mit pflegebedürftigen Kindern im Autismus-Spektrum oder mit demenziell erkrankten Angehörigen. Diese Menschen brauchen vertraute Bezugspersonen – keine wildfremden Pflegekräfte oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die es für Kinder ohnehin kaum gibt.
Sozialraumbudget: Entlastungsbetrag mit Verfallsdatum
Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird ins Sozialraumbudget überführt. Unter 25-Jährige sollen 300 Euro erhalten, ab 25 Jahren nur noch 175 Euro – nutzbar ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung und Nachbarschaftshilfe. Der große Knaller: Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag komplett weg. Und anders als bisher gibt es keinen Übertrag auf den Folgemonat mehr. Was nicht verbraucht wird, ist verloren.
Rentenkürzungen für pflegende Angehörige
Als wäre das nicht genug, werden auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt. Der Bemessungsbetrag sinkt von 100 auf 70 Prozent – das bedeutet 30 Prozent weniger Rentenpunkte. Auch das Modell der 99,9-Prozent-Rente, bei dem Pflegende trotz Renteneintritt weiter Rentenpunkte sammeln konnten, wird gestrichen. Eine klare Botschaft: Wer pflegt, wird im Alter dafür bestraft.
Beratung wird umgebaut – und ausgehöhlt
Der bisherige Beratungseinsatz durch Pflegedienste soll zum 31. Dezember 2027 eingestellt werden. Stattdessen kommt eine sogenannte Pflegebegleitung, die bei den Pflegekassen angesiedelt ist.
Für Menschen, die einen neuen Pflegegrad erhalten, gilt zudem: Erst einmal nur drei Monate hälftige Leistungen, während die Pflegebegleitung die Versorgung aufbaut. Pflegegrad 1 bekommt statt des Entlastungsbetrags lediglich diese Pflegebegleitung – die allerdings keine praktische Hilfe leistet, sondern nur berät.
Höhere Hürden für den Pflegegrad
In dem Entwurf werden die gewichteten Punkte für die Pflegegrad-Einstufung angehoben – teilweise um 2 bis 3 Punkte. Das klingt nach wenig, reicht aber aus, um zahlreichen Menschen den Zugang zu Leistungen zu verwehren. Eine Vorsteuerung soll zudem bereits vor der Begutachtung klären, ob ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Pflegebedürftigkeit lässt sich aber weder wegpräventionieren noch wegbepunkten.
In dieser Episode nehmen wir uns ein Thema vor, das aktuell auf zahlreichen Pflege-Kanälen und in sozialen Medien die Runde macht und viele Menschen verunsichert: Was dürfen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei der Pflegebegutachtung eigentlich fragen und wo sind die klaren Grenzen? Wir räumen mit Horrorszenarien auf, ordnen die Fakten ein und erklären, was bei einer Begutachtung tatsächlich passiert.
Zusammenfassung: https://mein-pflegecafe.de/wp-content/uploads/2026/05/Das-darf-der-MDK-fragen-.pdf
In dieser Episode nehmen wir uns ein Thema vor, das viele Menschen im Umgang mit Kranken- und Pflegekassen zur Verzweiflung bringt: die Kommunikation im digitalen Zeitalter oder besser gesagt, das Fehlen echter digitaler Kommunikationswege. Wir klären, ob ein Widerspruch per E-Mail zulässig ist, warum das Fax endlich ausgedient haben sollte und weshalb Deutschland im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen anderen Ländern hinterherhinkt.
Die rechtliche Grundlage dafür finden sich in § 84 Absatz 1 SGG in Verbindung mit § 36a Absatz 2 SGB I, § 36a Absatz 2a SGB I und § 9a Absatz 5 OZG (Onlinezugangsgesetz). Diese Vorschriften regeln, auf welchem Weg rechtsverbindliche Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern stattfinden darf und eine gewöhnliche E-Mail gehört nicht dazu.
Doch warum ist das so?
Zusammenfassung: https://mein-pflegecafe.de/wp-content/uploads/2026/05/Digital-fatal-Widerspruch-per-Email.pdf
Was kostet ein Pflegeheim wirklich – und wer zahlt was?
Viele Familien stehen irgendwann vor dieser Frage, oft mitten in einer Krisensituation und ohne Vorbereitung. In dieser Episode erklären wir, wie vollstationäre Pflege in Deutschland funktioniert, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und genauso wichtig, welche Kosten Betroffene selbst tragen müssen.
Wir erklären den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den gestaffelten Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI und was passiert, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen.
In dieser Episode:
Das Handout zur Episode mit allen Leistungsbeträgen, Paragraphen und dem Leistungszuschlag auf einen Blick gibt es kostenlos unter: 👉 https://mein-pflegecafe.de/wp-content/uploads/2026/05/HandoutVollstationaerePflege_1.pdf
Pflegeunterstützungsgeld – wirklich 10 Tage extra Urlaub? 🤔
In unserer neuen Episode im Pflege-Café klären wir einen der größten Pflege-Mythen aus den sozialen Medien auf: Bekommen pflegende Angehörige wirklich jedes Jahr 10 zusätzliche Urlaubstage?
👉 Die klare Antwort: Nein.
In dieser Folge erfährst du verständlich und praxisnah:
Wir zeigen dir anhand eines konkreten Beispiels, wann diese Leistung greift: nämlich in akuten Krisensituationen, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss, nicht im Alltag und auch nicht bei kleinen Erkrankungen.
Besonders wichtig:
Außerdem sprechen wir offen über Fehlinformationen auf TikTok & Co. und warum es sich lohnt, genau hinzuschauen.
🎧 Wenn du Klarheit statt Halbwissen willst, ist diese Episode genau richtig für dich.
Ambulante Pflegedienste – was steckt wirklich dahinter? 🏡💡
In dieser Episode unseres Pflege-Café nehmen wir ein Thema unter die Lupe, das viele betrifft, aber oft für Verunsicherung sorgt…
…Ambulante Pflegedienste:
👉 Welche Leistungen übernimmt ein Pflegedienst eigentlich?
Wir besprechen in dieser Episode:
Besonders wichtig: Du hast Mitspracherecht! Deine Wohnung ist dein Zuhause und kein Pflegeheim. Gleichzeitig zeigen wir auch, wo Grenzen sind und warum Zusammenarbeit auf Augenhöhe entscheidend ist.
🎧 Jetzt reinhören und Klarheit gewinnen!
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