Der Anwaltsgerichtshof NRW hat sich mit Urteil vom 12.03.2021 (1 AGH 9/19) in einem klar begründeten Urteil zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem RDG geäußert. Im Interview mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Eßer, dmp Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, der als Rechtsanwalt an dem Verfahren beteiligt ist, gibt der Podcast einen Überblick über das Urteil.