Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT), deren Mitglied Heinrich Schürmann ist, sieht Handlungsbedarf in punkto Düsseldorfer Tabelle 2022. Schwerpunkte des Gesprächs sind die Fortschreibung der Tabelle bis zur Einkommensgruppe 15 mit einem Höchstsatz von 200 % des Mindestunterhalts, der Bedarf volljähriger Kinder, die moderate Anhebung des Selbstbehalts und eine zukünftig einheitliche Bewertung des Erwerbstätigenbonus.