Nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden hat, dass ein Unternehmen Regeln aufstellen darf, die seinen Arbeitnehmern das sichtbare Tragen von religiösen, politischen oder philosophischen Zeichen verbieten, kann auch das Kopftuchverbot im Job unter bestimmten Umständen rechtens sein! Einer Lehrerin, die aufgrund ihres muslimischen Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt wurden, sprach das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg allerdings jetzt eine Entschädigung zu.