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Das OLG Köln befasst sich in seinem Urteil vom 04.07.2024 (15 U 60/23) mit einem Anspruch auf Unterlassung einer Anzeige als Suchergebnis einer Suchmaschine und der Verantwortlichkeit nach der DSGVO für dieses Ergebnis. Die Entscheidung wirft die Frage auf, wie der Verantwortliche bestimmt wird und auf wen für die Begründung der Pflicht zum Löschen in Form
Das OLG Köln befasst sich in seinem Urteil vom 04.07.2024 (15 U 60/23) mit einem Anspruch auf Unterlassung einer Anzeige als Suchergebnis einer Suchmaschine und der Verantwortlichkeit nach der DSGVO für dieses Ergebnis. Die Entscheidung wirft die Frage auf, wie der Verantwortliche bestimmt wird und auf wen für die Begründung der Pflicht zum Löschen in Form
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