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Die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung ist ein absoluter Examensklassiker in der Strafrechtklausur. Umso brisanter wird das Thema, wenn der BGH sich zu einer Grundsatzdebatte endlich tragend äußert. Im BGH, Beschluss vom 13.09.2023 - 5 StR 200/23 bereitet der BGH fast schon lehrbuchartig auf, warum eine Anstiftung von Schuldunfähigen doch möglich ist und es sich dabei nicht immer um eine mittelbare Täterschaft handeln muss.
Worum es in dem Fall und dem Beschluss genau geht und welchen Argumenten sich der BGH bedient hat, erklärt Euch Carolin Hartmann, Dozentin für unseren K1-Klausurenkurs im Strafrecht, in unserer aktuellen Podcastfolge.
Die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung ist ein absoluter Examensklassiker in der Strafrechtklausur. Umso brisanter wird das Thema, wenn der BGH sich zu einer Grundsatzdebatte endlich tragend äußert. Im BGH, Beschluss vom 13.09.2023 - 5 StR 200/23 bereitet der BGH fast schon lehrbuchartig auf, warum eine Anstiftung von Schuldunfähigen doch möglich ist und es sich dabei nicht immer um eine mittelbare Täterschaft handeln muss.
Worum es in dem Fall und dem Beschluss genau geht und welchen Argumenten sich der BGH bedient hat, erklärt Euch Carolin Hartmann, Dozentin für unseren K1-Klausurenkurs im Strafrecht, in unserer aktuellen Podcastfolge.
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