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Eine „Leihstute“ bringt ein Fohlen zur Welt, nachdem ihr die befruchtete Eizelle einer „Spenderstute“ eingesetzt wurde. Gehört das Fohlen dem Eigentümer der Leihstute, oder dem Eigentümer der Spenderstute? Die Antwort bekommt Ihr hier von Dr. Jan Stefan Lüdde, Rechtsanwalt und Repetitor. Dabei zeigt sich, dass die §§ 947, 93 BGB sowie § 953 BGB auch diesen sehr modernen Sachverhalt interessengerecht regeln, obwohl sie lange formuliert wurden, bevor medizinisch-technisch mit einem solchen Fortschritt zu rechnen war. Die vollständige klausurmäßige Aufbereitung der zugehörigen Entscheidung des OLG Oldenburg durch Herrn Dr. Lüdde findet Ihr in der RÜ 2024, 679.
Eine „Leihstute“ bringt ein Fohlen zur Welt, nachdem ihr die befruchtete Eizelle einer „Spenderstute“ eingesetzt wurde. Gehört das Fohlen dem Eigentümer der Leihstute, oder dem Eigentümer der Spenderstute? Die Antwort bekommt Ihr hier von Dr. Jan Stefan Lüdde, Rechtsanwalt und Repetitor. Dabei zeigt sich, dass die §§ 947, 93 BGB sowie § 953 BGB auch diesen sehr modernen Sachverhalt interessengerecht regeln, obwohl sie lange formuliert wurden, bevor medizinisch-technisch mit einem solchen Fortschritt zu rechnen war. Die vollständige klausurmäßige Aufbereitung der zugehörigen Entscheidung des OLG Oldenburg durch Herrn Dr. Lüdde findet Ihr in der RÜ 2024, 679.
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