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Der EuGH hat in der jüngeren Rechtsprechung eine Risikomanagementpflicht herausgestellt. Das LG Mannheim (Urt. v. 15.03.2024, 1 O 93/23) konkretisiert hieran anschließend die Anforderungen an die Dokumentation und Darlegung anhand des BSI-Grundschutzes und des Standard-Datenschutzmodells. Hieraus lassen sich Anforderungen für die Umsetzung der Pflichten durch den Verantwortlichen, aber auch für die Darlegung im Rechtsstreit ableiten.
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