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Drei Jahre ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe her. Noch immer gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Aktuell stehen im Bundestag drei Vorschläge zur Debatte, die sich alle mit den Fragen beschäftigen: Wie soll Sterbehilfe in Deutschland künftig gesetzlich geregelt werden? Welche Aspekte spielen dabei eine Rolle, wenn wir es allen Menschen erlauben, einen assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen? Wer entscheidet am Ende über den Tod?
Darüber spricht Moderatorin Lisa Fritsch mit dem stellvertretenden Chefredakteur von t-online, Peter Schink, und Kami Pattanodom aus dem Social Media Team, in dieser Folge des "Tagesanbruch am Wochenende". Außerdem beantworten sie die Frage, warum Sterbehilfevereine jetzt schon sagen, dass sie gegen die drei Gesetzesvorschläge aus dem Bundestag klagen würden.
Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie bei der anonymen Telefon-Seelsorge an unter 0800 111 0 111.
Fragen, Anregungen und Kritik gerne an: [email protected]
Den „Tagesanbruch“-Podcast gibt es immer montags bis samstags gegen 6 Uhr zum Start in den Tag – am Wochenende mit einer tiefgründigeren Diskussion. Verpassen Sie keine Folge und abonnieren Sie uns bei Spotify, Apple Podcasts, Google Podcasts oder überall sonst, wo es Podcasts gibt.
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Quellen:
Alle Podcasts von t-online gibt es auf t-online.de/podcasts
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Drei Jahre ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe her. Noch immer gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Aktuell stehen im Bundestag drei Vorschläge zur Debatte, die sich alle mit den Fragen beschäftigen: Wie soll Sterbehilfe in Deutschland künftig gesetzlich geregelt werden? Welche Aspekte spielen dabei eine Rolle, wenn wir es allen Menschen erlauben, einen assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen? Wer entscheidet am Ende über den Tod?
Darüber spricht Moderatorin Lisa Fritsch mit dem stellvertretenden Chefredakteur von t-online, Peter Schink, und Kami Pattanodom aus dem Social Media Team, in dieser Folge des "Tagesanbruch am Wochenende". Außerdem beantworten sie die Frage, warum Sterbehilfevereine jetzt schon sagen, dass sie gegen die drei Gesetzesvorschläge aus dem Bundestag klagen würden.
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