Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Strafrechtsmythen – Rechtsbelehrung Folge 57 (Jura-Podcast)


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In dieser Folge geht es nicht um die DSGVO. Stattdessen widmen wir uns dem Strafrecht und haben wie schon von vielen Zuhörerinnen und Zuhörern gewünscht, den Strafverteidiger (Website und Blog, Twitter, Facebook) aus Kreuzberg zu uns eingeladen.

Carsten R. Hoenig (Bild: Franz Brück)

Da wir zum Thema Strafrecht viele Fragen erhalten haben, beschlossen wir dem Thema eine ganze Folge zu widmen. Es geht um Mythen, Irrtümern und interessanten Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).

Die in dem Podcast mehrfach erwähnte „Kanzleiwanne“ unseres Gastes, kann im Blog von Carsten R. Hoenig besucht oder als Fotoobjekt in Berlin gesucht werden.

Viel Spaß beim Zuhören!

Shownotes & Strafrechtsmythen

Ob die folgenden Aussagen stimmen, erfahren Sie im Podcast:

00:01:30 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig.

00:02:45 – Es besteht ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger, wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann.

00:04:30 – Wer unschuldig ist, der braucht keinen Strafverteidiger.

00:09:00 – Es gibt eine Zweiklassenjustiz, die vermögende Menschen bevorzugt.

00:12:00 – Es ist wie im Fernsehen: Verteidiger laufen hin und her, rufen mit „Einspruch Euer Ehren“ zwischen und halten flammende Schlussplädoyers.

00:20:00 – Strafen können in Deals mit dem Richter ausgehandelt werden.

00:22:30 – Schöfen (Laienrichter) haben das gleiche Mitspracherecht, wie „richtige“ Richter.

00:30:00 – Es ist strafbar „Dickpicks“ zu versenden.

00:33:30 – Als Nebenkläger kann man auf das Strafverfahren selbst Einfluss nehmen.

00:35:00 – Notwehr erlaubt es mit allen Mitteln zurückzuschlagen.

00:40:00 – Im Notfall darf man betrunken Autofahren.

00:42:00 – Man wird automatisch freigesprochen, wenn „Aussage gegen Aussage“ steht.

00:44:00 – Aussagen von Polizeibeamten zählen mehr.

00:49:30 – Bei Demonstrationen darf man keine Schutzkleidung tragen.

00:52:00 – Es ist erlaubt aus dem Gefängnis auszubrechen.

00:54:00 – Die „Wanne“ unseres Gastes darf auf dem Bürgersteig stehen.

00:57:00 – Wer spontan einen Menschen tötet, der wird nur wegen Totschlags bestraft, wer den Tod plant, wegen Mordes.

01:01:00 – Männer greifen lieber zur Gewalt, Frauen morden lieber mit Gift.

01:05:00 – Untätige Politiker können strafrechtlich belangt werden.

01:11:20 – Wer zuerst blinkt, der hat ein Recht auf die Parklücke.

01:12:30 – Man (Dr. Schwenke) hat ein Notwehrrecht gegen Parkplatzblockierer.

01:17:40 – Gegenüber der Polizei sollte man am besten schweigen und wenn die Polizei einen nicht über das Recht zu schweigen belehrt, dann darf die Aussage nicht verwertet werden.

01:20:30 – Wenn man verhaftet wird, hat man einen Anruf frei.

01:23:30 – Muss man der Vorladung der Polizei Folge leisten.

01:25:00 – Hausmeisterei, Abrufzahlen und ein Update zum Influencer Marketing Trackback und @Blogst

Weitere Folgen mit Carsten Hoenig
  • Strafrechtsbelehrung – Rechtsbelehrung Folge 38
  • Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung Folge 29
  • Drei Anwälte und ein Richter – Rechtsbelehrung Folge 22
  • Beschlagnahme von Computern & Daten – Rechtsbelehrung Folge 17
  • Der Beitrag Strafrechtsmythen – Rechtsbelehrung Folge 57 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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    Rechtsbelehrung - Recht, Technik & GesellschaftBy Marcus Richter & Thomas Schwenke

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