Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur Ermittlungs- und Anklagebehörde, sondern auch Vollstreckungsbehörde. Ist ein Urteil rechtskräftig, muss sie dafür sorgen, dass die Verurteilten auch ihre Strafe antreten. Und sie haben mehr als nur ein Wörtchen mitzureden bei der Frage vorzeitiger Haftentlassungen, bei der Frage des Strafaufschubs - und beim Wiedereinfangen geflohener Inhaftierter. Staatsanwältin/GL’in Anke Bittig ist ein Urgestein der Berliner Strafvollstreckung und berichtet unter anderem von einem Fall, in dem ein Mörder, bei dem sogar die „besondere schwere der Schuld“ festgestellt wurde, versuchte, seine Strafe in seinem Heimatland abzusitzen.