Manchmal scheint das bei Beschuldigten Bestandteil der Rechnung zu sein, dass einem nach der Strafverbüßung wenigstens noch das kriminell erlangte Geld bleibt. Damit diese Rechnung nicht aufgeht, wird Vermögen abgeschöpft. Wie das funktioniert, erklärt Oberstaatsanwältin Marion Schwark, die die Abteilung für Vermögensabschöpfung leitet und auch schon bei mutmaßlich kriminellen Mitgliedern von Großfamilien 77 Immobilien hat beschlagnahmen lassen.