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Die Gerichte entscheiden sich in vielen Konstellationen - auch bei wiederholten Straftaten - für die Verhängung von Geldstrafen. Zu bagatellhaft ist der Vorwurf. Und doch sitzen viele der Verurteilten die Strafe ab: als Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Was die Gründe dafür sind und wie die Justiz mit Delinquenten aus prekären Verhältnissen alternativ umgehen könnte, erprobt gerade Dieter Erkert, Erster Oberamtsanwalt, und stellt das Projekt vor.
Gerade Wirtschaftsstrafverfahren scheinen häufiger mit einem sog. „Deal“ zu enden - wenn man den Medien Glauben schenken will. Tatsächlich ist die Verständigung im Strafverfahren Alltag, und das auch deliktsunabhängig. Daher im Tutorial einen kleinen Überblick, wie die funktionieren, was man beachten muss und wie man sie von „informellen Absprachen“ abgrenzt.
Auch im gewerblichen Rechtsschutz kann man sich strafbar machen, sei es durch den Verkauf von gefälschten AirPods bis zu Software-Plagiaten. Staatsanwalt Stephan Groeber berichtet von den Ermittlungen rund um Markenrechtsverstöße, von Birkin- und Kelly-Bags, wie schwierig es ist, Fälschungen zu erkennen und was für ein riesiger Markt hinter dem Handel mit gefälschten Produkten steht.
Im Nebenstrafrecht liegenStraftat und Ordnungswidrigkeit dicht nebeneinander. Daher diesmal ein Überblick über das OWiG, was die Strafverfolgungsbehörden damit zu tun haben und welche Rolle das in der Sitzungsvertretung, der Station und auch der Klausur spielen kann.
Strafrecht kann auch Verbraucherschutz sein. Und so arbeitet die Amtsanwaltschaft Berlin eng mit den Bezirksämtern und der Gewerbeaufsicht zusammen, wenn es darum geht, unhygienische Zustände in Restaurantküchen und Imbissen zu entdecken, falsch deklarierte Lebensmittel zu finden und die Verstöße zu ahnden. Erster Oberamtsanwalt Torsten Hoffmann berichtet von seinen Ermittlungen, welche Erwartungen man an einen Döner haben sollte, wie man Gewinne in diesem Bereich abschöpft - und ob er sich selbst noch traut, einfach mal schön essen zu gehen.
Ohne den Angeklagten findet keine Hauptverhandlung statt. Aber dass man einfach ein Verfahren gegen sich sabotieren kann, indem man nicht zu Gericht geht, kann auch nicht sein. Welche Möglichkeiten haben Gericht und Staatsanwaltschaft, sich unwillige Angeklagte zu holen - und wie geht man als Sitzungsvertreterin oder Sitzungsvertreter für die Staatsanwaltschaft damit um?
Das Phänomen ist nicht neu, scheint aber in den letzten Jahren - insbesondere auch während der Covid19-Pandemie - größer geworden zu sein: Sog. „Reichsbürger“ und andere Gruppierungen stellen in Abrede, das der Staat überhaupt berechtigt wäre, ihr Leben zu regeln. Sie reden von der "Bundesrepublik Deutschland GmbH“ oder planen - wie es der Gruppe um Prinz Reuß vorgeworfen wird - sogar den gewaltsamen Umsturz. Wie geht die Staatsanwaltschaft mit Rechtsstaatsdelegitimierern um? Und wie entstehen solche Gedankengebilde überhaupt? Oberstaatsanwalt Johannes Ploog berichtet von der Arbeit der Abteilung, bei der Verfahren gegen „Reichsbürger“ in Berlin einen Schwerpunkt bilden.
Und in der Tutorialfolge ein erster Einstieg in das Thema Strafzumessung - sowohl für die Sitzungsvertretung als auch für die Klausur : Warum strafen wir überhaupt? Welchen Zweck verfolgen wir damit? Und wie findet man eine tat- und schuldangemessene Strafe? Und was hat es mit Strafrahmenverschiebungen auf?
Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur Ermittlungs- und Anklagebehörde, sondern auch Vollstreckungsbehörde. Ist ein Urteil rechtskräftig, muss sie dafür sorgen, dass die Verurteilten auch ihre Strafe antreten. Und sie haben mehr als nur ein Wörtchen mitzureden bei der Frage vorzeitiger Haftentlassungen, bei der Frage des Strafaufschubs - und beim Wiedereinfangen geflohener Inhaftierter. Staatsanwältin/GL’in Anke Bittig ist ein Urgestein der Berliner Strafvollstreckung und berichtet unter anderem von einem Fall, in dem ein Mörder, bei dem sogar die „besondere schwere der Schuld“ festgestellt wurde, versuchte, seine Strafe in seinem Heimatland abzusitzen.
Durch Diversionsmaßnahmen werden formelle Strafverfahren umgangen - und trotzdem erzieherische Maßnahmen gegenüber jugendlichen und heranwachsenden Delinquenten veranlasst. Aber warum eigentlich? Wie lassen sich diese Maßnahmen - auch im Vergleich zu den Opportunitätsvorschriften bei Erwachsenen - rechtlich einordnen? Und wie ist insbesondere die erzieherisch gebotene schnelle Umsetzung gewährleistet?
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