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Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: [email protected]
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86
Die Corona-Überbrückungshilfen stellten ein beispielloses Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen während der Pandemie dar. Mit einem Gesamtvolumen von über 71 Milliarden Euro für die Jahre 2020 bis 2022 übertraf dieses Programm in seiner Dimension alle bisherigen staatlichen Förderprogramme. Ein zentrales Element dieser Hilfen ist die Schlussabrechnung, die von den Empfängern der Förderung einzureichen ist.
Doch was passiert, wenn Unternehmen diese Schlussabrechnung nicht fristgerecht zum 30.09.2024 einreichen? Droht in diesem Fall eine automatische und vollständige Rückforderung aller erhaltenen Hilfen? Und wäre eine solche Rückforderung rechtmäßig und verhältnismäßig? Diese Fragen stellen sich aktuell viele Unternehmen und ihre steuerlichen Berater.
 By Dennis Hillemann
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Die Corona-Überbrückungshilfen stellten ein beispielloses Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen während der Pandemie dar. Mit einem Gesamtvolumen von über 71 Milliarden Euro für die Jahre 2020 bis 2022 übertraf dieses Programm in seiner Dimension alle bisherigen staatlichen Förderprogramme. Ein zentrales Element dieser Hilfen ist die Schlussabrechnung, die von den Empfängern der Förderung einzureichen ist.
Doch was passiert, wenn Unternehmen diese Schlussabrechnung nicht fristgerecht zum 30.09.2024 einreichen? Droht in diesem Fall eine automatische und vollständige Rückforderung aller erhaltenen Hilfen? Und wäre eine solche Rückforderung rechtmäßig und verhältnismäßig? Diese Fragen stellen sich aktuell viele Unternehmen und ihre steuerlichen Berater.

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