Mit zahlreichen Beispielen wird der Aufbau und das Schema der materiellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes dargestellt. Insbesondere geht es um das Ermessen und die Ermessensfehler (Ermessensunterschreitung, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch) nach § 40 VwVfG, § 114 VwGO. Auch die Ermessensreduzierung auf 0 und die Soll-Vorschriften werden erklärt.
Quellen:
Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Rn. 334 (Beispiel Min. 23:30)
Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage, Rn. 340 (Beispiel 32:25 - Ermessensreduzierung auf 0)
Timestamps: 0:00 Intro 0:03 Übersicht 0:19 Verortung 0:44 Tatbestandsmerkmale 3:27 Unbestimmte Rechtsbegriffe 8:47 Rechtsfolgen - Ermessen vs. gebundene Entscheidung 11:45 Soll-Vorschriften 14:00 Ermessensformen (Entschließungermessen vs. Auswahlermessen) 16:40 Vorgehen in der Klausur 18:38 Ermessen § 114 VwGO und § 40 VwVfG Überblick 22:09 Ermessensfehler und Beispiele 29:30 Gesamtaufbau Rechtmäßigkeit VA Übersicht 29:38 Ermessensreduzierung auf 0 33:57 Spielen Grundrechte nur bei Ermessen eine Rolle? 36:04 Kontrollfragen
Kontrollfragen:
I.Welche Fallgruppen gibt es beim Ermessen?
II.Woran erkennt man ob eine Norm eine Ermessensentscheidung oder eine gebundene Entscheidung vorsieht?
III.Wie ist mit „soll-Vorschriften“ umzugehen?
IV.Kann ein Gericht die Ermessensentscheidung vollumfänglich überprüfen?
V.Was muss man bei der formellen Rechtsmäßigkeit prüfen?
VI.Wie ist zwischen Bedingung und Auflage zu unterscheiden?
VII.Ist ein Verwaltungsakt formell rechtswidrig, wenn die Anhörung nicht erfolgt ist?
VIII.Was sind die Prüfungspunkte bei der materiellen Rechtmäßigkeit des VA?
IX.Ist ein rechtswidriger VA noch wirksam?
X.Muss die Ermächtigungsgrundlage auch rechtmäßig sein, damit der VA rechtmäßig ist?
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