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In unserer Jubiläumsfolge kehren wir wieder zu der ersten Folge der Rechtsbelehrung zurück. Es geht wieder um die Frage der Bildhaftung. Daneben geht es auch um die Haftung von Texten, Videos und sonstigen Inhalten die entweder verlinkt, eingebettet (z.B. ein YouTube-Video oder Bilder via Hotlinking) oder bei Facebook geteilt werden. Es geht also Haftung für alltägliche Handlungen.
Diese Haftung ist gelinde gesagt, ein bisschen unübersichtlich geworden. Allerdings auch aufregend, zumindest juristisch betrachtet. Wir nehmen Sie also auf eine historische Reise mit, bei der es vor allem um zwei Fragen geht:
Dabei geht es von Landgerichten (LGs), über den Bundesgerichtshof (BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wieder zurück. Dabei stellen wir fest, dass Googles Bildersuche immer besonders bevorteilt wird. Das zeigte sich schon in dem Urteil zu den Vorschaubildern in der Google-Bildersuche.
Der BGH erfand mit der „schlichten Einwilligung“ quasi eine neue Erlaubnisart für die Vorschaubilder. Diese „kreative“ Rechtsprechung setzte sich im Hinblick auf die Urteile des EuGH fort. Und auch die Rechtsprechung, die kommerziellen Nutzern Kopfzerbrechen bereitet, ist für Googles Bildersuche vorteilhaft.
Die Bildersuche steht aber wieder vor Gericht, denn Google stellt die Bilder in voller Größe dar. Fotografen erfahren Traffic-Einbußen von angeblich bis zu 80% und haben daher geklagt. Wir wagen eine Prognose, wie das Verfahren ausgehen wird.
Auf Ihre Meinung sind wir in den Kommentaren wie immer gespannt und freuen uns über Bewertungen bei iTunes. Danke sehr!
Viel Spaß beim Zuhören.
00:00:00 – Technische Fragen und Definition von Links, Hotlinks, Framing und Embedding
00:18:00 – Wir fassen die Technik zusammen (wer sich auskennt, kann bis hierher springen)
00:19:00 – Die Entscheidungen zur Google Bildersuche und Analogien zum Fahrraddiebstahl in Berlin
00:29:00 – Zeit macht Recht – Warum Google auf Zeit spielen kann
00:32:00 – Die Entscheidung des EuGH zum Framing und Embedding
00:34:00 – Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung und warum nicht beim Framing?
00:37:00 – Willkommen im Spiegelkabinett
00:41:00 – Die Urheberrechtsrichtlinie und die unbenannte öffentliche Wiedergabe
00:47:30 – Wir kollabieren und besprechen die Schattenseiten des Framing
00:55:45 – Was ist Sharing, bzw. Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken?
00:57:30 – Links und Frames von Bildern, die ohne Willen des Urhebers veröffentlicht worden sind.
01:09:30 – Wir widersprechen uns nach 50 Folgen selbst und alles ist anders.
01:13:00 – Die Kehrtwende des LG Hamburg und Kriterien für die Haftung
01:17:00 – Warum Hotlinking gefährlich bleibt
00:18:20 – Warum muss der Urheber nicht genannt werden?
01:22:00 – Wir sind wieder bei Google und erklären wie die EuGH-Rechtsprechung auf die Vorschaubildrechtsprechung wirkt
01:24:00 – Die Klage von Freelens
01:30:00 – Zusammenfassung des Ergebnisses: Google darf mehr und Privatpersonen werden bevorzugt.
01:33:30 – Die Hausmeistereien – Wir kommen auf die Glühweinbecher zurück
01:42:00 – Neuer Milestone! Neues Setup!
Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1
Linkhaftung – Rechtsbelehrung Folge 32 mit Dr. Ansgar Koreng
AdBlocker, Geld und Moral – Rechtsbelehrung Folge 39 mit Fachanwalt Stephan Dirks
Und die erwähnten Damen „Les Horribles Cernettes“ vom Cern-Institut, die angeblich Tim Berners Lee darum baten, Bilder in HTML zu ermöglichen:
Der Beitrag Warum darf Google mehr? – Haftung für Links, Sharing und Embedding – Rechtsbelehrung Folge 50 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
By Marcus Richter & Thomas Schwenke5
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In unserer Jubiläumsfolge kehren wir wieder zu der ersten Folge der Rechtsbelehrung zurück. Es geht wieder um die Frage der Bildhaftung. Daneben geht es auch um die Haftung von Texten, Videos und sonstigen Inhalten die entweder verlinkt, eingebettet (z.B. ein YouTube-Video oder Bilder via Hotlinking) oder bei Facebook geteilt werden. Es geht also Haftung für alltägliche Handlungen.
Diese Haftung ist gelinde gesagt, ein bisschen unübersichtlich geworden. Allerdings auch aufregend, zumindest juristisch betrachtet. Wir nehmen Sie also auf eine historische Reise mit, bei der es vor allem um zwei Fragen geht:
Dabei geht es von Landgerichten (LGs), über den Bundesgerichtshof (BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wieder zurück. Dabei stellen wir fest, dass Googles Bildersuche immer besonders bevorteilt wird. Das zeigte sich schon in dem Urteil zu den Vorschaubildern in der Google-Bildersuche.
Der BGH erfand mit der „schlichten Einwilligung“ quasi eine neue Erlaubnisart für die Vorschaubilder. Diese „kreative“ Rechtsprechung setzte sich im Hinblick auf die Urteile des EuGH fort. Und auch die Rechtsprechung, die kommerziellen Nutzern Kopfzerbrechen bereitet, ist für Googles Bildersuche vorteilhaft.
Die Bildersuche steht aber wieder vor Gericht, denn Google stellt die Bilder in voller Größe dar. Fotografen erfahren Traffic-Einbußen von angeblich bis zu 80% und haben daher geklagt. Wir wagen eine Prognose, wie das Verfahren ausgehen wird.
Auf Ihre Meinung sind wir in den Kommentaren wie immer gespannt und freuen uns über Bewertungen bei iTunes. Danke sehr!
Viel Spaß beim Zuhören.
00:00:00 – Technische Fragen und Definition von Links, Hotlinks, Framing und Embedding
00:18:00 – Wir fassen die Technik zusammen (wer sich auskennt, kann bis hierher springen)
00:19:00 – Die Entscheidungen zur Google Bildersuche und Analogien zum Fahrraddiebstahl in Berlin
00:29:00 – Zeit macht Recht – Warum Google auf Zeit spielen kann
00:32:00 – Die Entscheidung des EuGH zum Framing und Embedding
00:34:00 – Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung und warum nicht beim Framing?
00:37:00 – Willkommen im Spiegelkabinett
00:41:00 – Die Urheberrechtsrichtlinie und die unbenannte öffentliche Wiedergabe
00:47:30 – Wir kollabieren und besprechen die Schattenseiten des Framing
00:55:45 – Was ist Sharing, bzw. Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken?
00:57:30 – Links und Frames von Bildern, die ohne Willen des Urhebers veröffentlicht worden sind.
01:09:30 – Wir widersprechen uns nach 50 Folgen selbst und alles ist anders.
01:13:00 – Die Kehrtwende des LG Hamburg und Kriterien für die Haftung
01:17:00 – Warum Hotlinking gefährlich bleibt
00:18:20 – Warum muss der Urheber nicht genannt werden?
01:22:00 – Wir sind wieder bei Google und erklären wie die EuGH-Rechtsprechung auf die Vorschaubildrechtsprechung wirkt
01:24:00 – Die Klage von Freelens
01:30:00 – Zusammenfassung des Ergebnisses: Google darf mehr und Privatpersonen werden bevorzugt.
01:33:30 – Die Hausmeistereien – Wir kommen auf die Glühweinbecher zurück
01:42:00 – Neuer Milestone! Neues Setup!
Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1
Linkhaftung – Rechtsbelehrung Folge 32 mit Dr. Ansgar Koreng
AdBlocker, Geld und Moral – Rechtsbelehrung Folge 39 mit Fachanwalt Stephan Dirks
Und die erwähnten Damen „Les Horribles Cernettes“ vom Cern-Institut, die angeblich Tim Berners Lee darum baten, Bilder in HTML zu ermöglichen:
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