Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Warum darf Google mehr? – Haftung für Links, Sharing und Embedding – Rechtsbelehrung Folge 50 (Jura-Podcast)


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In unserer Jubiläumsfolge kehren wir wieder zu der ersten Folge der Rechtsbelehrung zurück. Es geht wieder um die Frage der Bildhaftung. Daneben geht es auch um die Haftung von Texten, Videos und sonstigen Inhalten die entweder verlinkt, eingebettet (z.B. ein YouTube-Video oder Bilder via Hotlinking) oder bei Facebook geteilt werden. Es geht also Haftung für alltägliche Handlungen.

Diese Haftung ist gelinde gesagt, ein bisschen unübersichtlich geworden. Allerdings auch aufregend, zumindest juristisch betrachtet. Wir nehmen Sie also auf eine historische Reise mit, bei der es vor allem um zwei Fragen geht:

  1. Wenn man fremde Inhalte (Bilder, Texte, Videos) entweder verlinkt, eingebettet oder teilt, muss an der Quelle um Erlaubnis fragen?
  2. Was ist, wenn das Bild an der Quelle illegal ist, weil der Urheber (z.B. Fotograf), gar nicht wollte, dass sein Bild oder dessen Bearbeitung ins Netz gelangt?
  3. Dabei geht es von Landgerichten (LGs), über den Bundesgerichtshof (BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wieder zurück. Dabei stellen wir fest, dass Googles Bildersuche immer besonders bevorteilt wird. Das zeigte sich schon in dem Urteil zu den Vorschaubildern in der Google-Bildersuche.

    Der BGH erfand mit der „schlichten Einwilligung“ quasi eine neue Erlaubnisart für die Vorschaubilder. Diese „kreative“ Rechtsprechung setzte sich im Hinblick auf die Urteile des EuGH fort. Und auch die Rechtsprechung, die kommerziellen Nutzern Kopfzerbrechen bereitet, ist für Googles Bildersuche vorteilhaft.

    Die Bildersuche steht aber wieder vor Gericht, denn Google stellt die Bilder in voller Größe dar. Fotografen erfahren Traffic-Einbußen von angeblich bis zu 80% und haben daher geklagt. Wir wagen eine Prognose, wie das Verfahren ausgehen wird.

    Auf Ihre Meinung sind wir in den Kommentaren wie immer gespannt und freuen uns über Bewertungen bei iTunes. Danke sehr!

    Shownotes

    Viel Spaß beim Zuhören.

    00:00:00 – Technische Fragen und Definition von Links, Hotlinks, Framing und Embedding

    00:18:00 – Wir fassen die Technik zusammen (wer sich auskennt, kann bis hierher springen)

    00:19:00 – Die Entscheidungen zur Google Bildersuche und Analogien zum Fahrraddiebstahl in Berlin

    00:29:00 – Zeit macht Recht – Warum Google auf Zeit spielen kann

    00:32:00 – Die Entscheidung des EuGH zum Framing und Embedding

    00:34:00 – Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung und warum nicht beim Framing?

    00:37:00 – Willkommen im Spiegelkabinett

    00:41:00 – Die Urheberrechtsrichtlinie und die unbenannte öffentliche Wiedergabe

    00:47:30 – Wir kollabieren und besprechen die Schattenseiten des Framing

    00:55:45 – Was ist Sharing, bzw. Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken?

    00:57:30 – Links und Frames von Bildern, die ohne Willen des Urhebers veröffentlicht worden sind.

    01:09:30 – Wir widersprechen uns nach 50 Folgen selbst und alles ist anders.

    01:13:00 – Die Kehrtwende des LG Hamburg und Kriterien für die Haftung

    01:17:00 – Warum Hotlinking gefährlich bleibt

    00:18:20 – Warum muss der Urheber nicht genannt werden?

    01:22:00 – Wir sind wieder bei Google und erklären wie die EuGH-Rechtsprechung auf die Vorschaubildrechtsprechung wirkt

    01:24:00 – Die Klage von Freelens

    01:30:00 – Zusammenfassung des Ergebnisses: Google darf mehr und Privatpersonen werden bevorzugt.

    01:33:30 – Die Hausmeistereien – Wir kommen auf die Glühweinbecher zurück

    01:42:00 – Neuer Milestone! Neues Setup!

    Erwähnte Folgen

    Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1

    Linkhaftung – Rechtsbelehrung Folge 32 mit Dr. Ansgar Koreng

    AdBlocker, Geld und Moral – Rechtsbelehrung Folge 39 mit Fachanwalt Stephan Dirks

    Artikel, Urteile und Links zur Folge
    • BGH, 17.07.2003 – I ZR 259/00 Paperboy – Hyperlinks und Deeplinks auf Unterseite-/Inhalte einer frei zugänglichen Websize stellen keinen Rechtsverstoß dar.
    • BGH, 29.04.2010 – I ZR 69/08 Vorschaubilder I – Google verletzt mit Ausgabe von Vorschaubildern (sog. Thumbnails) nicht die Rechte der Urheber der Bilder
    • BGH, 14.10.2010 – I ZR 191/08 AnyDVD– Auch Hyperlinks auf rechtswidrige Inhalte sind von Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
    • BGH, 19.10.2011 – I ZR 140/10 Vorschaubilder II – Vorschaubilder sind auch dann in Ordnung, wenn die Bilder von unberechtigten Dritten ins Internet eingestellt worden sind.
    • EuGH, 13.02.2014 – C-466/12 Svensson – Das Framing eines frei zugänglichen Textes stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar.
    • EuGH, 21.10.2014 – C-348/13 – BestWater International – Einbettung eines Videos in eine Website mittels Framing ist in der Regel nicht rechtswidrig, wenn das Video sich ohnehin öffentlich im Internet war.
    • EuGH, 08.09.2016 – C-160/15 – Wer Links mit Gewinnerzielungsabsicht setzt, muss an der  Quelle nachforschen, ob die Inhalte an der Quelle legal sind, sofern dies zumutbar ist.
    • LG Hamburg, 18.11.2016 – 310 O 402/16 – Die Verlinkung von fremden Websites, die Urheberrechtsverletzungen enthalten, ist zumindest dann urheberrechtswidrig, wenn die Prüfung Nachforschung an der Quelle kategorisch abgelehnt wurde.
    • LG Hamburg, 13.06.2017 – 310 O 117/17 – Kriterien für die Nachforschungspflicht und Unzumutbarkeit der Nachprüfung beim Affiliateportal.
    • BGH, 21.09.2017 – I ZR 11/16 BGH Vorschaubilder III – Es ist Google nicht zuzumuten, die Legalität der in der Bildersuche dargestellte Vorschaubilder zu klären.
    • GOOGLE-BILDERSUCHE FREELENS klagt gegen Google
    • Analyse: Ist die neue Google-Bildersuche rechtmäßig? von Brian Scheuch bei heise.de
    • Klage Freelens gegen Google Bildersuche: Stand der Dinge von Martin Mißfeldt
    • Und die erwähnten Damen „Les Horribles Cernettes“ vom Cern-Institut, die angeblich Tim Berners Lee darum baten, Bilder in HTML zu ermöglichen:

      Teaser zur Folge

      https://rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/2017/10/720x720-Folge50_mp4.mp4

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      Rechtsbelehrung - Recht, Technik & GesellschaftBy Marcus Richter & Thomas Schwenke

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