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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im November in einem Revisionsverfahren ein maßgebliches Urteil zur künstlichen Befruchtung mit einer Eizellspende gefällt. Konkret ging es dabei um das Einsetzen von gespendeten Eizellen im sogenannten Vorkernstadium, bei denen bereits ein Spermium eingedrungen ist, aber noch keine Zellteilung stattgefunden hat. Die Richter werteten die Eizellen daher als noch unbefruchtet. Und weil eine Eizellspende in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist, saht das Gericht darin einen Gesetzesverstoß.
By Ärzte ZeitungDas Bayerische Oberste Landesgericht hat im November in einem Revisionsverfahren ein maßgebliches Urteil zur künstlichen Befruchtung mit einer Eizellspende gefällt. Konkret ging es dabei um das Einsetzen von gespendeten Eizellen im sogenannten Vorkernstadium, bei denen bereits ein Spermium eingedrungen ist, aber noch keine Zellteilung stattgefunden hat. Die Richter werteten die Eizellen daher als noch unbefruchtet. Und weil eine Eizellspende in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist, saht das Gericht darin einen Gesetzesverstoß.

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