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Der lauteste Paukenschlag unter den Beschlüssen des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz war mit Sicherheit der, die Sonderstellung der Homöopathie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beenden, beziehungsweise dieses vom Verordnungsgeber zu fordern. Was würde geschehen, wenn die GOÄ-Nummern 30 und 31 aus der Gebührenordnung gestrichen werden? Im „ÄrzteTag“-Podcast diskutiert Dr. Jürgen de Laporte, Hausarzt in Esslingen und einer der eifrigsten Protagonisten für die Homöopathie in der Diskussion beim Ärztetag, die Folgen der Entscheidung in Mainz.
Im Gespräch versucht de Laporte, der auch Präsident der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg ist, den Ursachen für den Streit um die Homöopathie auf den Grund zu gehen, und macht Vorschläge, wie Homöopathen und die Gegner der Homöopathie wieder zusammenkommen könnten.
Er erläutert, in welchen Fällen die Homöopathie aktuell auf Kassenkosten erbracht werden kann, und er erklärt, wie er in der Privatmedizin bei einer homöopathischen Erstanamnese vorgeht und warum er in einer 90-minütigen Sitzung, die er dann mit der GOÄ-Nr. 30 (120,65 Euro zum 2,3-fachen Satz, einmal im Jahr) abrechnet, selbst bei erhöhtem Faktor eben nicht reich werden kann.
By Ärzte ZeitungDer lauteste Paukenschlag unter den Beschlüssen des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz war mit Sicherheit der, die Sonderstellung der Homöopathie in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beenden, beziehungsweise dieses vom Verordnungsgeber zu fordern. Was würde geschehen, wenn die GOÄ-Nummern 30 und 31 aus der Gebührenordnung gestrichen werden? Im „ÄrzteTag“-Podcast diskutiert Dr. Jürgen de Laporte, Hausarzt in Esslingen und einer der eifrigsten Protagonisten für die Homöopathie in der Diskussion beim Ärztetag, die Folgen der Entscheidung in Mainz.
Im Gespräch versucht de Laporte, der auch Präsident der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg ist, den Ursachen für den Streit um die Homöopathie auf den Grund zu gehen, und macht Vorschläge, wie Homöopathen und die Gegner der Homöopathie wieder zusammenkommen könnten.
Er erläutert, in welchen Fällen die Homöopathie aktuell auf Kassenkosten erbracht werden kann, und er erklärt, wie er in der Privatmedizin bei einer homöopathischen Erstanamnese vorgeht und warum er in einer 90-minütigen Sitzung, die er dann mit der GOÄ-Nr. 30 (120,65 Euro zum 2,3-fachen Satz, einmal im Jahr) abrechnet, selbst bei erhöhtem Faktor eben nicht reich werden kann.

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