Aktuelle Rechtsprechung und deren praktische Auswirkungen sind auf der Agenda dieser Episode. Der BFH hat zur Ermittlung der Höhe der anzurechnenden ausländischen Steuern gem. § 34c EStG den spezifischen Veranlassungsbezug in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzt. Bzgl. der Verfassungsmäßigkeit hat der BFH die Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 als (noch) verfassungsgemäß, das BVerfG die Eigenkapitalumgliederung beim Übergang vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren als teilweise nicht mit dem GG vereinbar angesehen. Das Urteil des FG Köln zum Substanztest nach § 8 Abs. 2 AStG a.F. bei Outsourcing wird auch im Lichte des neuen Substanznachweises i.d.F. des ATAD-Umsetzungsgesetzes betrachtet.