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Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenwirken und neue Anreize für Erwerbstätigkeit schaffen. Im Fokus stehen steuerfreie Zusatzvergütungen für Aktivrentner, Überstunden und Arbeitszeitaufstockungen. Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten, erhalten künftig bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei – jedoch nur, wenn sie selbst Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Zugleich bleiben diese Einkünfte sozialversicherungspflichtig, wodurch sich die tatsächliche Entlastung relativiert. Auch Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden, allerdings unterliegen sie weiterhin der Sozialversicherung – mit klaren Regelungen zur Missbrauchsvermeidung. Für Teilzeitkräfte gibt es eine steuerfreie Prämie von bis zu 4.500 Euro bei dauerhafter Aufstockung der Wochenstunden. Kritische Fragen zur Gleichbehandlung, sozialen Gerechtigkeit und zur Kohärenz der Maßnahmen bleiben offen. Alle Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/
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Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:
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Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/
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Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch, jetzt kaufen https://amzn.eu/d/hhFdFNV
Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenwirken und neue Anreize für Erwerbstätigkeit schaffen. Im Fokus stehen steuerfreie Zusatzvergütungen für Aktivrentner, Überstunden und Arbeitszeitaufstockungen. Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten, erhalten künftig bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei – jedoch nur, wenn sie selbst Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Zugleich bleiben diese Einkünfte sozialversicherungspflichtig, wodurch sich die tatsächliche Entlastung relativiert. Auch Überstundenzuschläge sollen steuerfrei gestellt werden, allerdings unterliegen sie weiterhin der Sozialversicherung – mit klaren Regelungen zur Missbrauchsvermeidung. Für Teilzeitkräfte gibt es eine steuerfreie Prämie von bis zu 4.500 Euro bei dauerhafter Aufstockung der Wochenstunden. Kritische Fragen zur Gleichbehandlung, sozialen Gerechtigkeit und zur Kohärenz der Maßnahmen bleiben offen. Alle Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten.
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