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Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!
Bereits 2019 hat der Unionsgesetzgeber zum Schutz von sogenannten „Whistleblowern“ eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzung in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach langer Hängepartie nun kurz vor dem Abschluss steht. Danach gilt der Schutz von Whistleblowern auch in vielen Bereichen des Steuerrechts. Aber bedeutet das, dass Rechtsanwälte und Steuerberater zukünftig vertrauliche Informationen ihrer Mandanten offenlegen dürfen? Und besteht hierbei die Gefahr einer „Zwei-Klassen-Steuerberatung“, weil die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern unterschiedlich behandelt wird? Über diese Fragen und mehr diskutieren wir mit unserem Teamkollegen Thomas Sendke in dieser TAXpod-Ausgabe. Und ziehen letztendlich ein ernüchterndes Fazit: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist verfassungswidrig! Viel Spaß beim Hören!
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