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Als Sprechstundenbedarf (SSB) werden Mittel bezeichnet, die Praxen bei der vertragsärztlichen Behandlung für mehr als eine Patientin oder einen Patienten brauchen. Auch bestimmte Artikel, die für Notfälle in der Praxis erforderlich sind, gelten als Sprechstundenbedarf. Das können zum Beispiel Verbandstoffe, Arzneimittel und Diagnostik- und Diagnosebedarf sein.
Bei Ihrer täglichen Arbeit begegnen Ihnen viele Fragen: Wo liegt die Abgrenzung zum Praxisbedarf? Wie fülle ich eine Verordnung für Sprechstundenbedarf richtig aus? Welche Informationen bietet der sogenannte „Musterkoffer“ als Arbeitshilfe für Verordnungen über den Sprechstundenbedarf?
Den Musterkoffer finden Sie im geschützten Bereich Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung: KVN Portal Login
Eine Hilfestellung für die wirtschaftliche Verordnung von Verbandmitteln stellt die AOK Niedersachsen auf ihrer Gesundheitspartnerseite mit ihrer Preisübersicht zur Wundversorgung zur Verfügung.
Was regelt die Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf?
Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung definiert Verordnungsmodalitäten für die Verordnung von Sprechstundenbedarf in Niedersachsen. Die Anlage 1 dieser Vereinbarung regelt, welche Mittel für die vertragsärztliche Behandlung als Sprechstundenbedarf bestellt werden können.
Sie finden die Vereinbarung online auf der Gesundheitspartnerseite der AOK Niedersachsen:
In dieser Episode besprechen wir für Sie die Zusammenhänge, die in der Sprechstundenvereinbarung beschrieben sind, und geben Hinweise zur Verordnungsweise.
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online:
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.
Kontaktdaten:
Mail: [email protected]
Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356
Als Sprechstundenbedarf (SSB) werden Mittel bezeichnet, die Praxen bei der vertragsärztlichen Behandlung für mehr als eine Patientin oder einen Patienten brauchen. Auch bestimmte Artikel, die für Notfälle in der Praxis erforderlich sind, gelten als Sprechstundenbedarf. Das können zum Beispiel Verbandstoffe, Arzneimittel und Diagnostik- und Diagnosebedarf sein.
Bei Ihrer täglichen Arbeit begegnen Ihnen viele Fragen: Wo liegt die Abgrenzung zum Praxisbedarf? Wie fülle ich eine Verordnung für Sprechstundenbedarf richtig aus? Welche Informationen bietet der sogenannte „Musterkoffer“ als Arbeitshilfe für Verordnungen über den Sprechstundenbedarf?
Den Musterkoffer finden Sie im geschützten Bereich Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung: KVN Portal Login
Eine Hilfestellung für die wirtschaftliche Verordnung von Verbandmitteln stellt die AOK Niedersachsen auf ihrer Gesundheitspartnerseite mit ihrer Preisübersicht zur Wundversorgung zur Verfügung.
Was regelt die Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf?
Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung definiert Verordnungsmodalitäten für die Verordnung von Sprechstundenbedarf in Niedersachsen. Die Anlage 1 dieser Vereinbarung regelt, welche Mittel für die vertragsärztliche Behandlung als Sprechstundenbedarf bestellt werden können.
Sie finden die Vereinbarung online auf der Gesundheitspartnerseite der AOK Niedersachsen:
In dieser Episode besprechen wir für Sie die Zusammenhänge, die in der Sprechstundenvereinbarung beschrieben sind, und geben Hinweise zur Verordnungsweise.
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online:
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
Wünschen Sie weitere Informationen oder einen individuellen Beratungstermin für die Praxis? Wir sind gern für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.
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Telefon Arzneimittelberatung: 0511 285-13356
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