Nur bei etwa einem Prozent der Bevölkerung und zwei Prozent der stationären Patientinnen und Patienten liegt tatsächlich eine Allergie gegen Betalactame vor.(1) Allerdings wird geschätzt, dass bei etwa sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine Allergie auf Betalactam-Antibiotika in der Krankenakte dokumentiert ist. Bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten liegt die Prävalenz sogar noch höher.(2)
Wie kommt es zu dieser Differenz? Eine Ursache ist möglicherweise, dass nach Antibiotikagabe nichtallergische Reaktionen auftreten können. Dies betrifft besonders Kinder. Dazu gehören zum Beispiel virale Exantheme oder ein Exanthem in Zusammenhang mit Aminopenicillin-Gabe bei einer Epstein-Barr-Virus-(EBV)-Infektion. Sicherheitshalber werden diese Reaktionen als Allergien eingestuft, in der Patientenakte vermerkt und die Patientinnen und Patienten erhalten eine entsprechende Warnung für den Fall der nächsten notwendigen Antibiotikabehandlung.
Wie kann der rationale Antibiotika-Einsatz verbessert werden? Das Entfernen des sogenannten Penicillinallergie-Labels (PAL) aus der Krankenakte wird Delabeling genannt und ist eine wichtige Aufgabe für den rationalen Antibiotika-Einsatz. Das Delabeling gilt auch explizit als Antibiotic-Stewardship-Maßnahme.(3) Der orale Provokationstest gilt als Goldstandard zur Abklärung von Betalactam-Überempfindlichkeit.
Die Durchführung der Tests ist zeitintensiv. Daher wurde der PEN-FAST-Score entwickelt, mit dem die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Penicillinallergie abgeschätzt werden kann.(4)
Mit dem PEN-FAST-Score steht ein Instrument für das Delabeling zur Verfügung, mit dem aufwendige Tests reduziert werden können. PEN-FAST+ kann möglicherweise zukünftig die Entscheidung, ob ein Test auf eine Betalaktam-Allergie sinnvoll ist, weiter vereinfachen.(5)
(1) Pharmazeutische Zeitung: Welches Antibiotikum bei Penicillin-Allergie?
(2) Ärzteblatt: Penicillinallergie sicher und effektiv ausschließen
(4) AOK-Gesundheitspartnerseite: Penicillin-Allergie
(5) Univadis: Maßnahmen bei Arzneimittelallergie
Noch ein Tipp: Weitere nützliche Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung finden Sie online: aok-gesundheitspartner.de
Die Kassenärztliche Vereinigung bietet in ihrem geschützten Bereich ebenfalls Informationen zur Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln: kvn.de
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